Elternberatung
Erziehungsberatung

Seit 2013 müssen sind Eltern minderjähriger Kinder, die sich scheiden lassen möchten, zu einer Elternberatung nach § 95 verpflichtet. Sie müssen nachweisen, dass sie sich über die Wünsche des Kindes, seine Bedürfnisse und Interessen beraten haben lassen. Grund dafür ist die Annahme, dass eine Scheidung für ein Kind belastend ist und sich Eltern dessen nicht bewusst sind. Expert*innen sollen die Eltern deshalb über die Folgen der Trennung für das Kind aufklären. Bei strittigen Scheidungen können Gerichte darüber hinaus eine Erziehungsberatung nach § 107 verordnen. Diese wird oft im Ausmaß von 10 Stunden verordnet und muss von den Eltern selbst bezahlt werden. Ziel des Gerichts ist meistens, eine Einigung der Eltern über Obsorge und Kontaktrecht herbeizuführen.

Gerade bei strittigen oder hochstrittigen Scheidungen ist allerdings eine Einigung durch eine Eltern- oder Erziehungsberatung unwahrscheinlich. Besonders, wenn bereits Gewalt vorgefallen ist, bedeutet dies, dass das Opfer retraumatisiert wird und mit dem Täter regelmäßig zusammentreffen muss. Der Opferschutz, der eigentlich durch die Istanbul-Konvention garantiert wird, wird somit durch die Elternberatung ausgehebelt. Das, obwohl die Erfolgsaussichten der Beratung gering sind. Wir hören oft von Müttern, dass sich der gewalttätige Ex-Partner in der Beratung aggressiv verhält, im Wissen, dass die Berater*innen das nicht an das Gericht zurückmelden dürfen.

Wurde Dir Erziehungsberatung verordnet? In unserer feministischen Kontaktdatenbank findest Du Adressen für Deine Beratung. Solltest Du nicht fündig werden, wende Dich bitte an unser FEM.A Telefon. Wir haben bereits Webinare zu diesem Thema veranstaltet. Diese kannst Du als Mitglied nachsehen:

Webinare zum Thema Elternberatung / Erziehungsberatung

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