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SUMMARY:Online-Webinar: Um den Kindesunterhalt kämpfen
DESCRIPTION:Wie Alleinerzieher*innen erfolgreich den Kindesunterhalt einklagen bzw. einen Unterhaltsvorschuss beantragen können\nKostenloses Online-Webinar mit Dr.in Judith Kolb | Donnerstag\, 4. April 2024 | 19-21 Uhr \nKinder haben gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt\, wenn sie selbst noch nicht selbsterhaltungsfähig sind. Unterhalt bedeutet aber nicht sofort Recht auf Geldzahlung. Primär ist Unterhalt in natura zu leisten\, z.B. in Form der Bereitstellung der Wohnung\, des Essens\, Schulkosten etc. Erst wenn diese Leistungen nicht mehr erbracht werden\, ist primär Geldunterhalt zu zahlen. Solange der Kindesunterhalt in natura geschuldet wird\, gibt es meist keinen Diskussionsbedarf. Im Falle\, dass dieser aufgrund der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft des unterhaltspflichtigen Elternteils und des Kindes in Geld geschuldet wird\, ändert sich das Verständnis und der Wille\, Unterhalt an das Kind zu bezahlen\, sehr oft. \nDer Rechtsworkshop zum Kindesunterhaltsrecht soll Ihnen wesentliche Frage\, welche sich in einem Kindesunterhaltsverfahren meistens stellen\, beantworten: \n\nWarum muss überhaupt Kindesunterhalt bezahlt werden und kann ein Elternteil auf diesen verzichten?\nWelcher alltägliche Bedarf des Kindes ist durch den Kindesunterhalt gedeckt?\nBemessung des Kindesunterhaltes bei selbständig/unselbständig Erwerbstätigkeiten.\nWas zählt alles zum Einkommen?\nDer Kindesvater ist beispielsweise Eigentümer eines Zinshauses. Ist dieses bei der Bemessung des Kindesunterhaltes relevant?\nDer Unterhaltspflichtige äußert des Öfteren\, für den Fall der Verpflichtung zur Leistung von Kindesunterhalt\, würde er seine Arbeitsstelle kündigen. Ist das möglich?\nWas wären die Folgen einer solchen Kündigung?\nAb wann müssen Abschläge auf den Kindesunterhalt akzeptiert werden?\nDer unterhaltspflichtige Elternteil reduziert eigenmächtig die Höhe des an das Kind zu leistenden Unterhaltsbetrag. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in einem solchen Fall?\nDer unterhaltspflichtige Elternteil zahlt keinen Kindesunterhalt\, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen in einem solchen Fall (Unterhaltsvorschuss\, einstweilige Verfügungen).  Was ist der Unterhaltsvorschuss und wie kann ich ihn beantragen?\nGibt es Sonderbedarfskosten\, die vom unterhaltspflichtigen Elternteil übernommen werden müssen? \nDie Vortragende:\n\n\n\n\n\n\n\nDr.in Judith Kolb ist Anwältin in Graz. Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und hat seit 1. August 2023 eine eigene Kanzlei in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit in Pflegschaftsverfahren (Obsorge/Kontaktrecht) sowie auch im Unterhaltsverfahren stellt sich immer wieder die Frage\, inwieweit gegen Entscheidungen von Richtern:Innen und Empfehlungen von Sachverständigen Ansprüche definiert werden können. Die Frage der Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wird kaum Bedeutung beigemessen.
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