
PAS – Wenn Dir bei Gericht unterstellt wird, das Kind zu entfremden

PAS – Wenn Dir bei Gericht unterstellt wird, das Kind zu entfremden
Wie Alleinerzieher*innen sich wehren können, wenn in Pflegschaftsverfahren der Begriff PAS ungerechtfertigt gegen sie verwendet wird
Das Parental Alienation Syndrome (PAS), auch „Elternentfremdungssyndrom“ genannt, zieht als Begrifflichkeit immer häufiger in Pflegschaftsverfahren ein. Lehnt ein Kind aufgrund der erlebten oder miterlebten Gewalterfahrung durch den Vater den Kontakt zu ihm aus Angst ab, sieht sich die Mutter im Verfahren regelmäßig mit diversen Vorwürfen und Anschuldigungen konfrontiert: die Mutter wolle das Kind vom Vater entfremden und sie übertrage ihre eigene ablehnende Haltung gegenüber dem Vater bewusst oder unbewusst (atmosphärisch) auf das Kind, welches ihre vermeintliche Erwartungshaltung erfüllen möchte. Dabei geht der Vorwurf, insbesondere bei sexualisierter Gewalt an Kindern sogar so weit, dass der Mutter unterstellt wird, sie hätte eine „Scheinerinnerung“ („False Memory Syndrome“) beim Kind hervorgerufen. Damit rückt das vom Kind geschilderte gewalttätige Verhalten des Vaters im Laufe des Verfahrens immer weiter in den Hintergrund, während der Mutter „Bindungsintoleranz“ attestiert und von ihr erwartet wird, für die Einhaltung der Kontakte Sorge zu tragen und an ihrer Erziehungsfähigkeit zu arbeiten, andernfalls würde dies Konsequenzen in der Obsorgefrage haben werde.
Mütter von betroffenen Kindern stehen in einem Pflegschaftsverfahren daher meist unter einem enormen Druck und einem scheinbar nicht lösbaren Konflikt: thematisieren Sie die von ihnen und/oder ihren Kindern erlebte Gewalt, um sich und ihr Kind vor dem gewaltausübenden Vater zu schützen, bleibt eine eingehende Prüfung und Feststellung des Fehlverhaltens des Vaters regelmäßig aus, während sie selbst in die Rechtfertigungshaltung geraten. Diesbezüglich heißt es immer wieder das „behauptete Verhalten des Vaters kann weder verifiziert noch falsifiziert werden“ oder „Lassen wir die Vergangenheit in der Vergangenheit, schauen wir in die Zukunft!“. Folge ist, dass Mütter angehalten werden, unbegleitete Kontakte des Kindes zum Vater zu fördern und umzusetzen, wobei den Müttern begleitend kostspielige verpflichtende Eltern-/Erziehungsberatung aufgetragen wird. Während der Vater in weiterer Folge oftmals nicht dazu angehalten wird, an seinem Aggressionspotenzial zu arbeiten, geht es im weiteren Prozess vorwiegend um das Recht des Vaters auf Einräumung und Durchsetzung seines Kontaktrechts. Die Gerichte gehen dabei von der Prämisse aus, dass insbesondere Mütter für eine funktionierende Bindung der Kinder zu den Vätern verantwortlich sind, nicht aber die Väter selbst.
Die Begriffe PAS und False-Memory-Syndrom sind wissenschaftlich umstrittene Begriffe. Erst jüngst hat die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem UN-Menschenrechtsrat, aufgezeigt, dass das Parental Alienation Syndrom von Vätern verwendet wird, um von Gewalt betroffenen Kindern die Glaubwürdigkeit abzusprechen und dem anderen Elternteil ein Entfremdungsversuch vorzuwerfen. Die besorgniserregende Situation an Österreichs Familiengerichten wurde von ihr explizit drei Mal in diesem Bericht erwähnt. Sie plädiert wie viele andere dafür, dass die Anwendung des Entfremdungssyndroms „PAS“, das auf einer Pseudotheorie beruht, als unwissenschaftliches Konzept abzulehnen ist. Am 28.09.2023 hatte Reem Alsalem ein Treffen mit der Justizministerin Alma Zadic, der sie die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegen Kinder und Mütter in Pflegschaftsverfahren dargelegt hat.
Das Webinar zeigt gängige Schuldzuweisungen von gewalttätigen Vätern im Pflegschaftsverfahren auf und bietet Tipps, wie Mütter Kindern zu ihrem Recht auf ein gewaltfreies Leben verhelfen können.
Die Vortragende:

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