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SUMMARY:Online-Webinar: Was Alleinerzieher*innen über den neuen Leitfaden zum Umgang mit Gewalt in Pflegschaftsverfahren wissen müssen
DESCRIPTION:Kostenloses Webinar mit Mag.a Sonja Aziz | Dienstag\, 12. März 2024 | 19 – 21 Uhr \n<iframe width=”560″ height=”315″ src=”https://www.youtube.com/embed/1szto9QSWIc?si=L8CiRZ-LVzOgmFAQ” title=”YouTube video player” frameborder=”0″ allow=”accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share” allowfullscreen></iframe> \n“Jedes Kind hat ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen”\nSo formuliert das Justizministerium das Anliegen\, gewaltbetroffene Kinder in Pflegschaftsverfahren durch den Kinderschutz-Leitfaden zu beschützen. Diese „Handreiche“ ist ein Meilenstein im Gewaltschutz! Erstmals wird offiziell und explizit formuliert\, dass auch das Miterleben von Gewalt eine Form der Gewalt ist! Außerdem werden die Auswirkungen der Gewalt auf Kinder und Jugendliche aufgezeigt. \nNicht zuletzt stellt der Leitfaden klar: „In Fällen schwerer Gewalt ist es zunächst als erster Schritt der Fokus auf den Schutz des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils sowie die Stabilisierung des gewaltbetroffenen Elternteils als primäre Bezugsperson zu legen\, um auch die Kinder zu stabilisieren. Es braucht sozusagen einen „Stopp“\, damit der gewaltbetroffene Elternteil und das Kind zur Ruhe kommen können. Dem gewaltausübenden Elternteil sollte daher die Ausübung der Obsorge und des Kontaktrechts entzogen “ In diesem Webinar informiert die Familienrechtsanwältin Sonja Aziz über sämtliche Aspekte des neuen Leitfadens des Justizministeriums: \n\nWelche Formen der Gewalt gegen Kinder gibt es?\nWelche Auswirkungen hat die von den Kindern miterlebte Gewalt zwischen den Eltern?\nWas ist Gewalt? Was ist Hochstrittigkeit?\nWelche Auswirkungen hat Gewalt auf Kinder und Jugendliche?\nWelche Konsequenzen hat (miterlebte) Gewalt für die gerichtliche Entscheidung über die Obsorge und das Kontaktrecht?\nOb und wann kann ein gewalttätiger Elternteil die Obsorge bzw. das Kontaktrecht ausüben?\nWann wird die Obsorge und das Kontaktrecht entzogen?\nOb und wann soll das Kind Kontakte in sehr geringem Ausmaß („Erinnerungsbegegnungen“) zum gewalttätigen Elternteil haben?\nWie kann Gewalt\, auf die das Gericht umgehend reagieren muss\, festgestellt werden?\nWelche Kriterien für kindgerechte Gerichtsverfahren in Pflegschaftssachen bei Gewaltverdacht gibt es?\n\nIm Anschluss gibt es die Möglichkeit zur Diskussion und um Fragen zu stellen \nDie Vortragende:\n\n\n\n\n\n\nMag.a Sonja Aziz ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht und juristische Prozessbegleitung (Vertretung von Opfern im Strafverfahren). Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert und hält sie Vorträge und Fortbildungen zum Thema Gewalt gegen Frauen sowie familienrechtlichen Fragestellungen. Sie engagiert sich ehrenamtlich im Verein Allianz GewaltFREI Leben\, war Mitglied der Task Force Strafrecht\, Opferschutz & Täterarbeit sowie des par­la­men­tarischen Dialogs “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” und beriet das Frauen*volksbegehren hinsichtlich der Gewaltschutzforderung. Seit 2020 arbeitet sie intensiv mit dem Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A zusammen.
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