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SUMMARY:Online-Webinar: Was tun bei Kindesabnahmen?
DESCRIPTION:Wenn das eigene Kind abgenommen wird – was jetzt?\nKostenloses Online-Webinar mit Mag.a Gudrun Moser-Reisinger | Mittwoch\, 4.06.2025 | 19 – 21 Uhr  \nDie Abnahme eines Kindes durch die Kinder- und Jugendhilfe ist für viele Mütter ein Schock – plötzlich ist alles anders. Gerade Alleinerzieherinnen stehen in dieser Situation oft alleine da. Unsicherheit\, Angst und Überforderung sind groß. Doch du bist nicht machtlos. \nIn diesem Webinar erfährst du\, wann die Jugendhilfe überhaupt eingreifen darf\, was rechtlich hinter einer Kindesabnahme steckt und welche Schritte du sofort setzen solltest\, um dein Kind wieder zu dir zurückzuholen. Du bekommst verständliche Infos zu deinen Rechten\, den typischen Ablauf solcher Verfahren und wie du dich gegenüber Jugendamt\, Gericht und Sachverständigen am besten verhältst. \nAußerdem sprechen wir über die Chancen einer Rückführung\, welche Hilfsangebote es gibt – von rechtlicher Unterstützung bis hin zu Beratungsstellen – und warum gerade schnelle und überlegte Reaktionen entscheidend sein können. \nDas Webinar richtet sich an betroffene Mütter\, die sich informieren\, austauschen und stärken wollen. Du musst nichts vorbereiten\, du brauchst keine Vorkenntnisse – nur den Wunsch\, für dich und dein Kind klarer zu sehen. \nDu bist nicht allein. Hol dir das Wissen\, das du jetzt brauchst. \n\nMag.a Gudrun Moser-Reisinger ist Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Familienrecht und Strafrecht. Seit über 25 Jahren ist sie in der Rechtsberatung tätig\, seit 2008 als Rechtsanwältin zugelassen. Im Familienrecht berät und vertritt sie umfassend in Pflegschaftsangelegenheiten (Obsorge\, Kontaktrecht\, Unterhalt) sowie in komplexen familiären Konfliktsituationen (Scheidungen). \n\n\n\nEin besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung bei der Rückführung von Kindern\, die vom Jugendamt abgenommen wurden. Mag.a Gudrun Moser-Reisinger Rudolfsplatz 2/1/19 1010 Wien Telefon: +43 1 348 38 28 E-Mail: office@gmr-recht.at Website: https://www.gmr-recht.at
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