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SUMMARY:Webinar: Wie Du als Alleinerzieher*in erfolgreich den Kindesunterhalt einfordern kannst
DESCRIPTION:Kostenloses Webinar mit Dr.in Judith Kolb | Montag\, 15. Juni 2026 | 19-21 Uhr \nKindesunterhalt ist kein Geschenk\, sondern das Recht jedes Kindes. Das sagt nicht nur die österreichische Verfassung\, auch die Kinderrechtskonvention legt das fest!  Als Alleinerzieher*in bringst Du Dein Kind jeden Tag zur Schule\, kochst\, tröstest und liebst. Das österreichische Recht steht an deiner Seite: § 231 ABGB verpflichtet beide Elternteile\, zum Leben des Kindes beizutragen\, ein Elternteil mit täglicher Care-Arbeit\, den anderen mit Geldunterhalt. Unterhalt ist kein Almosen\, sondern das finanzielle Fundament für warme Jacken\, Kindergarten\, Musikstunden und Ferien. Doch um den Kindesunterhalt in angemessener Höhe einzufordern\, braucht es nicht nur Wissen\, sondern auch Mut! Mit beidem wollen wir Dich bestärken: \n\nAusreichender Kindesunterhalt beugt Kinderarmut und dessen Folgen vor.\nLass Dich nicht von Sätzen von anderen wie „Ich kam auch mit wenig aus“ verunsichern. „Bescheiden sein“ klingt edel\, kostet aber oft hunderte Euro im Monat\, die Deinen Kindern zustehen.\nFür Unterhalt einzutreten\, heißt nicht fordern für Dich\, sondern für das Wohl Deines Kindes.\nScham raus\, Stolz rein! Den Anspruch geltend machen zeigt Verantwortung\, nicht Gier.\nDein Mut macht Dich zum Vorbild für Dein Kind und andere Alleinerzieher*innen.\nLiebe zeigt sich auch in Zahlen: Wer zahlt\, trägt seinen gerechten Teil bei. Wer fordert\, schützt das Recht des Kindes.\n\nWie Du vorgehst\, um den Kindesunterhalt für Dein Kind zu sichern\, erfährst Du in diesem Webinar und in unserer Unterhaltsbroschüre. \nVortragende:\nDr.in Judith Kolb ist Anwältin in Graz. Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und hat seit 1. August 2023 eine eigene Kanzlei in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit in Pflegschaftsverfahren (Obsorge/Kontaktrecht) sowie auch im Unterhaltsverfahren stellt sich immer wieder die Frage\, inwieweit gegen Entscheidungen von Richtern:Innen und Empfehlungen von Sachverständigen Ansprüche definiert werden können. Die Frage der Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wird kaum Bedeutung beigemessen.
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