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SUMMARY:Wie familienpsychologische Gutachten in Pfleg­schafts­verfahren funktionieren
DESCRIPTION:Wie eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber Gutachter*innen durchgesetzt werden können\n\n\nKostenloses Webinar mit Dr.inJudith Kolb am Donnerstag\, 12. Jänner 2023 | 19:00 bis 21:00 Uhr \nWorum geht es:\nLiegt ein Sachverständigengutachten mit einer klaren Empfehlung vor\, ist es in der Praxis trotz Beibringung methodenkritischer Stellungnahmen\, trotz umfassender Erörterungen und Aufzeigen von Widersprüchen oder Nichteinhaltung von standardisierten Testverfahren beinahe unmöglich\, die ausgesprochene Empfehlung eine*r Familienpsycholog*in zu revidieren. Manche familienpsychologische Sachverständigen sind für Erörterungen und andere Sichtweisen kaum zugänglich (nicht satisfaktionsfähig). Gerade in Pflegschaftsverfahren können derartige Empfehlungen für Kinder und für Mütter einen massiven Eingriff in die Familienautonomie bedeuten. Gerade wenn ein*e Sachverständige*r empfiehlt\, dass sich ein Kind im Haushalt des anderen Elternteiles aufzuhalten hat oder die Entscheidung getroffen wird\, dass Kinder in Drittpflege genommen werden sollen\, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Gerade wenn es Anhaltspunkte gibt\, dass die Empfehlung auf unvollständigen Testverfahren und auf unrichtigen Schlussfolgerungen der Interpretation von Befundergebnissen betreffend fußt\, stellt sich die Frage\, inwieweit gegenüber eine*m Sachverständige*n und/oder gegenüber dem Pflegschaftsgericht Schadenersatzansprüche erhoben werden können. Aus diesem Grund möchte die Rechtsanwältin Judith Kolb mit dem  gegenständlichem Rechtsworkshop das Amtshaftungsgesetz zum einen und auch die Voraussetzungen zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegenüber familienpsychologischen Sachverständigen zum anderen näher beleuchten. \nDer Rechtsworkshop soll nachstehendes Wissen vermitteln:\n\nWas versteht man unter dem Begriff eine*s Sachverständigen?\nWann wird ein*e Sachverständige*r in einem Pflegschaftsverfahren (Obsorge/ Kontaktrechtsverfahren) bestellt?\nWelche Voraussetzungen müssen vorliegen?\nGibt es eine Haftung der*s Sachverständigen nach dem Amtshaftungsgesetz?\nWelche Voraussetzungen müssen vorliegen\, damit ein*e Sachverständige*r haftbar gemacht werden kann?\nHaftung einer*s Pflegschaftsrichter*in nach dem Amtshaftungsgesetz\nBeleuchtung der diesbezüglichen Möglichkeiten anhand eines konkreten Fallbeispiels.\n\nVortragende:\nDr.inJudith Kolb\, Anwältin in Graz.Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und seit 2015 Partnerin in der Kanzlei Stipanitz – Schreiner & Partner in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit in Pflegschaftsverfahren (Obsorge/Kontaktrecht) sowie auch in Unterhaltsverfahren stellt sich immer wieder die Frage\, inwieweit gegen Entscheidungen von Richter*innen und Empfehlungen von Sachverständigen Ansprüche definiert werden können. Die Frage der Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wird kaum Bedeutung beigemessen.   \n\nStellungnahme von Frau Dr.in Kolb zum Konzeptpapier der elterlichen Verantwortung des Justizministeriums >>
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