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SUMMARY:Wie kann ich mangelhafte Gutachten erkennen?
DESCRIPTION:Wie kann ich mangelhafte Gutachten erkennen? Was kann ich tun\, um ein mangelhaftes Gutachten zu bekämpfen?\nKostenloses Webinar mit Prof.in Dr.in Dagmar Hackl am Montag\, 9. Jänner 2023 | 19 – 21 Uhr Das Webinar soll aufklären und Erste Hilfe leisten\, wenn Fragen zu einer möglichen Mangelhaftigkeit eines klinisch-psychologischen Gutachtens entstehen. \n\nWorum geht es?\n\n\nDie Angst vor gerichtlich beauftragten klinisch-psychologischen Gutachten in Obsorgeverfahren und deren Folgen für Mütter und Kinder wird leider immer größer. \n\n\n\nDiese Angst basiert oft darauf\, dass Gutachten oftmals mangelhaft erstellt werden und Gewalt gegen Frauen und Kinder nicht dokumentieren. Es gibt Gutachter*innen\, die die beruflichen Richtlinien und Erlässe für klinisch-psychologische Gutachten nicht erfüllen\, wesentliche Standesregeln missachten und in manchen Fällen sogar strafrechtlich relevante Vorgehensweisen gesetzt werden. Auf Basis der Ergebnisse von mangelhaften Gutachten werden in Folge richterliche Beschlüsse zum Schaden von Müttern und Kindern gefällt. \n\n\n\nEs ist daher äußerst wichtig\, umfangreich darüber informiert zu sein\, wie mangelhafte Gutachten bereits während der Gutachtenserstellung verhindert werden können. In Folge ist es wichtig zu wissen\, an welchen Kriterien nach der Fertigstellung des Gutachtens erkannt werden kann\, ob es mangelhaft ist und wo letztendlich Beschwerde in welcher Art und Weise eingebracht werden kann. Es soll ebenfalls geklärt werden\, wie eine mögliche Mangelhaftigkeit eines Gutachtens bereits bei der Auftragserteilung im Zusammenhang mit den richterlichen Beweisfragen minimiert werden kann. \n  \n\n\n\n\n\nDie Vortragende:\nProf.in Dr.in Dagmar Hackl\, MEd\, ist Mutter von drei Töchtern und Großmutter von acht Enkelkindern. Sie hat Pädagogik und Erziehungswissenschaften an den Universitäten Wien und Innsbruck studiert. Ihr Masterstudium hat sie in Großbritannien in Master of Education abgelegt. Danach folgte eine Ausbildung zur Personalentwicklung und Potentialanalysen in Florida\, USA. Sie arbeitete als Grund und Mittelschullehrerin. In den USA war sie fünf Jahre in einer weltweit tätigen Personalberatungsfirma als Spezialistin für Assessment Center\, Personalentwicklung und Arbeitsplatz-Potentialanalysen tätig. Sie war Leiterin der Abteilung für Lehrer*innenbildung im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft. Zuletzt war sie als Gründungsrektorin und Rektorin der Pädagogischen Hochschule Wien tätig. Sie ist derzeit im Ruhestand und Mitglied von FEM.A und AÖF. Als ehrenamtliche Mitarbeiterin von FEM.A ist sie als Spezialistin für Gutachten im Pflegschaftsverfahren höchst aktiv.
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SUMMARY:Wie familienpsychologische Gutachten in Pfleg­schafts­verfahren funktionieren
DESCRIPTION:Wie eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber Gutachter*innen durchgesetzt werden können\n\n\nKostenloses Webinar mit Dr.inJudith Kolb am Donnerstag\, 12. Jänner 2023 | 19:00 bis 21:00 Uhr \nWorum geht es:\nLiegt ein Sachverständigengutachten mit einer klaren Empfehlung vor\, ist es in der Praxis trotz Beibringung methodenkritischer Stellungnahmen\, trotz umfassender Erörterungen und Aufzeigen von Widersprüchen oder Nichteinhaltung von standardisierten Testverfahren beinahe unmöglich\, die ausgesprochene Empfehlung eine*r Familienpsycholog*in zu revidieren. Manche familienpsychologische Sachverständigen sind für Erörterungen und andere Sichtweisen kaum zugänglich (nicht satisfaktionsfähig). Gerade in Pflegschaftsverfahren können derartige Empfehlungen für Kinder und für Mütter einen massiven Eingriff in die Familienautonomie bedeuten. Gerade wenn ein*e Sachverständige*r empfiehlt\, dass sich ein Kind im Haushalt des anderen Elternteiles aufzuhalten hat oder die Entscheidung getroffen wird\, dass Kinder in Drittpflege genommen werden sollen\, stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit. Gerade wenn es Anhaltspunkte gibt\, dass die Empfehlung auf unvollständigen Testverfahren und auf unrichtigen Schlussfolgerungen der Interpretation von Befundergebnissen betreffend fußt\, stellt sich die Frage\, inwieweit gegenüber eine*m Sachverständige*n und/oder gegenüber dem Pflegschaftsgericht Schadenersatzansprüche erhoben werden können. Aus diesem Grund möchte die Rechtsanwältin Judith Kolb mit dem  gegenständlichem Rechtsworkshop das Amtshaftungsgesetz zum einen und auch die Voraussetzungen zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen gegenüber familienpsychologischen Sachverständigen zum anderen näher beleuchten. \nDer Rechtsworkshop soll nachstehendes Wissen vermitteln:\n\nWas versteht man unter dem Begriff eine*s Sachverständigen?\nWann wird ein*e Sachverständige*r in einem Pflegschaftsverfahren (Obsorge/ Kontaktrechtsverfahren) bestellt?\nWelche Voraussetzungen müssen vorliegen?\nGibt es eine Haftung der*s Sachverständigen nach dem Amtshaftungsgesetz?\nWelche Voraussetzungen müssen vorliegen\, damit ein*e Sachverständige*r haftbar gemacht werden kann?\nHaftung einer*s Pflegschaftsrichter*in nach dem Amtshaftungsgesetz\nBeleuchtung der diesbezüglichen Möglichkeiten anhand eines konkreten Fallbeispiels.\n\nVortragende:\nDr.inJudith Kolb\, Anwältin in Graz.Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und seit 2015 Partnerin in der Kanzlei Stipanitz – Schreiner & Partner in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit in Pflegschaftsverfahren (Obsorge/Kontaktrecht) sowie auch in Unterhaltsverfahren stellt sich immer wieder die Frage\, inwieweit gegen Entscheidungen von Richter*innen und Empfehlungen von Sachverständigen Ansprüche definiert werden können. Die Frage der Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wird kaum Bedeutung beigemessen.   \n\nStellungnahme von Frau Dr.in Kolb zum Konzeptpapier der elterlichen Verantwortung des Justizministeriums >>
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