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SUMMARY:Lesen für FEM.A: Im Zweifel gegen das Kind
DESCRIPTION:Online-Lesung mit Jessica Reitzig| Freitag\, 1. Dezember 2023 | 19-21 Uhr \nDie Lesung kann im Mitgliederforum nachgesehen werden >> \nKinderschutz-Expertin Sonja Maria Howard und die Journalistin Jessica Reitzig beleuchten in ihrem Buch „Im Zweifel gegen das Kind“\, wie Familiengerichte\, Jugendämter und Polizei in Deutschland die Kinderrechte immer öfter mit Füßen treten. In acht Fällen dokumentieren sie diese institutionelle Gewalt. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir\, dass dies auch in Österreich genau so passiert: Kinder werden zum Beispiel per Gerichtsbeschluss von ihrer Hauptbezugsperson getrennt. \n\nJessica Reitzig: „Und viel zu oft zählt der Wille\, den etliche der betroffenen Kinder klar äußern\, dann nicht.“ \n\nSonja Howard bringt ein Beispiel: „Ich habe hier vor mir ein Foto von einer Mutter mit einer ausgeschlagenen Zahnreihe liegen\, von ihrem Ehemann zugefügt und dokumentiert in der Klinik. Das Kind sagt in der Anhörung\, dass es nicht zum Vater möchte\, weil es die Gewalt mitbekommen und Angst hat. Das Gericht aber überträgt das Sorgerecht auf den Vater\, weil es sagt\, die Mutter sei bindungsintolerant\, sie würde das Kind manipulieren. In dem Moment\, wo ein Richter so ein Urteil fällt\, ist das staatliche Kindeswohlgefährdung.“ \nDie Forderungen von Sonja Howard und Jessica Reitzig >>\n  \nÜber die Autorin:\nAls Diplom-Journalistin und Absolventin der RTL- Journalistenschule legt Jessica Reitzig schon immer gerne ihre Finger in die Wunde. Sie ist da\, wo die Wenigsten gerne sein wollen: Im Plattenbau eines sozialen Brennpunkts\, in der Zelle einer Justizvollzugsanstalt oder im Therapieraum einer Entzugsklinik. Diese beruflichen Erfahrungen verbindet sie mit ihrer großen Leidenschaft\, der Politik. Sie ist Ratsfrau ihrer Heimatstadt\, Vorsitzende im Jugendhilfeausschuss und Stadtverbandsvorsitzende der CDU. \nIhr Thema: Die Kinderrechte! Als Sie in 2020 angefangen hat zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte zu recherchieren\, war da zunächst Wut. Warum treten so viele Verantwortliche Kinderrechte mit Füßen? Warum üben Richter\, Jugendamtsmitarbeiter und Polizisten Gewalt gegen Kinder aus? Ich wollte es verstehen\, die Hintergründe begreifen. Sie wollte wissen\, warum Kinder keine Lobby haben\, und wie sie das ändern kann.
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SUMMARY:Podiumsdiskussion "Stoppt institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder"
DESCRIPTION:Podiumsdiskussion am Montag\, 4. Dezember 2023 | 19:30 Uhr | Einlass ab 19 UhrBezirksmuseum Neubau\, Stiftgasse 8\, 1070 Wien \nIm Rahmen der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen veranstaltet FEM.A eine Podiumsdiskussion zum Thema “Stoppt Institutionelle Gewalt an Frauen und Kindern” mit Mag.a Sonja Aziz (Familienrechtsanwältin)\, Dr.in Ulrike Altendorfer-Kling (Kinderpsychiaterin) und Andrea Czak\, MA (Obfrau Verein FEM.A). Moderiert wird die Diskussion von Petra Unger\, MA (Frauenspaziergänge). \nWir diskutieren folgende Fragen: \n\nWas ist institutionelle Gewalt und was ist Nachtrennungsgewalt?\nWelche Ideologie herrscht an den österreichischen Familiengerichten\, der Familiengerichtshilfe\, der Kinder- und Jugendhilfe und bei Gutachter*innen?\nIst die Istanbul-Konvention und speziell der Artikel 31\, den Familienrichter*innenüberhaupt bekannt?\nWarum wird der § 138 ABGB Kindeswohl so konsequent von den Familienrichter*innen ignoriert und der Wille des Vaters steht vor dem Kindeswohl?\nWas ist der Begriff PAS und warum findet es sich in Gutachten unter der Bezeichnung „Eltern-Kind-Entfremdung“ und „Bindungsintoleranz“ wieder?\nWas muss passieren\, damit die Menschen- und Kinderrechte an österreichischen Familiengerichten nicht mehr mit den Füßen getreten werden?\n\nIm Anschluss ist die Möglichkeit einer gemeinsamen Diskussion. Die Veranstaltung klingt mit Sekt und Brötchen aus. \n			\n				\n				\n				\n				\n				\n			\n			\n				\n				\n				\n				\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n			\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				Mag.a Sonja Aziz ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht und juristische Prozessbegleitung (Vertretung von Opfern im Strafverfahren). Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert und hält sie Vorträge und Fortbildungen zum Thema Gewalt gegen Frauen sowie familienrechtlichen Fragestellungen. Sie engagiert sich ehrenamtlich im Verein Allianz GewaltFREI Leben\, war Mitglied der Task Force Strafrecht\, Opferschutz & Täterarbeit sowie des par­la­men­tarischen Dialogs “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” und beriet das Frauen*volksbegehren hinsichtlich der Gewaltschutzforderung. Seit 2020 arbeitet sie intensiv mit dem Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A zusammen. \n			\n			\n				\n				\n				\n				\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n			\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				Andrea Czak ist Gründerin und geschäftsführende Obfrau des Vereins der Feministischen Alleinerzieherinnen (FEM.A)\, der aktuell ca. 200 Mitglieder zählt. Sie studierte Design an der Accademia di Costume e Moda in Rom und lebte fünfzehn Jahre lang in Italien. Als alleinerziehende Mutter einer Tochter ist sie mit den Bedürfnissen alleinerziehender Frauen bestens vertraut\, als überzeugte Feministin ist sie in der feministischen Szene Wiens sowie auf internationaler Ebene gut vernetzt und setzt sich als politische Aktivistin seit vielen Jahren für die Rechte von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern ein. 2019 gründete sie FEM.A mit dem Ziel\, alleinerziehende Mütter in der Einforderung ihrer Rechte zu unterstützen. \n			\n			\n				\n				\n				\n				\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n			\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				Dr.in Ulrike Altendorfer-Kling\, Generalsekretärin der Österreichische Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie\, Psychosomatik und Psychotherapie (ÖGKJP) Dr.in Altendorfer-Kling ist darüber hinaus als Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin ärztliche Leiterin der Kinder-Jugend-Seelenhilfe der Pro Mente Salzburg. Sie ist Lehrbeauftragte der Österreichischen Ärztekammer für Psychosoziale\, Psychosomatische und Psychotherapeutische Medizin und zertifizierte Balintgruppenleiterin (in dieser Funktion Lehrbeauftragte der Med Uni Wien). In der Österreichischen Balintgesellschaft ist sie Vorstandsmitglied. Weiters ist sie Lehrbeauftragte des ÖAGG\, Fachsektion Psychodrama\, Soziometrie und Rollenspiel und der Paracelsus Medizinischen Universität (PMU).  \n			\n			\n				\n				\n				\n				\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n			\n			\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				\n				Petra Unger ist Begründerin der Wiener Frauen*Spaziergänge\, arbeitet als Kulturvermittlerin\, Akademische Referentin für feministische Bildung und Politik sowie als Expertin für Gender Studies und Feministische Forschung. \nIhr praktisches Wissen aus langjähriger Tätigkeit in verschiedenen Museen und im öffentlichen Raum Wiens verbindet sie mit Forschungen zu politischer Frauen*Bewegungsgeschichte\, Frauen*Kunstgeschichte unter feministischen Aspekten und Biographieforschung. Transdisziplinär arbeitend zählen neuere Ansätze Queer-feministischer Theorie und Postcolonial Studies zu ihren vielfältigen Arbeitsfeldern. Ihr Wissen vermittelt sie in Form von Vorträgen und Seminaren\, als Autorin und mit den Wiener Frauen*Spaziergängen. \n\nSie ist Trägerin des Mariahilfer Frauenrings 2010\n2011 wird sie mit dem Käthe Leichter Preis für Frauenforschung\, Geschlechterforschung und Gleichstellung in der Arbeitswelt ausgezeichnet\n2019 wird ihr der Preis der Stadt Wien für Volksbildung verliehen.
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CATEGORIES:Familien- und Jugendgerichtshilfe,Familiengericht & Pflegschaftsverfahren,Gewalt,Jugendamt,Veranstaltung,Webinar
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SUMMARY:Wie sich alleinerziehende Mütter gegen die Allmacht der Familiengerichtshilfe zur Wehr setzen können
DESCRIPTION:Zehn Jahre Familien- und Jugendgerichtshilfe. Ein Hilfsapparat übernimmt die Macht in Pflegschaftsverfahren.\nWebinar mit Dr.in Judith Kolb| Donnerstag\, 7.12.2023\, 19.00 – 21.00 Uhr\n\nDie Einrichtung der Familien- und Jugendgerichtshilfe soll nach den Erläuterungen zur Regulierungsvorlage des KindNamRÄG 2013 die Qualität und Nachhaltigkeit der Streitschlichtung und gerichtlichen Verfahren und Entscheidungen in Angelegenheiten der Obsorge und des Kontaktrechts verbessern. Ein Pilotprojekt mit dem Ziel\, als Hilfsapparat Gerichte zu entlasten und Verfahren zu beschleunigen\, wurde innerhalb der letzten zehn Jahre zu einem fixen Bestandteil fast jeden Pflegschaftsverfahrens.\n\nDie Familiengerichtshilfe ist eine mit meist sehr jungen Psycholog*innen\, Bildungs- und Erziehungswissenschaftler*innen sowie Sozialarbeiter*innen besetzte Stelle\, die als Hilfsorgan des Gerichts fungiert und unterschiedliche Aufgaben hat. Sie kann etwa in Kontaktrechtsverfahren als Besuchsmittlerin eingesetzt werden\, um bei Konflikten zwischen den Eltern zu vermitteln und die ordnungsgemäße Übergabe des Kindes zu überwachen. Sie führt im Auftrag des Pflegschaftsgerichts sogenannten Clearingverfahren durch. Dabei wird in einem persönlichen Gespräch mit den Beteiligten versucht\, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist\, kann die Familiengerichtshilfe eine Mediation\, Elternberatung oder andere geeignete Maßnahmen vorschlagen\, die eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern herbeiführen könnten. Darüber hinaus kommt der Familiengerichtshilfe aber auch eine besondere Rolle bei der Entscheidungsfindung in Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten zu. Das Gericht kann nämlich die Familiengerichtshilfe damit beauftragen\, eine Stellungnahme zu erstellen\, in welcher sie den zugrundeliegenden Sachverhalt durch Einvernahme der Eltern\, des Kindes oder anderer Beteiligter\, feststellt.\n\nDie Praxis zeigt\, dass die Zielsetzung\, Verfahren zu beschleunigen\, durchaus erreicht wird und auch zahlreiche Verfahren durch das Clearing einer (nach außen dargestellten) „einvernehmlichen“ Lösung zugeführt werden können. Problematisch dabei erweist sich aber zunehmend\, dass sowohl der Clearingprozess als auch das Verfahren zur Feststellung des Sachverhaltes weder transparent noch objektiv geführt wird. Insbesondere zeigt sich\, dass vor allem Mütter der besonderen Willkür und Allmacht der Familiengerichtshilfe ausgesetzt sind. Wenn auch eine Entlastung der Gerichte dringend erforderlich ist\, so werden zwischenzeitig richterliche Tätigkeiten weitgehend ausgelagert\, was zu einem erheblichen Rechtsschutzdefizit führt. Denn obwohl der Familiengerichtshilfe eine Fülle an Aufgaben zukommt\, erfolgt ihre Tätigkeit weitgehend formfrei\, der seitens des Gerichts erstatte Auftrag zur Einholung einer Stellungnahme ist intransparent\, unbestimmt und nicht nachprüfbar wie dies bei einem Gutachtensauftrag der Fall wäre. Vielfach wird der Akt an die Familien- und Jugendgerichtshilfe weitergeleitet\, ohne Ermittlungsmaßnahmen zu konkretisieren. Nicht selten wird der Akt seitens der Gerichte sogar bereits zu Beginn eines Pflegschaftsverfahrens an die Familiengerichtshilfe weitergeleitet und hat sich der Richter sohin selbst nie einen Eindruck über die Parteien und das Verfahren verschafft. Parteien und deren Vertreter werden von den Erhebungen weitgehend ausgeschlossen\, Zeug*innen einvernommen ohne Parteien dabei das Recht zu gewähren\, Fragen zu stellen. Die fachlichen Anforderungen an Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe sind gesetzlich nicht geregelt\, die bei der Entscheidungsfindung herangezogene Literatur der Willkür der Familiengerichtshilfe überlassen\, die weitgehend einseitig\, vielfach sehr väterfreundlich ist.\n\nIn der Praxis führt dies schlussendlich dazu\, dass die Familiengerichtshilfe dann selbst entscheidet\, welche Erhebungen sie durchführt\, einen Bericht verfasst und darin Empfehlungen abgibt\, der die Gerichte nahezu immer (ungefragt und ungeprüft) folgen. So trifft schlussendlich die Familiengerichtshilfe\, sohin Mitarbeiter*innen deren Qualifikation nicht spezifisch geregelt sind\, die Entscheidung über Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten\, welche weitgehend nicht nachprüfbar sind und wesentliche Verfahrensrechte der Parteien ausgehebelt wurden. Dies obgleich in einem rechtsstaatlichen System immer noch unabhängige\, unabsetzbare und unversetzbare Richter*innen nach Durchführung eines Beweisverfahrens\, das auf eigenen Wahrnehmungen und dem Finden von Entscheidungen basiert\, Entscheidungen treffen sollten. In den Empfehlungen der Familiengerichtshilfe werden wesentliche Beweisergebnisse nur zusammengefasst wiedergegeben\, Befragungen finden nicht nur ohne Beteiligung der Parteien bzw. deren Anwält*innen statt\, was zur Aushebelung der Wahrheitsfindung beiträgt\, da dadurch kritisches Nachfragen möglich wäre\, sondern wird in den meisten Fällen nicht einmal ein Protokoll erstellt\, das die Entscheidungsfindung transparenter machen würde. Dies führt in den meisten Fällen dazu\, dass Aussagen unrichtig\, völlig aus dem Zusammenhang oder lückenhaft wiedergegeben werden.\n\nWenn auch schlussendlich eine Äußerung zur Stellungnahme der Familiengerichtshilfe abgegeben werden kann\, reicht dies nicht aus\, um das oben dargestellte Rechtsschutzdefizit auszugleichen. So soll nämlich nicht nur die Entscheidung selbst\, sondern auch die Entscheidungsfindung und Beweiswürdigung überprüfbar sein\, wie dies eigentlich in einem Gerichtsprozess der Fall ist.\n\nBesonders betroffen durch diese der Rechtsstaatlichkeit entzogene Entscheidungsfindung sind erfahrungsgemäß Mütter\, denen vielfach aufgrund unrichtig wiedergegebener Äußerungen\, die aber mangels Protokollierung nicht widerlegt werden können\, sehr schnell eine Bindungsintoleranz oder das Schüren eines Loyalitätskonfliktes unterstellt wird. Auffällig ist zudem die Einseitigkeit der Entscheidungsfindung\, werden zusammenhanglose Äußerungen der Väter meist völlig positiv verklärt wiedergegeben und Ängste oder Vorbringen der Kindesmütter\, selbst wenn dazu Beweise vorgelegt werden\, nicht aufgegriffen\, sondern als „bindungsintolerant“ (nur ein anderes Wort für die frei erfundene PAS-Theorie) gewertet. So wird vielfach der Eindruck erweckt\, als hätten die Väter nahezu ein „freies Spielfeld“\, während die Mütter auf einem „Minenfeld“ spazieren gehen.\n\nDie Ergebnisse der Erhebungen und die Argumentation der Familiengerichtshilfe\, welche hauptsächlich mit väterfreundlicher Literatur fundiert werden\, sind schlussendlich nicht selten vernichtend für die Mütter und verklärend für die Väter.\n\nDas Webinar soll Mütter dabei unterstützen\, ein Bewusstsein zu schaffen\, was sie im Zuge der Erhebungen erwartet. Dies unter dem Motto\, wer seine*n Gegner*in kennt\, ist klar im Vorteil.\nBehandelt werden folgende Themen:\n\n 	Was ist die Familien- und Jugendgerichtshilfe und wie ist sie aufgebaut. Was ist der Aufgabenbereich der Familien- und Jugendgerichtshilfe und wie finden Erhebungen statt.\n 	Welche Rechte haben Parteien grundsätzlich in einem Verfahren und welche dieser Rechte werden vielfach durch die Familien- und Jugendgerichtshilfe untergraben.\n 	Stellungnahme der Familien- und Jugendgerichtshilfe oder Sachverständigengutachten.\n 	Welche Literatur wird seitens der Familiengerichtshilfe hauptsächlich verwendet\, wie argumentiert die Familien- und Jugendgerichtshilfe und wie können Mütter ihre Einvernahme\, angelehnt an diese Literatur vorbereiten. In diesem Zusammenhang werden wiederkehrende Argumentationen der Familiengerichtshilfe präsentiert\, auf die sich Mütter sohin vorbereiten können (nicht abschließend).\n 	Wie „kooperativ“ sollen sich Mütter verhalten und wie erfolgt der Umgang mitden Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe.\n 	Darf eine Vertrauensperson beigezogen werden und ist dies empfehlenswert.\n 	Welche rechtlichen Schritte können gegen eine Stellungnahme der Familiengerichtshilfe gesetzt werden.\n 	Abschließende Diskussionsrunde.\n\nDie Vortragende\n\n\n\n\n\n\n\nDr.in Judith Kolb ist Anwältin in Graz. Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und hat seit 1. August 2023 eine eigene Kanzlei in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit in Pflegschaftsverfahren (Obsorge/Kontaktrecht) sowie auch im Unterhaltsverfahren stellt sich immer wieder die Frage\, inwieweit gegen Entscheidungen von Richtern*Innen und Empfehlungen von Sachverständigen Ansprüche definiert werden können. Die Frage der Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wird kaum Bedeutung beigemessen.
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SUMMARY:Internationaler Tag der Menschenrechtsaktivistinnen
DESCRIPTION:Am Internationaler Tag der Menschenrechtsaktivistinnen werden Menschenrechtsaktivistinnen geehrt\, die seit Jahrhunderten gegen das Patriarchat\, Diskriminierung und Ungleichheit kämpfen. Sie haben sich für eine freiere und gleichberechtigtere Welt eingesetzt und so maßgeblich zum Fortschritt der Menschheit beigetragen. Viele von ihnen standen an der Spitze von Sozialbewegungen und haben uns mit ihrem Kampf inspiriert. \nAls feministische Alleinerzieherinnen ehren wir an diesem Tag jährlich eine der vielen Menschenrechtsaktivistinnen\, die sich für Mütter und ihre Rechte eingesetzt haben. Gleichzeitig haben wir es uns auf unsere Fahnen geheftet\, ihr Vermächtnis zu verteidigen und weiterzutragen. \nMehr Infos zum Internationalen Tag der Menschenrechtsaktivistinnen:\nInternational Day for Women Human Rights Defenders – Statement by United Nations High Commissioner for Human Rights Volker Türk\, 29 November 2022 \nInternational Women Human Rights Defenders Day\, US Department of State\, November 2021
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SUMMARY:Tag der Menschenrechte
DESCRIPTION:Heute\, am 10. Dezember\, feiern wir den Internationalen Tag der Menschenrechte\, der an die Verabschiedung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen im Jahr 1948 erinnert. Diese Rechte gelten für alle Menschen\, unabhängig von Geschlecht\, Herkunft oder Lebenssituation. \nAlleinerzieher*innen in Österreich erleiden Diskriminierung in vielen Lebensbereichen\, zum Beispiel am Arbeitsmarkt\, im Steuerrecht\, im Pensionssystem und dem Unterhaltsrecht. Etwa die Hälfte der Alleinerzieher*innen und ihre Kinder leben deshalb in Armut oder Ausgrenzung. Im Familienrecht geschehen oftmals die schlimmsten Menschenrechtsverletzungen: Mütter und Kinder erleben institutionelle Gewalt. Ihre Rechte als Gewaltopfer werden verletzt. Sie begegnen Vorurteilen gegenüber Frauen und stehen oftmals unter Generalverdacht. Sie werden gezwungen\, dem gewalttätigen Mann immer wieder gegenüberzutreten. Auch Alleinerzieher*innen und ihre Kinder\, die zu Unrecht unter Berufung auf „Gefahr im Verzug“ von der Kinder- und Jugendhilfe in Obhut genommen wurden\, erleiden schwere Menschenrechtsverletzungen in Form von institutioneller Gewalt durch ungerechtfertigte Kindesabnahmen! \nWir erinnern heute daran\, dass Menschenrechte nicht verhandelbar sind\, schon gar nicht\, wenn es um ein so wichtiges Gut wie die Familie und Kinder geht! Stoppt institutionelle Gewalt! \n#TagDerMenschenrechte #StopptInstitutionelleGewalt #HumanRightsDay #OurRightsOurFuture \nhttps://www.un.org/en/observances/human-rights-day\nhttps://www.ohchr.org/en/aboutus/pages/humanrightsday.aspx \n„Die Frage der Menschenrechte ist so wichtig\, dass es bezüglich ihrer Gültigkeit keine Meinungsverschiedenheiten geben kann.“ \nDalai Lama
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SUMMARY:Unser Online-Mitgliedertreffen
DESCRIPTION:Unsere Online-Mitgliedertreffen finden unter dem Motto „Alleinerzieherinnen united“ statt. Es geht um Vernetzung\, gegenseitige Hilfestellung und Motivation\, damit ihr euch gegenseitig bei Gericht\, der Familiengerichtshilfe\, bei Gutachten\, beim Jugendamt\, etc. als Vertrauenspersonen begleiten und unterstützen könnt. \nUnsere Obfrau Andrea Czak führt durch den Abend. Wir freuen uns\, alte und neue Gesichter zu sehen! \nDie Einladung mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung wird exklusiv vor dem Treffen an unsere Mitglieder versendet. \nDu möchtest auch mit dabei sein\, bist aber noch nicht Mitglied bei FEM.A? Dann melde Dich hier an: \nhttps://community.verein-fema.at/mitglied-werden/
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SUMMARY:Welche finanziellen Beihilfen gibt es für Alleinerzieher*innen in Wien
DESCRIPTION:Tipps\, die Beihilfen zu finden\, die Dir wirklich nützlich sein können\nKostenloses Webinar mit Mag.a Jutta Mailänder | Mittwoch\, 13. Dezember 2023 | 19:00 bis 21:00 Uhr \nWorum geht es?\nFEM.A hilft Dir\, Dich durch den Dschungel der Beihilfen kämpfen: Wir haben für Dich alle Infos für finanzielle Beihilfen in Wien recherchiert und zusammengetragen\, damit du im Nu herausfindest\, was Dir zusteht\, wie viel Du bekommst und wo Du die Beihilfen beantragen kannst. Wir verschaffen Dir einen Überblick\, wo Du wann und was beantragen kannst\, und ob sich das überhaupt auszahlt. \nAnschließend bieten wir Dir ausreichend Zeit für all Deine Fragen zu Deiner speziellen Situation. \nDie Vortragende\n Mag.a Jutta Mailänder ist Wirtschaftswissenschafterin und hat Erfahrung im Social Media Management\, Projektmanagement und Fundraising. Sie setzt sich bei FEM.A mit der strukturellen Diskriminierung von Alleinerzieher*innen auseinander und macht auf strukturelle Ungerechtigkeiten aufmerksam. Zur Aktivistin wurde sie\, weil sie die Diskriminierung am eigenen Leib verspürt. Deshalb hat sie sich mit anderen Alleinerzieher*innen zusammengeschlossen.
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SUMMARY:Wie Du mit Deinen Kindern über Geld sprechen kannst
DESCRIPTION:Tipps für Alleinerzieher*innen\, im Umgang mit Geld in der Kindererziehung\nWebinar mit Lena Gugenberger auf Montag\, 18. Dezember 2023 verschoben |  18.30-20.30 Uhr | Anmeldung unter https://geldleben.at/veranstaltung/mit-kindern-ueber-geld-sprechen-2/ \nWorum geht es:\nDie meisten Menschen lernen den Umgang mit Geld – wenn überhaupt – in der Familie. In diesem Webinar beschäftigen wir uns daher damit\, welche Fertigkeiten für Finanzkompetenz wichtig sind und wie man sie im Alltag vermittelt. Folgende Themen finden Platz: \n\nWas ist Finanzkompetenz und warum ist sie wichtig?\nWelche Kompetenzen in Bezug auf das Thema Geld sind in welchem Alter relevant?\nWelche einfachen und praktischen Methoden gibt es\, um die Finanzkompetenz von Kindern zu stärken?\nTaschengeld\n\nDie Vortragende:\nLena Gugenberger: Projektleitung Bildung & Beratung Geldleben\, Pädagogin und Unternehmensberaterin\, Expertin für Finanzbildung beim Sozialunternehmen Three Coins.
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