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SUMMARY:Ratifizierung der Istanbul Konvention
DESCRIPTION:Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen\nAm 11. Mai 2011 wurde das “Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” von 13 Staaten\, unter anderem auch Österreich\, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel “Istanbul-Konvention”. \nDie Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Daher sind Staaten\, die die Konvention ratifiziert haben\, zur Umsetzung verpflichtet. \nÖsterreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013\, am 1. August 2014 trat sie in Kraft. Details zur Vorgeschichte der Konvention können in den Erläuterungen zur Konvention nachgelesen werden: \nÜbereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Erläuterungen (2011) (PDF\, 1 MB) \nQUELLE: Bundeskanzleramt \n  \n„Die Gewalt lebt davon\, dass sie von Anständigen nicht für möglich gehalten wird.“ \nJean-Paul Sartre \n 
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SUMMARY:Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch
DESCRIPTION:Jedes Jahr lädt der Europarat seine Partner ein\, sich anlässlich des Europatags einem bestimmten Thema zu widmen. \nDie Ausgabe 2023 des Europäischen Tages konzentriert sich auf „Von Opfern/Überlebenden sexueller Gewalt in der Kindheit lernen\, um politische Veränderungen anzuregen“. \nDies wird eine Gelegenheit sein\, hervorzuheben\, wie wichtig es ist\, sich auf nationaler und lokaler Ebene mit Opfern/Überlebenden auseinanderzusetzen\, von ihnen und ihren traumatischen Erfahrungen zu lernen und zu verstehen\, was besser hätte getan werden können\, um auf sie zu reagieren\, sie zu melden und sie zu unterstützen. \nDer Europarat arbeitet anlässlich des Europatags mit einem breiten Publikum zusammen\, darunter Mitgliedstaaten\, Organisationen der Zivilgesellschaft und nationale Parlamente. Diese Webseite bietet Zugriff auf die verschiedenen Initiativen dieser Partner (siehe unten unter „Aktivitäten“)\, sodass alle ihre Produkte teilen können\, um bewährte Verfahren zu entwickeln. \nSexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch betreffen Kinder überall. Der Großteil des Missbrauchs geschieht im Vertrauenskreis des Kindes. In vielen Fällen wird die Polizei nie darüber informiert. Den Opfern/Überlebenden zufolge sind Schamgefühle und Stigmatisierung häufige Hindernisse für die Offenlegung oder Meldung von Missbrauch. Daher haben sie keine Möglichkeit\, Hilfe oder Unterstützung bei der Heilung dieses Traumas in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet auch\, dass die Täter ungestraft bleiben\, was zu weiterem Missbrauch desselben oder anderer Kinder führen kann. \nDen Opfern/Überlebenden eine Stimme zu geben\, kann zu Veränderungen führen. Dieses Jahr ist eine Gelegenheit\, das Bewusstsein auf allen Ebenen der Gesellschaft zu schärfen\, um Stigmatisierung vorzubeugen und zu beseitigen. Es ist von entscheidender Bedeutung\, aus den Erfahrungen der Opfer/Überlebenden zu lernen\, um Gesetze\, Richtlinien und Dienstleistungen zu verbessern\, um diese Verbrechen besser zu verhindern und minderjährige Opfer/Überlebende zu schützen. \nWir möchten mehr darüber erfahren\, wie Opfer/Überlebende bereits Veränderungen bewirken\, sei es auf lokaler\, nationaler oder regionaler Ebene. In diesem Zusammenhang führen wir Untersuchungen durch\, um mehr über die verschiedenen Arten zu erfahren\, wie Opfer/Überlebende Veränderungen anregen. \nDas Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch\, auch bekannt als „Lanzarote-Konvention“\, verlangt die Kriminalisierung aller Arten von Sexualstraftaten gegen Kinder. Darin ist festgelegt\, dass Staaten in Europa und darüber hinaus spezifische Gesetze erlassen und Maßnahmen ergreifen sollen\, um sexuelle Gewalt zu verhindern\, minderjährige Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen.
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SUMMARY:Tag der Kinderrechte
DESCRIPTION:Wir fordern zum heutigen Tag der Kinderrechte:\n– Die ausnahmslose Anwendung der Istanbul-Konvention\, insbesondere des Artikels 31\n– Eine inhaltlich verpflichtende Gewaltschutz-Schulung aller Familienrichter*innen und aller anderen Akteur*innen in Pflegschaftsverfahren\n– Die sofortige Aussetzung des Kontaktrechts und der Obsorge\, wenn Gewalt im Raum steht\n– Die wortwörtliche Aufnahme des Artikel 31 der Istanbul-Konvention in den Gesetzestext des § 138 ABGB zum Kindeswohl.\n– Eine Informationskampagne für Betroffene durch das Justizministerium über die Istanbul-Konvention\, insbesondere über den Artikel 31\, damit Kinder über ihre Rechte aufgeklärt werden.\nWeltkindertag (A/RES/836 (IX))\nhttps://www.un.org/en/observances/world-childrens-day\nhttps://www.unicef.org/world-childrens-day \n„In ihren kleinen Welten\, in denen Kinder ihre Existenz haben\, gibt es nichts\, das so genau wahrgenommen und so genau gefühlt wird\, wie Ungerechtigkeit.“ \nCharles Dickens
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SUMMARY:Präsenzseminar: Wie Alleinerzieher*innen sich gegen Gewalt schützen und strategisch in Familienrechtsverfahren diesbezüglich vorgehen können
DESCRIPTION:Präsenzseminar mit Mag.a Sonja Aziz | Samstag\, 21. November 2026 | 14 – 17 Uhr \nPflegschaftsverfahren stellen für viele Mütter eine große Herausforderung und Belastung dar; umso mehr dann\, wenn sie oder ihre Kinder von psychischer\, physischer oder ökonomischer Gewalt betroffen sind\, die vom Vater ausgeübte Gewalt jedoch bei Obsorge- und Kontaktrechtsentscheidungen oft nicht ausreichend berücksichtigt wird. Im Strafverfahren stehen mittlerweile etablierte Instrumente zum Schutz gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder zur Verfügung (abgesonderte Vernehmung\, kostenlose Vertretung durch Opferschutzanwält*innen etc). Gleichzeitig wird denselben Betroffenen in familienrechtlichen Verfahren oftmals sogar eine enge Zusammenarbeit mit dem Gewalttäter auf Elternebene aufgetragen. \nWie Du das verhindern kannst\, lernst Du im Zuge dieses Seminars mit der Familienrechts- und Opferschutzanwältin Sonja Aziz. Sie zeigt konkrete rechtliche Tipps und Strategien auf\, mit denen sich betroffene Mütter in allen Stadien der Verfahren gegen weitere Gewalt und Vorwürfe von Vätern schützen können und den ihnen und ihren Kindern zustehenden Schutz von Behörden und der Justiz einfordern können. \nEingegangen wird unter anderem auf folgende Fragen:\n\nWie kann ich mich und meine Kinder im ersten Schritt vor unmittelbarer Gewalt schützen und eine Wegweisung und einstweilige Verfügung erwirken?\nWelche Rechte habe ich als Gewaltbetroffene im Rahmen eines Strafverfahrens durch die kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung?\nWie kann ich auch in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren weitere Gewalt und Retraumatisierung verhindern?\nWie stelle ich sicher\, dass die vom Vater ausgeübte Gewalt gegen mich ausreichend bei Kontakt- und Obsorgeentscheidungen berücksichtigt wird?\nWie präsentiere ich mich richtig bei gerichtlichen und behördlichen Terminen?\nWie reagiere ich auf den unwissenschaftlichen Vorwurf der „Bindungsintoleranz“?\nWie mache ich auf Gewalt aufmerksam\, ohne Victim Blaming ausgesetzt zu werden bzw. wie gehe ich mit Victim Blaming um?\n\nDas Seminar vermittelt Dir das nötige Know-How und die passenden Werkzeuge\, damit Du Dich gezielt auf Gerichtsverhandlungen\, Termine bei der Familiengerichtshilfe oder Begutachtungssituationen vorbereiten und Dich und Deine Kinder gleichzeitig vor Gewalt schützen kannst. \nViel zu oft müssen Gewaltbetroffene sowie deren Anwält*innen vor Gericht noch auf gewaltsensible Verfahrensführung pochen. Mit der Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht gibt es jedoch seit Jänner 2024 einen Leitfaden\, der Richter*innen klare Handlungsanweisungen gibt. Die Anwältin Sonja Aziz zeigt im Seminar\, wie man die Empfehlungen der Handreiche vor Gericht erfolgreich einsetzen kann.  Außerdem hast Du die Möglichkeit\, in einer Fragerunde mit der Expertin auf spezifische Fragen einzugehen\, um in Zukunft Deinen individuellen Umständen entsprechend handeln und reagieren zu können. \nDie Vortragende:\nMag.a Sonja Aziz ist Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Familienrecht und juristische Prozessbegleitung (Vertretung von Opfern im Strafverfahren). Sie ist Partnerin der AZIZ BREITENECKER KOLBITSCH Rechtsanwaltskanzlei. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert sie und hält Vorträge und Fortbildungen zum Thema Gewalt gegen Frauen sowie zu familienrechtlichen Fragestellungen. Sie engagiert sich ehrenamtlich im Verein Allianz GewaltFREI Leben\, war Mitglied der Task Force Strafrecht\, Opferschutz & Täterarbeit sowie des parlamentarischen Dialogs “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen” und beriet das Frauen*volksbegehren hinsichtlich der Gewaltschutzforderung. Aufgrund ihrer Expertise im Bereich Gewalt gegen Frauen und Familienrecht wird Mag.a Aziz regelmäßig von Journalist:innen für Interviews – sei es im TV\, Radio oder in Printmedien – angefragt\, darunter vom ORF (ZiB\, „Thema“\, div. Dokumentationen\, ORFIII etc.)\, ARTE\, Ö1\, Puls4\, FM4\, DerStandard\, orf.at etc. Seit 2020 arbeitet Mag.a intensiv mit dem Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A zusammen. Darüber hinaus pflegt sie seit Beginn ihrer juristischen Tätigkeit eine enge Kooperation mit diversen Frauenberatungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen\, deren Mitarbeiter:innen und Klient:innen sie regelmäßig berät. \nAls feministische Anwältin weiß Mag.a Aziz\, dass sich viele Klient*innen in der herausfordernden Phase einer Trennung mit existentiellen Sorgen\, Ängsten\, Unsicherheit und Stress konfrontiert sehen. Dies trifft insbesondere zu\, wenn Klient*innen psychischer\, physischer oder ökonomischer Gewalt ausgesetzt sind. Ihr vorrangiges Anliegen ist es\, ihren Klient:innen zu einer effektiven Rechtsdurchsetzung zu verhelfen und ihnen in dieser emotional belastenden Zeit verlässlich zur Seite zu stehen. Als erfahrene Anwältin für Familienrecht und Opferschutz engagiert sie sich mit höchstem Einsatz und entschiedener Durchsetzungskraft für ihre Klient*innen und steht ihnen mit umfassendem Fachwissen und einfühlsamer Unterstützung zur Seite. Tätigkeitsschwerpunkte: Ehe- und Familienrecht\, Juristische Prozessbegleitung\, Opferschutz Mag.a Sonja Aziz ist auch auf Instagram vertreten\, wo regelmäßig interessante Beiträge geteilt werden: https://www.instagram.com/sonja.aziz \nMag.a Sonja Aziz\nTaborstraße 10/ Stiege 2\n1020 Wien \nTelefon: +43 12 14 77 10 60\nE-Mail: aziz@tabor.wien\nWebsite: https://www.tabor.wien/
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SUMMARY:Internationaler Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
DESCRIPTION:FEM.A kämpft für ein Ende der Gewalt gegen Mütter und Kinder durch Kindsväter und Institutionen. \nWas Gewalt gegen Frauen betrifft befinden wir uns in einem Notstand. \nLaut der FRA (European Union Agency For Fundamental Rights) hat mehr als jede Dritte Frau in Österreich (35\,7 %) im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt oder Drohungen und/oder sexuelle Gewalt erlebt. In der Partnerschaft ist es nahezu jede Fünfte Frau in Österreich (17\,1 %)\, die im Laufe ihres Lebens körperliche Gewalt oder Drohungen und/oder sexuelle Gewalt durch einen Intimpartner in ihrem Leben erfahren hat. Die Thematisierung von Gewalt gegen Frauen ist lebensnotwendig. Eine Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zeigt\, dass es in Österreich in den Jahren 2010 bis 2020 312 Morde und 439 Mordversuche an Frauen gab. Diese besorgniserregenden Zahlen bedeuten nicht nur\, dass Frauen passiv zum Opfer fallen\, sondern\, dass ein Großteil der Männer in Österreich im Allgemeinen und in Partnerschaften gewalttätig ist. \nGewalt gegen Frauen kann viele Formen annehmen – körperliche\, sexualisierte\, finanzielle\, psychische\, digitale\, institutionelle Gewalt oder Stalking. Dabei ist Gewalt nicht etwas\, was mit einem Beziehungsende endet. Die sogenannte Nachtrenungsgewalt bezeichnet Gewalt vom Ex-Partner gegen Frau und Kind ab dem Zeitpunkt der Trennung. Diese Gewalt tritt vor allem dann auf\, wenn häusliche Gewalt bereits während der Beziehung ausgeübt wurde. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes konnte in der ersten bundesweiten Umfrage in Deutschland zum Thema zeigen\, dass es bei jeder zehnten Trennung zu Nachtrennungsgewalt kommt. Nach Angaben einer Studie des Bundesministeriums für Bildung\, Familie\, Senioren\, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben 70 Prozent der Frauen\, die häusliche Gewalt erfahren haben und deren Kinder weiterhin Kontakt zum Vater haben\, bei Treffen oder Übergaben erneut Gewalterfahrungen gemacht. Empirische Untersuchungen zeigen\, dass gerade in der Trennungsphase das Gewalt- und Tötungsrisiko für Frauen und Kinder um ein 5-Faches höher ist. Nachtrennungsgewalt kann in Form von häuslicher Gewalt auftreten\, in Form von Aufhetzen der Kinder gegen die Mutter um eine Entfremdung herbeizuführen\, sowie durch Ausübung psychischer und finanzieller Belastung auf die Mutter durch Anordnung von Gerichtsverfahren.  \nStändige Gerichtsanträge zu Obsorge und Kontaktrecht sind ein Weg für Kindsväter\, um nach der Trennung weiterhin Kontrolle auf die Mutter ausüben zu können. Diese Gewalt kann auch von offiziellen Institutionen getragen und verstärkt werden. Gerade in Pflegschaft- und Unterhaltsverfahren\, bei denen Sensibilität und Schutz von höchster Bedeutung sein sollten\, erfahren Frauen oftmals Diskriminierung. Unzureichende Gewaltschutzmaßnahmen im Familienrecht und unzureichende Sensibilisierung von Richter*innen und Gutachter*innen lassen dies oft ungestört zu.  \nEs gibt Fortschritte: Die österreichische Bundesregierung beschloss im Rahmen eines Ministerratsbeschlusses die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen 2025–2029. Sie verpflichtet sich damit zur langfristigen\, ressortübergreifenden Erarbeitung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt.  \nDennoch ist der Kampf für ein gewaltfreies Leben von Frauen lange nicht vorbei. FEM.A fordert weitere umfassende Reformen im Bereich Gewaltschutz. Wir brauchen Vernetzungsstrukturen\, die Hilfe bieten und Frauen davor schützen\, isoliert häuslicher Gewalt ausgeliefert zu sein. Es braucht weitreichende finanzielle\, rechtliche und psychologische Unterstützung für Frauen\, um sie im Fall von Gewalterfahrungen aufzufangen. Vor allem fordern wir einen gesellschaftlichen Wandel um Gewalt gegen Frauen entschieden zu bekämpfen. Dafür müssen wir aufhören\, Gewalt gegen Frauen als ein isoliertes Problem im privaten Raum zu betrachten\, und beginnen\, sie offen zu thematisieren. Wir dürfen nicht länger von Einzelfällen sprechen\, sondern müssen die zugrunde liegenden patriarchalen Strukturen sichtbar machen und anprangern. Dazu gehört auch\, die Täter beim Namen zu nennen – meist sind es Ehemänner\, Ex-Partner oder Väter. Gewalt gegen Frauen ist kein Zufall\, kein Versehen. Sie ist das Ergebnis bewusster Handlungen von Männern\, begünstigt durch gesellschaftliche Strukturen\, die Frauen isolieren und Täter schützen.  \n  \nQuellen:  \n\nDaten der FRA & PKS https://www.gewaltinfo.at/fachwissen/gewalt-in-der-partnerschaft.html\nDaten der Terre des Femmes & BMFSFJ https://frauenrechte.de/unsere-arbeit/haeusliche-und-sexualiserte-gewalt/hintergrundinformationen/umgangsrecht/nachtrennungsgewalt#:~:text=Bei%20jeder%20zehnten%20Trennung%20kommt\,Kind%20durch%20den%20Ex%2DPartner.\nBMFSFJ – Bundesministerium für Familie\, Senioren\, Frauen und Jugend (2011) https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93728/ddf0bb44235e207056818876f794767f/famfg-familiensachen-arbeitshilfe-data.pdf \nhttps://verein-fema.at/fort-und-rueckschritte-im-gewaltschutz-von-alleinerzieherinnen/\n\nZusätzliche Info:  \nhttps://www.un.org/en/observances/ending-violence-against-women-day \nhttps://www.unwomen.org/en/news-stories/in-focus/2022/11/in-focus-16-days-of-activism-against-gender-based-violence
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SUMMARY:Webinar: Ist das schon Gewalt und was gegen Gewalt an Alleinerzieher*innen wirkt
DESCRIPTION:Ist das schon Gewalt und was wirkt gegen Gewalt an Alleinerzieherinnen.\nKostenloses Webinar mit Dr.in Bettina Zehetner | Donnerstag\, 26. November 2026 | 18 – 20 Uhr \nGewalt gegen Frauen ist nicht das Problem einzelner\, sondern ein gesellschaftliches Problem\, das uns alle betrifft. Gewalt gegen Alleinerzieherinnen ist keine “Privatsache”\, sondern eine alltägliche Menschenrechtsverletzung. \nIm Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit steht meist nur die offensichtliche körperliche Gewalt und deren extremste Konsequenz\, der Frauenmord. Wir von Frauen* beraten Frauen* wollen mit unserem Handbuch „Ist das schon Gewalt? Gewalt erkennen und verändern“ die vielen Formen von Gewalt sichtbar machen – psychische\, physische\, sexualisierte\, ökonomische\, symbolische\, strukturelle und institutionelle Gewalt sowie Gewalt im digitalen Raum – und Handlungsmöglichkeiten und Strategien gegen Gewalt diskutieren. \n\nWie können wir Gewalt frühzeitig erkennen und benennen?\nWie können Betroffene sich wehren und schützen?\nWie können wir Alleinerzieherinnen\, die Gewalt erleben\, sinnvoll unterstützen?\nWie stärkt feministische Beratung Alleinerzieherinnen in ihrer Handlungsfähigkeit?\nWas braucht es auf gesellschaftlicher Ebene\, um geschlechtsspezifische Gewalt eindeutig zu verurteilen und präventiv dagegen zu wirken?\n\n\nDie Vortragende:\n\n\n\n\n\nDr.in Bettina Zehetner ist psychosoziale Beraterin im Verein Frauen* beraten Frauen* (www.frauenberatenfrauen.at) mit den Schwerpunkten Trennungsbegleitung\, Gewalt\, frauenzentrierte Laufbahnberatung und Beratung im Medium Schreiben / Onlineberatung. Jüngste Publikation: “Reparaturprojekt Mann – Erholungsgebiet Frau. Feministische Beratung”\, weitere \nVeröffentlichungen: https://homepage.univie.ac.at/bettina.zehetner/publikationen.html
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