Volksanwalt Bernhard Achitz kritisiert im Krone Interview:
Die Zahl der Kindesabnahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist zu hoch
Die Zahl der Rückführungen ist zu niedrig
Die Sozialarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe sind oft überfordert und nicht adäquat ausgebildet
Die Übertragung der Kinder- und Jugendhilfe vom Bund an die Länder unter Türkis-Blau 2018 war ein schwerer, politischer Fehler
𝐕𝐨𝐥𝐤𝐬𝐚𝐧𝐰𝐚𝐥𝐭 𝐀𝐜𝐡𝐢𝐭𝐳 𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐭 𝐝𝐞𝐬𝐡𝐚𝐥𝐛:
Die Frühunterstützung, die Abnahme und die Rückführung müsse von jeweils unterschiedlichen Personen entschieden werden.
Da die Abnahmen jedenfalls zu hoch sind, müsse alternativ mehr in die Frühunterstützung investiert werden.
Mehr Ressourcen für die Unterstützung im Vorfeld, damit es nicht zur Kindesabnahme kommt.
Behebung der Fehler, die aufgrund der „Verländerung“ der Kinder- und Jugendhilfe aufgetreten sind: unterschiedliche Richtlinien in den Ländern, wie zum Beispiel unterschiedliche, zu kurze und nicht adäquate Ausbildung für die Arbeit in der stationären Betreuung von Minderjährigen.
Viele Mütter wenden sich hilfesuchend an FEM.A, weil sie keinen Kindesunterhalt und auch sonst keine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten. Die meisten dieser Mütter sind auch mit der Betreuung der Kinder vollkommen allein. Sie müssen aufgrund der fehlenden finanziellen Unterstützung ihrer Kinder Vollzeit arbeiten und sind oft trotzdem arm, können sich zum Beispiel keine geeignete Wohnung für sich und ihre Kinder leisten. Die Armut, aber auch die Folgen ihrer Armut wird ihnen bei einer Gefährdungsmeldung allerdings negativ ausgelegt! Statt die Mütter zu unterstützen, werden ihnen die Kinder abgenommen. Auch Gewalterfahrung der Mutter kann der Mutter negativ ausgelegt werden, sowie psychische Erkrankungen, die sich daraus ergeben (etwa Depressionen oder Verhaltensauffälligkeiten des Kindes). (vgl. https://sdw.wien/…/151210_h_hausegger_kindeswohlgef%C3… , S. 22 und folgende)
𝐖𝐢𝐫 𝐟𝐨𝐫𝐝𝐞𝐫𝐧 𝐝𝐞𝐬𝐡𝐚𝐥𝐛:
Transparente Regeln, nach denen es zur Kindesabnahme kommt
Eine klare Definition, wann „Gefahr im Verzug“ besteht: Eine Kindesabnahme aufgrund von „Gefahr im Verzug“ sollte nur dann zur Anwendung kommen, wenn nachweislich das Leben des Kindes in unmittelbar Gefahr ist. Ansonsten gibt es bereits jetzt den Weg über das Gericht.
Klare und explizite Definition der schweren Kindeswohlgefährdung
Die Risikofaktoren bei der Gefährdungsabklärung dürfen keine Diskriminierung beinhalten: Eine Alleinerzieherin als Mutter zu haben ist KEIN Risiko! Auch Gewalterfahrung der Mutter, Krankheit und Armut, bzw. Folgen von Armut und Krankheit wie zum Beispiel schlechte Wohnverhältnisse (Schimmel) dürfen nicht als Risikofaktor gewertet werden, die zu einer Kindesabnahme führen! In diesem Fall soll eine Verpflichtung zur Hilfe (auch finanziell) bestehen!
Eine verbindliche Deadline für Gerichte, die Kindesabnahme zu beurteilen, damit zu Unrecht abgenommene Kinder nicht aufgrund der langen Fristen den Pflegeeltern zugesprochen werden.
Das sofortige Ende von Polizeieinsätzen, bei denen Kinder gegen ihren Willen ohne Vorliegen einer akuten Gefährdungslage einem Elternteil entrissen und traumatisiert werden.
https://www.krone.at/3215648 (Paywall)
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