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Beim Wiedereinstieg ausgebootet? Die AK hilft!
In Sonntagsreden werden Mütter gerne gelobt, im Job aber oft richtiggehend gemobbt.
Es ist Alltag in der AK Rechtsberatung: jeder zweite Tag bringt einen Fall von Benachteiligung aufgrund der Elternschaft. Diese Probleme reichen laut einer Auswertung der Fälle von Verschlechterungen des Arbeitsklimas (39 %) über Verlust der Führungsposition (11 %) bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes (20 %). In der überwiegenden Anzahl der Fälle erfolgte die Diskriminierung bei der Bekanntgabe der Elternteilzeit (26 %), beim Wiedereinstieg in Teilzeit (24 %) so- wie ab Bekanntgabe der Schwangerschaft (28 %). Alleinerziehende trifft all das doppelt hart.
Ein Beispiel: Susanne K. war Abteilungsleiterin. Nach der Geburt ih- res Kindes vereinbarte sie eine Elternteilzeit im Ausmaß von 32 Wochenstunden. Noch vor Beginn der Elternteilzeit wurde ihr ein neuer Vertrag ohne Leitungsfunktion angeboten. Die Begründung seitens des Arbeitgebers: Umstrukturierungen. Tatsächlich wurde nur der Arbeitnehmerin in Elternteilzeit eine schlechtere Position angeboten. Alle anderen männlichen Abteilungsleiter in Vollzeit behielten ihre Funktionen. Die Arbeitnehmerin lehnte das Anbot ab. Daraufhin wurde die Arbeitnehmerin degradiert. Mit Hilfe der AK ging die Arbeitnehmerin gegen die verschlechternde Versetzung vor und bekam vor Gericht Recht. Zumindest finanziell wurde sie entschädigt.
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Das Gleichbehandlungsgesetz schützt Mütter und Väter vor Diskriminierungen am Arbeitsplatz. Demnach darf es aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft keine Benachteiligung geben. „In der Praxis sieht es freilich anders aus. Immer wieder tauchen in unserer Rechtsberatung Fälle klassischer Diskriminierung auf“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl.
„Eltern sollten sich daher unbedingt bei der AK informieren und be- raten lassen!“
Dazu bietet die Arbeiterkammer zwei Broschüren zum kostenlosen Download an:
Terminvereinbarung und telefonische Beratung unter 01/501 65 0
Mehr Infos auch unter wien.arbeiterkammer.at
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