Informationen zum Unterstützungsfonds für Alleinerziehende

Finanzielle Unterstützung für Dich und Dein Kind

Niemand soll wegen finanzieller Sorgen in einer Gewaltbeziehung bleiben.

Alleinerzieher*innen und ihre Kinder sind besonders häufig von Armut betroffen. Wenn kein Kindesunterhalt bezahlt wird oder Du ihn aufgrund von Gewalt nicht einfordern kannst, entstehen oft erhebliche finanzielle Belastungen.
Mit dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, der seit 1. Juli 2026 gilt, gibt es eine finanzielle Unterstützung für Alleinerzieher*innen, die bisher keine oder nur unzureichende Leistungen erhalten haben.

Kannst Du den Unterstützungsfonds beantragen?

Du kannst den Unterstützungsfonds beantragen, wenn Du alleinerziehend bist und

  • Dein Kind keinen Unterhalt oder keinen Unterhaltsvorschuss erhält, weil die unterhaltspflichtige Person nicht auffindbar oder leistungsunfähig ist.
  • Dein Kind keine Halbwaisen- oder Waisenpension erhält, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
  • Du Gewalt durch die unterhaltspflichtige Person erlebt hast und es Dir deshalb nicht zugemutet werden kann, den Kindesunterhalt einzufordern.

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Du musst

  • mit Deinem Kind bzw. Deinen Kindern im gemeinsamen Hauptwohnsitz leben,
  • für Dein Kind keine Unterhaltszahlungen, keinen Unterhaltsvorschuss oder keine Hinterbliebenenleistungen erhalten,
  • die Einkommensgrenze erfüllen oder unter eine gesetzliche Ausnahme fallen.

Anspruch besteht für österreichische Staatsbürger*innen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für

  • EU-/EWR- und Schweizer Bürger*innen,
  • Asylberechtigte,
  • subsidiär Schutzberechtigte,
  • Vertriebene sowie
  • weitere Personen mit entsprechendem Aufenthaltstitel.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Monatliche Unterstützung

240,60 Euro pro Kind und Monat (Stand 2026)

  • Auszahlung 12-mal jährlich
  • Wenn kein Anspruch auf Halbwaisen- oder Waisenpension besteht: 14-mal jährlich

Zusätzliche Starthilfe bei Gewalt

Wenn Du von Gewalt betroffen bist, kannst Du zusätzlich eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro erhalten.

Diese Unterstützung soll Dir den Start in ein sicheres und selbstbestimmtes Leben erleichtern.

Wie hoch darf Dein Einkommen sein?

Die monatliche Einkommensgrenze beträgt derzeit

2.768 Euro netto

Sie wird jährlich angepasst.

Diese Leistungen zählen nicht zu Deinem Einkommen:

  • Familienbeihilfe
  • Familienbonus Plus
  • Kinderabsetzbetrag
  • Alleinerzieherabsetzbetrag
  • Kindermehrbetrag
  • Mehrkindzuschlag
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Pflegegeld
  • Leistungen aufgrund einer Behinderung
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Wohnbeihilfe
  • Studienbeihilfe
  • Familienförderungen der Länder
  • Leistungen zur Abdeckung krisenbedingter Sonder- und Mehrbedarfe

Gut zu wissen

Liegt Dein Einkommen nur geringfügig über der Einkommensgrenze, kannst Du trotzdem Unterstützung erhalten.

Bis zu einer Überschreitung von 460 Euro monatlich wird die Leistung schrittweise reduziert.

 

Wann wird Dein Einkommen nicht geprüft?

Eine Einkommensprüfung entfällt unter anderem, wenn Du

  • Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehst,
  • Grundversorgung erhältst,
  • eine Ausgleichszulage beziehst,
  • von den ORF-Beiträgen befreit bist,
  • von der Rezeptgebühr befreit bist oder
  • den Kinderzuschlag erhältst.

Du bist von Gewalt betroffen?

Du musst den Unterhalt nicht um jeden Preis einfordern.

Wenn es Dir aufgrund von Gewalt nicht zugemutet werden kann, den Kindesunterhalt geltend zu machen, kannst Du trotzdem Anspruch auf Leistungen aus dem Unterstützungsfonds haben.

Als Nachweise eignen sich zum Beispiel:

  • Polizeianzeigen
  • Wegweisungen
  • Betretungs- und Annäherungsverbote
  • einstweilige Verfügungen
  • gerichtliche Entscheidungen
  • Bestätigungen eines Gewaltschutzzentrums

Solltest Du keine formellen Nachweise haben, besteht auch die Möglichkeit einer Glaubhaftmachung.

Wie kannst Du den Antrag stellen?

Den Antrag kannst Du

  • persönlich,
  • per Post oder
  • per E-Mail

einreichen.

In Kürze wird auch eine Online-Antragstellung möglich sein. Dafür benötigst Du eine ID Austria.

Die Unterstützung wird ab dem Monat Deiner Antragstellung gewährt und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch rückwirkend ab diesem Monat ausbezahlt.

Die Bewilligung erfolgt jeweils für 12 Monate und kann danach erneut beantragt werden.

Hier findest Du Informationen zum Unterstützungsfond: https://www.sozialministeriumservice.gv.at/weitere_Zielgruppen/Alleinerziehende/Unterstuetzung-fuer-Alleinerziehende.de.html?fbclid=IwY2xjawS5jYpleHRuA2FlbQIxMABicmlkETE3OXVNZFVTYUp2dmtCbWtrc3J0YwZhcHBfaWQQMjIyMDM5MTc4ODIwMDg5MgABHkpypioqMxqcRtet4zbGuGxxZmnfIj3lt7TQtOqbm1Q7eQ2JQaN6_iiIPUps_aem_LT8AiyRMfSWq8AQhL8Kj_g

Hier kannst Du den Antrag downloaden >>

Warum gibt es den Unterstützungsfonds?

In Österreich erhalten rund 59.000 Kinder – etwa 36 % aller Kinder in Ein-Eltern-Haushalten – weder Unterhalt vom anderen Elternteil noch Unterhaltsvorschuss oder eine Halbwaisenpension.

Für viele Familien bedeutet das ein deutlich erhöhtes Armutsrisiko.

Mit dem Unterstützungsfonds erhalten Alleinerziehende und ihre Kinder finanzielle Unterstützung, wenn andere Leistungen nicht zur Verfügung stehen.

Wir sind für Dich da.

Wenn Du von Gewalt betroffen bist oder Fragen zum Unterstützungsfonds hast, wende Dich an uns.

Wir beraten Dich vertraulich und kostenlos.

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