Was der Rechnungshofbericht über den Schutz von Frauen und Kindern nach Gewalt zeigt

… und für Alleinerzieherinnen wichtig ist

Alleinerzieherinnen und ihre Kinder sind überdurchschnittlich häufig von häuslicher Gewalt, Trennungsgewalt und den Folgen von Gewalt betroffen. Viele Mütter müssen auch nach der Trennung weiterhin mit dem gewalttätigen Ex-Partner umgehen, etwa im Rahmen von Obsorge-, Kontaktrechts- oder Unterhaltsverfahren.

Umso wichtiger ist es, dass der Staat wirksame Schutzmaßnahmen bietet und Gewalterfahrungen in allen relevanten Verfahren berücksichtigt werden.

Der Rechnungshofbericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ zeigt deutlich auf, dass Österreich zwar bereits wichtige Angebote geschaffen hat, beim Schutz von gewaltbetroffenen Frauen aber weiterhin erhebliche Lücken bestehen. Genau diese Defizite betreffen viele Alleinerzieherinnen unmittelbar.

Warum der Bericht für Alleinerzieherinnen besonders relevant ist

Gewalt endet nicht mit der Trennung

Viele Frauen erleben nach einer Trennung weiterhin Bedrohungen, Stalking, psychische Gewalt oder Gewalt über gemeinsame Kinder.

Der Rechnungshof macht deutlich, dass der Schutz von Frauen besser koordiniert und langfristig geplant werden muss. Für Alleinerzieherinnen bedeutet das mehr Sicherheit für sich selbst und ihre Kinder.

Richter*innen und Behörden brauchen mehr Gewaltschutzkompetenz

Der Rechnungshof empfiehlt Verbesserungen bei der Aus- und Fortbildung sowie bei der Einschätzung von Gefährdungslagen.

Gerade in Pflegschafts- und Kontaktrechtsverfahren ist es entscheidend, dass Gewalt erkannt, dokumentiert und ernst genommen wird. Fehlende Sensibilität kann dazu führen, dass Mütter und Kinder unzureichend geschützt werden.

Gefährdungen müssen einheitlich beurteilt werden

Der Bericht kritisiert, dass es keine einheitlichen Kriterien für die Einschätzung von Hochrisikofällen gibt.

Für betroffene Alleinerzieherinnen kann dies bedeuten, dass das tatsächliche Gefährdungsrisiko unterschiedlich bewertet wird, abhängig davon, welche Behörde oder welches Gericht zuständig ist. Einheitliche Standards können den Schutz von Frauen und Kindern verbessern.

Gewaltschutz braucht eine gemeinsame Strategie

Der Rechnungshof stellt fest, dass Österreich eine stärker abgestimmte, langfristige Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen benötigt.

Zuständigkeiten sind auf verschiedene Ebenen verteilt, wodurch Schutzmaßnahmen nicht immer ausreichend koordiniert werden. Gerade Frauen, die sich nach einer Trennung in einer besonders belastenden Lebenssituation befinden, benötigen jedoch rasche, verlässliche und gut abgestimmte Unterstützung.

Bessere Beweissicherung schützt Betroffene

Der Rechnungshof empfiehlt den Ausbau geeigneter Strukturen zur medizinischen Dokumentation von Gewaltfolgen.

Eine professionelle und gerichtsfeste Dokumentation kann für Alleinerzieherinnen später in Strafverfahren, Gewaltschutzverfahren oder familiengerichtlichen Verfahren von großer Bedeutung sein.

Warum sich FEM.A für die Umsetzung der Empfehlungen einsetzt

Bei FEM.A erleben wir täglich, dass viele Alleinerzieherinnen nach einer Trennung weiterhin Gewalt ausgesetzt sind und im Familienrecht nicht ausreichend geschützt werden.

Deshalb setzt sich FEM.A dafür ein, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes konsequent umgesetzt werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • eine konsequente Anwendung der Istanbul-Konvention,
  • verpflichtende Gewaltschutzfortbildungen für Richter*innen und andere Berufsgruppen,
  • einheitliche Gefährdungsbeurteilungen,
  • bessere Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden,
  • ausreichende Finanzierung von Gewaltschutz- und Opferschutzeinrichtungen,
  • ein Schutzsystem, das die Sicherheit von Frauen und Kindern in den Mittelpunkt stellt.

Nur wenn Gewalt konsequent erkannt, dokumentiert und bei allen Entscheidungen berücksichtigt wird, können Alleinerzieherinnen und ihre Kinder nachhaltig geschützt werden.

Quellen

  • Rechnungshof Österreich: Gewalt- und Opferschutz für Frauen – Bericht des Rechnungshofes (2023)
    Reihe Bund 2023/21:
    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Gewalt-_und_Opferschutz_fuer_Frauen.html
  • Rechnungshof Österreich – Bericht „Gewalt- und Opferschutz für Frauen“ (PDF)
    https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/hoGewalt–_und_Opferschutz_für_Frauen.pdf
  • Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), 2011
    Europarat:
    https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention
  • GREVIO – Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich
    Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence:
    https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/austria
  • Bundesministerium für Inneres – Gewaltschutz und Gewaltprävention in Österreich
    https://www.bmi.gv.at
  • Bundesministerium für Justiz – Opferschutz und Opferrechte
    https://www.justiz.gv.at
  • Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) – Informationen zu Gewalt gegen Frauen und Gewaltschutz
    https://www.aoef.at

FEM.A – Feministische Alleinerzieherinnen: Informationen zu Gewaltschutz, Familienrecht und Alleinerziehenden
https://verein-fema.at

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