
Deine Spende ist ab sofort steuerlich absetzbar!
Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung Deiner Spende?
Die Spendenabsetzbarkeit wird seit 1. Jänner 2017 neu geregelt.
Die Spenden werden von uns verpflichtend direkt an Dein Finanzamt gemeldet und automatisch in Deine (Arbeiternehmer*innen)Veranlagung übernommen.
Die von Dir geleisteten Beträge werden automatisch in Deiner Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Du uns Deinen Vor- und Zunamen sowie Dein Geburtsdatum bekannt gibst. Wichtig dabei ist, dass Du Deine Daten korrekt bekannt gibst und insbesondere, dass die Schreibweise Deines Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.
Welcher Betrag ist absetzbar?
Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist der Höhe nach begrenzt:
- Spenden von Privatpersonen sind bis 10 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des jeweiligen Jahres als Sonderausgaben abzugsfähig
- Sach- und Geldspenden von Unternehmen sind bis 10 Prozent Gewinns (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages) als Betriebsausgaben abzugsfähig
Weiterführende Informationen
Wenn Du ausführlichere Informationen über die Abzugsfähigkeit von Spenden und Stiftungszuwendungen willst, finden Du diese hier:
Ausführliche Informationen zur Absetzbarkeit von Spenden und Stiftungszuwendungen
Unsere Registrierungsnummer beim Finanzamt:
FEMINISTISCHE ALLEINERZIEHERINNEN – FEM.A: SO 22660