Aktuelle Armutsgefährdungsschwelle

Aktuelle Armutszahlen DATEN AUS EU-SILC 2024 (VERÖFFENTLICHT IM APRIL 2025):

Die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) beträgt 1.661 EUR monatlich für einen Ein-Personen-Haushalt (12-mal im Jahr). Der Wert erhöht sich nach Richtlinien der EU (EURO STAT) um den Faktor 0,5 pro für jede weitere erwachsene Person und jedes Kind ab 14 Jahren im Haushalt. Für jedes Kind bis 13 Jahren im Haushalt erhöht sich der Wert um den Faktor 0,3.

Haushaltstyp Faktor Monatswert
1-Personen-Haushalt 1 1.661 EUR
1 Erwachsene*r + 1 Kind bis 13 1,3 2.159 EUR
1 Erwachsene*r + 1 Kind ab 14 1,5 2.492 EUR
1 Erwachsene*r + 2 Kinder ab 14 2 3.322 EUR
2 Erwachsene 1,5 2.492 EUR
2 Erwachsene + 1 Kinder bis 13 1,8 2.990 EUR
2 Erwachsene + 2 Kinder ab 14 2,5 4.153 EUR

16,9 % der österreichischen Bevölkerung (1.529.000 Menschen) sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, d.h. das Einkommen liegt unter der Armutsschwelle oder die Personen sind erheblich materiell depriviert oder leben in Haushalten mit keiner/ sehr geringer Erwerbsintensität – ein geringfügiger Rückgang gegenüber 17,7% der Gesamtbevölkerung im Jahr 2023.

Alleinerziehend zu werden ist das größte Armutsrisiko in Österreich – auch für Kinder.

43% der Ein-Elternhaushalte waren 2024 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Das ist unter allen Familienformen die am meisten betroffene Gruppe. Insgesamt sind 72.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Ein-Eltern-Haushalten armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Unter den minderjährigen Kindern bis 14 sind sogar 51% der Kinder von Alleinerzieher*innen betroffen.   In anderen Haushaltsformen mit ein oder zwei Kindern sind mit 12% sogar weniger Haushalte als in der Durchschnittsbevölkerung von Armut oder Ausgrenzung betroffen. Sogar Haushalte mit drei Kindern oder mehr sind mit 32% weit seltener von Armut oder Ausgrenzung betroffen als Ein-Eltern-Haushalte. Nur Ausländer*innen aus dem Nicht-EU/EFTA-Ausland haben mit 46% einen höheren Anteil an Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung. Daten zur intersektionellen Diskriminierung, z.B. Armut oder Ausgrenzung bei Alleinerzieher*innen mit Nicht-EU/EFTA Staatsbürgerschaft sind derzeit nicht bekannt.

Betrachtet man die Armutsgefährdung (niedriges Haushaltseinkommen) allein, so sind 2024 mit 14,3% der Gesamtbevölkerung (1 288  000 Menschen) um 0,6 Prozentpunkte weniger als 2023 betroffen, damals waren es 14,9%. Auch bei der Einkommensarmut sind Alleinerzieher*innen unter allen Familienformen die traugrigen Spitzenreiter*innen: 2024 waren sie mit einer Armutsquote von 36% weiterhin die Haushaltsform mit der höchsten Geldarmut.

Auch bei der erheblichen materiellen Deprivation, das heißt, dass sie so ein geringes Einkommen haben, dass sie sich wesentliche Güter im Haushalt und anderen Lebensbereichen nicht leisten können, stehen Alleinerzieher*innen mit 10,4% an der Spitze und damit fast drei Mal so häufig betroffen. Im Durchschnitt der übrigen Bevölkerung sind 3,7% erheblich depriviert.

Auffallend ist hier, dass bei Ein-Elternhaushalten der prozentuelle Unterschied zwischen Armutsgefährdung und Armuts- oder Ausgrenzungsgefährdung besonders groß ist: Während dieser in der Gesamtbevölkerung 3% beträgt (14% sind armutsgefährdet, 17 % sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet), beträgt der Unterschied bei Alleinerzieher*innen ganze 7% (36% sind armutsgefährdet, 43% armuts- oder ausgrenzungsgefährdet).

Das ist ein eindeutiger Hinweis darauf, dass die tatsächliche Armutsgefährdung von Alleinerzieher*innen weit unterschätzt ist! Daten stützen diese Vermutung, denn in der Kinderkostenanalyse 2021 der Statistik Austria wurde festgestellt, dass der Faktor für Kinder bei der Berechnung der Armutsgefährdungsschwelle der Faktor in Ein-Elternhaushalten tatsächlich viel höher ist.

Zieht man diese Zahlen heran, so ist die aktuelle Armutsgefährdungsgrenze für Haushalte in Österreich wie folgt:

Haushaltstyp Konsumeinheit nach Alter
der Kinder laut
Kinderkostenstudie 2021
Monatliche
Haushaltseinkommensgrenze
1-Personen-Haushalt 1 1.661 EUR
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14 1,31 2.176 EUR
1 Erwachsene/r + 2 Kinder unter 14 1,62 2.691 EUR
1 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 1,59 2.641 EUR
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14, 1 Kind über 14 1,9 3.156 EUR
1 Erwachsene/r + 2 Kinder über 14 2,18 3.621 EUR
2 Erwachsene 1,5 2.492 EUR
2 Erwachsene + 1 Kind unter 14 1,68 2.790 EUR
2 Erwachsene + 2 Kinder unter 14 1,86 3.089 EUR
2 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 1,8 2.990 EUR
2 Erwachsene + 1 Kind über 14, 1 Kind unter 14 1,98 3.289 EUR
2 Erwachsene + 2 Kinder über 14 2,1 3.488 EUR

Hauptgründe für die Armut von Alleinerzieher*innen und ihrer Kinder sind allen voran die hohen Kinderkosten (diese sind fast doppelt so hoch wie in Mehr-Erwachsenen-Haushalten) und der fehlende Kindesunterhalt. Nur die Hälfte der Kinder bekommt laut der Unterhaltsbefragung 2021 Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel ist das der Vater. Im Mittel betrug dieser Unterhalt nur 304 EUR, das waren damals etwa ein Drittel der Kinderkosten. Nur eines von fünf Kindern, die weder Kindesunterhalt noch Halbwaisenpension beziehen, bekommt Unterhaltsvorschuss. Somit erhalten 36% der Kinder keinerlei Unterhalt oder Ersatzleistung. Auch der durchschnittliche Unterhaltsvorschuss betrug 2021 lediglich 250 EUR.

Die durchschnittlichen Kinderkosten laut Kinderkostenanalyse 2021, valorisiert um die Inflation, betragen in einem Ein-Elternhaushalt 2025 für ein Kind geschätzt etwa 1.115 EUR, während sie bei Mehr-Erwachsenen-Haushalten für ein Kind monatlich etwa 612 EUR betragen.

Außerdem bekommen Alleinerzieher*innen nicht nur in absoluten Zahlen weniger staatliche Familienleistungen, insbesondere, weil Frauen nur 22% des Familienbonus bekommen (können). Bei ihnen decken staatliche Familienleistungen auch nur etwa 36% der Kinderkosten, währen in Paarhaushalten 66% der Kinderkosten dadurch abgedeckt sind.

Nicht zuletzt ist die hohe Inflation in den letzten Jahren ein großer Faktor, der Alleinerzieher*innen mehr als andere Familienformen getroffen hat. Da Alleinerzieher*innen ein geringeres Haushaltseinkommen haben, müssen sie einen besonders großen Anteil für Miete, Energiekosten und Lebensmittel ausgeben. Genau in diesen Bereichen sind die Kosten seit 2022 überdurchschnittlich gestiegen. Hinzu kommt die strukturelle Benachteiligung: 2024 lebten 61% der Ein-Elternhaushalte in Miete, während es bei den Mehr-Erwachsenen Haushalten mit Kindern etwa 37% sind. Alleinerzieher*innen sind deshalb von den Mietpreissteigerungen überdurchschnittlich betroffen. Der Verbraucherpreisindex für Wohnen, Wasser und Energie ist zum Beispiel seit 2021 um mehr als 40% stärker als der Gesamtindex gestiegen. Darüber hinaus hinkt die Steigerung des Kindesunterhalts und die Steigerung der staatlichen Familienleistungen der Inflation hinterher. Erst 2023 wurden die staatlichen Familienleistungen erstmals valorisiert, jedoch deutlich unter der Inflationsrate. Das bedeutet de facto eine Kürzung. Schon bis 2022 hatte zum Beispiel die Familienbeihilfe 40% ihres Wertes im Vergleich zu vor 20 Jahren verloren, trotz Valorisierung hat sie 2024 noch weiter an Wert verloren. Der Alleinerzieher*innenabsetzbetrag hat zum Beispiel seit seiner Einführung mehr als 25% seines Wertes eingebüßt.

Wir fordern deshalb:

  • Die Anhebung der #Einkommensgrenzen für Beihilfen und Förderungen für Alleinerzieher*innen. Die Kinderkosten sind bei Alleinerzieher*innen fast doppelt so hoch!
  • Die #Unterhaltsgarantie für alle Kinder – denn kein Kind in Österreich soll aufgrund einer Trennung an #Kinderarmut leiden müssen!
  • Die Anhebung der Unterhaltsprozentsätze und Regelbedarfssätze – denn auch nach der Trennung müssen beide Eltern für ihre Kinder sorgen!

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