Aktuelle Armutsgefährdungsschwelle

Aktuelle Armutszahlen DATEN AUS EU-SILC 2025 (VERÖFFENTLICHT IM Mai 2026):

Die aktuelle Armutsgefährdungsschwelle (60% des Median-Einkommens) beträgt 1.827 EUR monatlich für einen Ein-Personen-Haushalt (12-mal im Jahr). Der Wert erhöht sich nach Richtlinien der EU (EURO STAT) um den Faktor 0,5 pro für jede weitere erwachsene Person und jedes Kind ab 14 Jahren im Haushalt. Für jedes Kind bis 13 Jahren im Haushalt erhöht sich der Wert um den Faktor 0,3.

Haushaltstyp Faktor Monatswert
1-Personen-Haushalt 1 1.827 EUR
1 Erwachsene*r + 1 Kind bis 13 1,3 2.375 EUR
1 Erwachsene*r + 2 Kinder bis 13 1,6 2.923 EUR
1 Erwachsene*r + 3 Kind bis 13 1,9 3.471 EUR
1 Erwachsene*r + 1 Kind ab 14 1,5 2.741 EUR
1 Erwachsene*r + 2 Kinder ab 14 2 3.654 EUR
1 Erwachsene*r + 1 Kind bis 13 + 1 Kind ab 14 1,8 3.289 EUR
2 Erwachsene 1,5 2.741 EUR
2 Erwachsene + 1 Kind bis 13 1,8 3.289 EUR
2 Erwachsene + 2 Kinder bis 13 2,1 3.837 EUR
2 Erwachsene + 3 Kinder bis 13 2,4 4.385 EUR
2 Erwachsene + 1 Kind ab 14 2 3.654 EUR
2 Erwachsene + 2 Kinder ab 14 2,5 4.568 EUR
2 Erwachsene + 1 Kind bis 13 + 1 Kind ab 14 2,3 4.202 EUR

18,6 % der österreichischen Bevölkerung (1.686.000 Menschen) sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, d.h. das Einkommen liegt unter der Armutsschwelle oder die Personen sind erheblich materiell depriviert oder leben in Haushalten mit keiner/ sehr geringer Erwerbsintensität – ein deutlicher Anstieg gegenüber 16,9% der Gesamtbevölkerung im Jahr 2024.

Alleinerziehend zu werden ist das größte Armutsrisiko in Österreich – auch für Kinder.

 

48% der Ein-Elternhaushalte waren 2025 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Das ist unter allen Familienformen die am meisten betroffene Gruppe. 51%, also insgesamt sind 84.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Ein-Eltern-Haushalten armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. In anderen Haushaltsformen mit ein oder zwei Kindern sind mit 14% sogar weniger Haushalte als in der Durchschnittsbevölkerung (18,6%) von Armut oder Ausgrenzung betroffen. Sogar Haushalte mit drei Kindern oder mehr sind mit 35% weit seltener von Armut oder Ausgrenzung betroffen als Ein-Eltern-Haushalte. Nur Ausländer*innen aus dem Nicht-EU/EFTA-Ausland haben mit 52% einen geringfügig höheren Anteil an Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung. Daten zur intersektionellen Diskriminierung, z.B. Armut oder Ausgrenzung bei Alleinerzieher*innen mit Nicht-EU/EFTA Staatsbürgerschaft sind derzeit nicht bekannt.

Betrachtet man die Armutsgefährdung (niedriges Haushaltseinkommen) allein, so sind 2025 mit 16% der Gesamtbevölkerung (1.441.000 Menschen) um
2 Prozentpunkte mehr als 2024 betroffen, damals waren es 14%. Auch bei der Einkommensarmut sind Alleinerzieher*innen unter allen Familienformen die traugrigen Spitzenreiter*innen: 2025 waren sie mit einer traurigen Rekord-Armutsquote von 44% weiterhin die Haushaltsform mit der höchsten Geldarmut.

Auch bei der Mehrfach-Ausgrenzung, das heißt zum Beispiel, dass sie so ein geringes Einkommen haben, dass sie sich wesentliche Güter im Haushalt und anderen Lebensbereichen nicht leisten können, stehen Alleinerzieher*innen mit 18% an der Spitze. Sie sind mehr als viermal so häufig mehrfach ausgegrenzt als die Gesamtbevölkerung (4%) und sechsmal so häufig wie Mehr-Erwachsenen-Familien mit einem Kind (3%). 

Zusätzlich lassen die Daten der Kinderkostenanalyse 2021 der Statistik Austria vermuten, dass der Faktor für Kinder bei der Berechnung der Armutsgefährdungsschwelle in Ein-Elternhaushalten tatsächlich viel höher ist, wie bereits in unserem Blog-Artikel beschrieben. Das stellte auch die OECD 2025 fest. Die Folge: Die tatsächliche Armut von Alleinerzieher*innen und ihren Kindern liegt vermutlich viel höher, sie haben oft keinen Zugang zu finanziellen Beihilfen, obwohl sie tatsächlich in Armut leben.

 

Zieht man die Zahlen der Kinderkostenanalyse heran, so ist die aktuelle Armutsgefährdungsgrenze für Haushalte in Österreich wie folgt:

Haushaltstyp Konsumeinheit nach Alter
der Kinder laut
Kinderkostenstudie 2021
Monatliche
Haushaltseinkommensgrenze
1-Personen-Haushalt 1 1.827 EUR
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14 1,31 2.393 EUR
1 Erwachsene/r + 2 Kinder unter 14 1,62 2.960 EUR
1 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 1,59 2.905 EUR
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14, 1 Kind über 14 1,9 3.471 EUR
1 Erwachsene/r + 2 Kinder über 14 2,18 3.983 EUR
2 Erwachsene 1,5 2.741 EUR
2 Erwachsene + 1 Kind unter 14 1,68 3.069 EUR
2 Erwachsene + 2 Kinder unter 14 1,86 3.389 EUR
2 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 1,8 3.289 EUR
2 Erwachsene + 1 Kind über 14, 1 Kind unter 14 1,98 3.617 EUR
2 Erwachsene + 2 Kinder über 14 2,1 3.837 EUR

Hauptgründe für die Armut von Alleinerzieher*innen und ihrer Kinder sind allen voran die hohen Kinderkosten (diese sind fast doppelt so hoch wie in Mehr-Erwachsenen-Haushalten) und der fehlende Kindesunterhalt. Nur die Hälfte der Kinder bekommt laut der Unterhaltsbefragung 2021 Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil, in der Regel ist das der Vater. Im Mittel betrug dieser Unterhalt nur 304 EUR, das waren damals etwa ein Drittel der Kinderkosten. Nur eines von fünf Kindern, die weder Kindesunterhalt noch Halbwaisenpension beziehen, bekommt Unterhaltsvorschuss. Somit erhalten 36% der Kinder keinerlei Unterhalt oder Ersatzleistung. Auch der durchschnittliche Unterhaltsvorschuss betrug 2021 lediglich 250 EUR.

Die durchschnittlichen Kinderkosten laut Kinderkostenanalyse 2021, valorisiert um die Inflation, betragen in einem Ein-Elternhaushalt 2026 für ein Kind geschätzt etwa 1.155 EUR, während sie bei Mehr-Erwachsenen-Haushalten für ein Kind monatlich etwa 634 EUR betragen.

Außerdem bekommen Alleinerzieher*innen nicht nur in absoluten Zahlen weniger staatliche Familienleistungen, insbesondere, weil Frauen nur 22% des Familienbonus bekommen (können). Bei ihnen decken staatliche Familienleistungen auch nur etwa 36% der Kinderkosten, währen in Paarhaushalten 66% der Kinderkosten dadurch abgedeckt sind.

Nicht zuletzt ist die hohe Inflation in den letzten Jahren ein großer Faktor, der Alleinerzieher*innen mehr als andere Familienformen getroffen hat. Da Alleinerzieher*innen ein geringeres Haushaltseinkommen haben, müssen sie einen besonders großen Anteil für Miete, Energiekosten und Lebensmittel ausgeben. Genau in diesen Bereichen sind die Kosten seit 2022 überdurchschnittlich gestiegen. Hinzu kommt die strukturelle Benachteiligung: 2025 lebten 59% der Ein-Elternhaushalte in Miete, während es bei den Mehr-Erwachsenen Haushalten mit Kindern etwa 38% sind. Alleinerzieher*innen sind deshalb von den Mietpreissteigerungen überdurchschnittlich betroffen. Der Verbraucherpreisindex für Wohnen, Wasser und Energie ist zum Beispiel seit 2021 um mehr als 25% stärker als der Gesamtindex gestiegen. Darüber hinaus hinkt die Steigerung des Kindesunterhalts und die Steigerung der staatlichen Familienleistungen der Inflation hinterher. Erst 2023 wurden die staatlichen Familienleistungen erstmals valorisiert, jedoch deutlich unter der Inflationsrate. Das bedeutet de facto eine Kürzung. Schon bis 2022 hatte zum Beispiel die Familienbeihilfe 40% ihres Wertes im Vergleich zu vor 20 Jahren verloren, trotz Valorisierung hat sie 2025 noch weiter an Wert verloren. Der Alleinerzieher*innenabsetzbetrag hat zum Beispiel seit seiner Einführung mehr als 25% seines Wertes eingebüßt.

Wir fordern deshalb:

  • Die Anhebung der #Einkommensgrenzen für Beihilfen und Förderungen für Alleinerzieher*innen. Die Kinderkosten sind bei Alleinerzieher*innen fast doppelt so hoch!
  • Die #Unterhaltsgarantie für alle Kinder – denn kein Kind in Österreich soll aufgrund einer Trennung an #Kinderarmut leiden müssen!
  • Die Anhebung der Unterhaltsprozentsätze und Regelbedarfssätze – denn auch nach der Trennung müssen beide Eltern für ihre Kinder sorgen!

Pin It on Pinterest

Share This