FEM.A im GREVIO-Schattenbericht zur Istanbul-Konvention
Warum dieser Bericht für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder wichtig ist
Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist ein zentrales Anliegen der Istanbul-Konvention – dem ersten völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Österreich hat sich mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet, Gewalt gegen Frauen wirksam zu verhindern, Betroffene zu schützen und ihnen Zugang zu Unterstützung, Schutzmaßnahmen und Gerechtigkeit zu ermöglichen.
Der Verein FEM.A – Feministische Alleinerzieherinnen hat sich aktiv an der Erstellung des GREVIO-Schattenberichts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich beteiligt. Unter der Koordination der Allianz GewaltFREI leben haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und Expert*innen ihre Erfahrungen und fachliche Expertise eingebracht.
FEM.A hat dabei insbesondere die Perspektive von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern sichtbar gemacht – eine Gruppe, die im Gewaltschutz und im Familienrecht häufig besonderen Belastungen ausgesetzt ist.
Warum der GREVIO-Schattenbericht für Alleinerzieherinnen entscheidend ist
Viele Alleinerzieherinnen werden nach einer Trennung nicht nur mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert, sondern auch mit den Folgen von Gewalt, Kontrolle und Machtmissbrauch.
Besonders problematisch ist, dass Gewalt nach der Trennung in familienrechtlichen Verfahren häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird.
FEM.A setzt sich daher dafür ein, dass:
Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familienrecht konsequent berücksichtigt wird
Eine Trennung beendet Gewalt nicht automatisch. Im Gegenteil: Die Zeit rund um Trennung, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren kann für betroffene Frauen und Kinder besonders belastend und gefährlich sein.
Das Kindeswohl und der Schutz vor Gewalt Vorrang haben müssen
Kinder sind nicht nur Zeug*innen von Gewalt, sondern häufig selbst direkt oder indirekt betroffen. Entscheidungen über Obsorge und Kontaktrecht müssen daher den Schutz vor weiterer Gewalt gewährleisten.
Richter*innen, Sachverständige und andere Fachkräfte besser zu Gewalt, Traumafolgen und Kontrolle geschult werden
FEM.A fordert seit Jahren, dass institutionelle Abläufe stärker an den Erkenntnissen des Gewaltschutzes ausgerichtet werden.
Betroffene Frauen Zugang zu wirksamer Unterstützung und Gerechtigkeit erhalten
Alleinerziehende Mütter benötigen nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch rechtliche, psychosoziale und institutionelle Sicherheit.
Die Positionen von FEM.A im GREVIO-Schattenbericht
- Schutz vor Gewalt im Obsorge- und Kontaktrecht
FEM.A kritisiert, dass Gewalterfahrungen von Müttern und Kindern in familienrechtlichen Verfahren nicht immer ausreichend berücksichtigt werden.
Die Anwendung der Istanbul-Konvention muss auch im Familienrecht gewährleistet sein: Sicherheit vor Gewalt muss Vorrang vor Kontakt- und Umgangsregelungen haben.
- Anerkennung von Trennungsgewalt und institutioneller Gewalt
Gewalt kann nach der Trennung durch Drohungen, finanzielle Kontrolle, endlose Verfahren oder die Instrumentalisierung gemeinsamer Kinder fortgesetzt werden.
FEM.A setzt sich dafür ein, dass diese Formen von Gewalt erkannt und verhindert werden.
- Stärkung der Rechte von Kindern
Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Entscheidungen müssen sich an den Kinderrechten und am tatsächlichen Schutzbedarf orientieren – nicht ausschließlich an einem abstrakten Verständnis von „Kontakt zu beiden Elternteilen“.
- Bessere Unterstützung für alleinerziehende Mütter
Viele alleinerziehende Frauen tragen nach einer Trennung die Hauptverantwortung für Kinderbetreuung, finanzielle Absicherung und die Bewältigung von Gewalterfahrungen.
Der Gewaltschutz muss diese Lebensrealitäten berücksichtigen.
GREVIO-Empfehlungen als Auftrag an Österreich
Auf Grundlage des Staatenberichts Österreichs, der zivilgesellschaftlichen Schattenberichte und der eigenen Evaluierung hat GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence) zahlreiche Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention ausgesprochen.
Dazu gehören unter anderem:
- verpflichtende Schulungen für Justizangehörige und Fachkräfte,
- Verbesserungen beim Schutz von Kindern vor Gewalt,
- eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt in allen Verfahren,
- der Ausbau von Schutz- und Unterstützungsangeboten,
- die Entwicklung und Umsetzung langfristiger Strategien gegen Gewalt an Frauen.
FEM.A begrüßt, dass die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich politisch verankert ist. Entscheidend ist jedoch, dass internationale Verpflichtungen und GREVIO-Empfehlungen nicht nur auf dem Papier bestehen bleiben, sondern tatsächlich umgesetzt werden.
Für FEM.A bedeutet die Istanbul-Konvention:
- Frauen und Kinder müssen vor Gewalt geschützt werden – auch nach der Trennung.
- Das Familienrecht darf kein Ort sein, an dem Gewalterfahrungen unsichtbar werden.
- Der Schutz von Kindern und gewaltbetroffenen Müttern muss immer oberste Priorität haben.
Der GREVIO-Schattenbericht ist deshalb ein wichtiges Instrument, um die Perspektiven von Alleinerzieherinnen und ihren Kindern in die internationale Bewertung Österreichs einzubringen und notwendige Veränderungen im Gewaltschutz und Familienrecht voranzutreiben.
Quellen
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), 2011
Europarat – Istanbul Convention:
https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention - Council of Europe – Text der Istanbul-Konvention
https://rm.coe.int/168008482e - GREVIO – Baseline Evaluation Report Austria (2024)
Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence (GREVIO), Europarat:
https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/austria - GREVIO – Recommendations on Austria zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
Europarat:
https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/austria - Allianz GewaltFREI leben – Zivilgesellschaftlicher Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich (Schattenbericht)
https://www.gewaltfreileben.at - UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), Vereinte Nationen, 1989
https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-child
Deutsche Übersetzung des GREVIO-Berichts der ersten thematischen Evaluierungsrunde
Der Verein FEMA hat sich aktiv an der Erstellung des GREVIO-Schattenberichts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich beteiligt. Österreich ist verpflichtet, jede Form der Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Unter der Koordination der Allianz GewaltFREI leben haben Expert*innen aus vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen – darunter auch FEMA – an diesem Bericht mitgewirkt. Auf Grundlage des Schattenberichts hat der Europarat Empfehlungen an die Regierung abgegeben. Im neuen Regierungsprogramm steht die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Regierung hat am 20. Mai 2025 mit der Auftaktveranstaltung zum Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt gegen Frauen den ersten Schritt dazu gesetzt.
Die GREVIO-Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie die österreichische Stellungnahme dazu wurden am 10. September 2024 veröffentlicht. Der Bericht konzentriert sich auf Fortschritte in den Bereichen Schutz, Unterstützung und Gerechtigkeit für gewaltbetroffene Frauen. Die thematische Evaluierungsrunde mit dem Fokusthema “building trust by delivering support, protection and justice” begann im Jahr 2023. Der von der Nationalen Koordinierungsstelle – unter Einbeziehung aller Ressorts und der Bundesländer – verfasste und zusammengeführte Thematische Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (2. Staatenbericht) wurde im Juni 2023 an den Europarat übermittelt. Vom 2. bis 6. Oktober 2023 besuchte eine GREVIO-Expertendelegation Österreich, um mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, NGOs und Politik Gespräche zu führen. Die dabei gesammelten Informationen flossen in den nun veröffentlichten Bericht ein, zu dem Österreich Stellung nahm. Darin werden umfassende Fortschritte im Gewaltschutz und in der Gewaltprävention hervorgehoben, aber auch neue Herausforderungen und Handlungsfelder benannt. Zur Schließung bestehender Lücken enthält der Bericht 39 Empfehlungen, die sich an alle relevanten Ressorts richten. Diese reichen von verpflichtenden Schulungen für Justizangehörige über Maßnahmen zum Schutz von Kindern in Bildungseinrichtungen bis hin zur Verabschiedung eines Nationalen Aktionsplans. Am 17. Dezember 2024 wird der Bericht im Vertragsstaatenkomitee der Istanbul-Konvention (CoP) behandelt, wo die vordringlichsten Empfehlungen an Österreich verabschiedet werden, die als Grundlage für weitere Maßnahmen dienen.

