FEM.A im GREVIO-Schattenbericht zur Istanbul-Konvention

Warum dieser Bericht für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder wichtig ist

Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist ein zentrales Anliegen der Istanbul-Konvention – dem ersten völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Österreich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen wirksam zu verhindern, Betroffene zu schützen und ihnen Zugang zu Unterstützung, Schutzmaßnahmen und Gerechtigkeit zu ermöglichen. Die Umsetzung dieser Verpflichtungen wird regelmäßig durch die unabhängige Expert*innengruppe GREVIO des Europarats überprüft.

Der Verein FEM.A – Feministische Alleinerzieherinnen hat sich aktiv an der Erstellung des zivilgesellschaftlichen GREVIO-Schattenberichts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich beteiligt. Unter der Koordination der Allianz GewaltFREI leben haben Expert*innen zahlreicher zivilgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen ihre Erfahrungen und fachliche Expertise eingebracht.

FEM.A hat dabei insbesondere die Perspektive von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern sichtbar gemacht, eine Gruppe, deren spezifische Lebensrealitäten und Gewalterfahrungen im Gewaltschutz und im Familienrecht häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Was ist GREVIO?

GREVIO steht für Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence. Die unabhängige Expert*innengruppe des Europarats überprüft, wie die Vertragsstaaten ihre Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen.

Die erste thematische Evaluierungsrunde stand unter dem Schwerpunkt:

„Building trust by delivering support, protection and justice“
– Vertrauen schaffen durch Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit.

Im Jahr 2023 begann die thematische Evaluierung Österreichs. Der von der Nationalen Koordinierungsstelle unter Einbeziehung aller Ressorts und Bundesländer erstellte zweite Staatenbericht wurde im Juni 2023 an den Europarat übermittelt.

Vom 2. bis 6. Oktober 2023 besuchte eine GREVIO-Expert*innendelegation Österreich und führte Gespräche mit Vertreter*innen aus Verwaltung, Politik, NGOs und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Neben dem österreichischen Staatenbericht flossen auch die Erfahrungen und Analysen der Zivilgesellschaft in die Evaluierung ein.

Die GREVIO-Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie die österreichische Stellungnahme dazu wurden am 10. September 2024 veröffentlicht.

Der Bericht würdigt Fortschritte Österreichs im Gewaltschutz und in der Gewaltprävention, benennt aber gleichzeitig bestehende Lücken, neue Herausforderungen und dringenden Handlungsbedarf. Insgesamt enthält der Bericht 39 Empfehlungen, die sich an unterschiedliche staatliche Stellen und Ressorts richten.

Warum der GREVIO-Schattenbericht für Alleinerzieherinnen entscheidend ist

Viele Alleinerzieher*innen werden nach einer Trennung nicht nur mit finanziellen und organisatorischen Herausforderungen konfrontiert. Gerade für Frauen, die Gewalt erlebt haben, kann die Trennung den Beginn einer besonders belastenden und gefährlichen Phase darstellen.

Eine Trennung beendet Gewalt nicht automatisch. Gewalt kann sich nach der Trennung fortsetzen, durch Drohungen, Kontrolle, finanzielle Gewalt, Stalking, missbräuchliche Verfahren oder die Instrumentalisierung gemeinsamer Kinder.

Besonders problematisch ist, dass diese Formen der Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren nicht immer ausreichend erkannt oder berücksichtigt werden.

Für viele betroffene Mütter bedeutet dies, dass sie trotz erlebter Gewalt weiterhin in Kontakt mit dem gewaltausübenden Ex-Partner stehen müssen. Familienrechtliche Verfahren können dadurch zu einer zusätzlichen Belastung werden, wenn Gewaltvorwürfe nicht ernst genommen, bagatellisiert oder gegen die betroffenen Frauen ausgelegt werden.

FEM.A setzt sich deshalb dafür ein, dass die Istanbul-Konvention auch im Familienrecht konsequent umgesetzt wird.

Die Positionen von FEM.A im GREVIO-Schattenbericht

1.        Schutz vor Gewalt im Obsorge- und Kontaktrecht

FEM.A hat im Rahmen des GREVIO-Schattenberichts insbesondere auf die Umsetzung von Artikel 31 der Istanbul-Konvention hingewiesen.

Artikel 31 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, bei Entscheidungen über Obsorge und Kontaktrechte Gewaltvorfälle zu berücksichtigen. Gleichzeitig muss gewährleistet werden, dass die Ausübung von Kontakt- und Obsorgerechten die Rechte und die Sicherheit der Betroffenen oder der Kinder nicht gefährdet.

FEM.A kritisiert, dass Gewalterfahrungen von Müttern und Kindern in familienrechtlichen Verfahren nicht immer ausreichend berücksichtigt werden.

Die Anwendung der Istanbul-Konvention muss daher auch im Familienrecht gewährleistet sein:

Sicherheit vor Gewalt muss Vorrang vor Kontaktregelungen haben.

2.        Anerkennung von Gewalt nach der Trennung

Gewalt endet nicht mit einer Trennung.

Gerade nach einer Trennung können sich Gewalt und Kontrolle in anderer Form fortsetzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Drohungen und Einschüchterungen,
  • finanzielle Kontrolle und ökonomische Gewalt,
  • Stalking und digitale Überwachung,
  • missbräuchliche oder wiederholte Verfahren,
  • die Instrumentalisierung gemeinsamer Kinder,
  • fortgesetzte Kontrolle über Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren.

Diese Formen von Gewalt müssen von Gerichten, Behörden und Fachkräften erkannt und ernst genommen werden.

FEM.A setzt sich dafür ein, dass Gewalt nach der Trennung und ihre Auswirkungen auf Frauen und Kinder im institutionellen Handeln stärker berücksichtigt werden.

3.        Schutz von Kindern vor Gewalt

Kinder sind nicht nur Zeug*innen von Gewalt zwischen ihren Eltern. Sie sind häufig selbst unmittelbar oder mittelbar von Gewalt betroffen.

Das Miterleben von Gewalt kann schwerwiegende Auswirkungen auf die Entwicklung, Sicherheit und psychische Gesundheit von Kindern haben. Entscheidungen über Obsorge und Kontaktrecht müssen daher den tatsächlichen Schutzbedarf des Kindes berücksichtigen.

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt.

Entscheidungen dürfen sich nicht ausschließlich an einem abstrakten Verständnis eines „Rechts auf Kontakt zu beiden Elternteilen“ orientieren, wenn dadurch die Sicherheit von Kindern oder gewaltbetroffenen Müttern gefährdet wird.

Das Kindeswohl und der Schutz vor Gewalt müssen Vorrang haben.

  1. Bessere Schulungen für Justiz und Fachkräfte

Ein zentraler Bereich der GREVIO-Empfehlungen betrifft die Ausbildung und Sensibilisierung von Fachkräften.

FEM.A fordert seit Jahren verpflichtende und kontinuierliche Schulungen für:

  • Richter*innen,
  • Sachverständige,
  • Mitarbeiter*innen der Familiengerichtshilfe,
  • Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Rechtsanwält*innen und andere im Familienrecht tätige Fachkräfte.

 

Diese Schulungen müssen Kenntnisse über geschlechtsspezifische Gewalt, Gewalt nach der Trennung, Traumafolgen, Macht- und Kontrollmechanismen sowie die Auswirkungen von Gewalt auf Kinder vermitteln.

Institutionelle Entscheidungen dürfen nicht dazu führen, dass Gewalterfahrungen unsichtbar werden oder betroffene Frauen und Kinder erneut gefährdet werden.

5.        Wirksame Unterstützung für alleinerziehende Mütter

Viele alleinerziehende Frauen tragen nach einer Trennung die Hauptverantwortung für:

  • Kinderbetreuung,
  • finanzielle Absicherung,
  • Wohnraum und Existenzsicherung,
  • die Organisation des Alltags,
  • familienrechtliche Verfahren,
  • sowie die Bewältigung von Gewalt- und Trennungserfahrungen.

Gewaltbetroffene Alleinerzieher*innen benötigen daher einen umfassenden Zugang zu Unterstützung.

Dazu gehören:

  • psychosoziale Beratung,
  • rechtliche Unterstützung,
  • finanzielle Absicherung,
  • Schutz vor weiterer Gewalt,
  • ein funktionierender Zugang zu Frauen- und Gewaltschutzeinrichtungen,
  • sowie ein familienrechtliches System, das Gewalt erkennt und Sicherheit gewährleistet.

 

Der Gewaltschutz muss die tatsächlichen Lebensrealitäten von alleinerziehenden Müttern und ihren Kindern berücksichtigen.

GREVIO-Empfehlungen als Auftrag an Österreich

Der GREVIO-Bericht enthält insgesamt 39 Empfehlungen zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich.

Die Empfehlungen betreffen unter anderem:

  • verpflichtende Schulungen für Justizangehörige und Fachkräfte,
  • eine stärkere Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt in Verfahren,
  • Verbesserungen beim Schutz von Kindern vor Gewalt,
  • den Ausbau von Schutz- und Unterstützungsangeboten,
  • Maßnahmen in Bildungseinrichtungen,
  • eine bessere Koordinierung zwischen den zuständigen Institutionen,
  • sowie die Entwicklung langfristiger Strategien gegen Gewalt an Frauen.

Der Bericht macht deutlich, dass gesetzliche und politische Fortschritte allein nicht ausreichen. Entscheidend ist, wie Schutzmaßnahmen in der Praxis umgesetzt werden und ob gewaltbetroffene Frauen und Kinder tatsächlich Zugang zu Sicherheit, Unterstützung und Gerechtigkeit erhalten.

Am 17. Dezember 2024 wurde der Bericht im Vertragsstaatenkomitee der Istanbul-Konvention behandelt. Die vordringlichsten Empfehlungen an Österreich sollen als Grundlage für weitere staatliche Maßnahmen dienen.

Der GREVIO-Schattenbericht ist deshalb ein wichtiges Instrument, um die Erfahrungen und Perspektiven von Frauen und Kindern in die internationale Bewertung Österreichs einzubringen.

Für FEM.A war die Mitarbeit am Schattenbericht besonders wichtig, um die spezifischen Erfahrungen von Alleinerzieherinnen sichtbar zu machen und auf jene Lücken hinzuweisen, die im Zusammenspiel von Gewaltschutz, Familienrecht und Kinderrechten bestehen.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Österreich nicht nur zur Bekämpfung von Gewalt. Sie verpflichtet den Staat auch dazu, Strukturen zu schaffen, die Frauen und Kinder tatsächlich schützen.

Daran muss sich die Umsetzung letztlich messen lassen.

 

Quellen und weiterführende Informationen

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