Fürsorgliche Mutterschaft oder Parental Alienation Syndrom?

Wie sich die verstärkte Präsenz der Väterrechtsbewegung auf Pflegschaftsverfahren auswirkt

Einleitung

In den letzten Jahren hat sich in Pflegschaftsverfahren ein Wandel vollzogen: weg von der alleinigen Obsorge, die meist Müttern zugesprochen wurde, hin zur gemeinsamen Obsorge. Diese ist grundsätzlich förderlich für das Kindeswohl, wenn die Eltern ihre Erziehungsarbeit, also die Aufteilung des mental load (unbezahlte Care-Arbeit, Bindungs- und Organisationsarbeit) gleichberechtigt leben wie gleichmäßige Aufteilung der Pflegefreistellungstage oder der Betreuung während der schulfreien Tage.

Zwar kann die vermehrte Beteiligung der Väter als Fortschritt in der Gleichstellung gesehen werden, jedoch zeigt sich, dass Mütter oft weiterhin die gleiche Verantwortung tragen, während Väter mehr „Rechte“ erhalten, jedoch die damit einhergehende Verantwortung, oftmals kaum bzw. nicht wahrnehmen. In vielen Fällen werden im Zuge der gemeinsamen Obsorge „männliche“ Privilegien auf Kosten der Mütter wieder herstellt. In Fällen häuslicher Gewalt kann die gemeinsame Obsorge zudem die Fortsetzung der Gewalt ermöglichen.

Familienrichter*innen tragen hier eine besondere Verantwortung. Jedoch erleben viele Mütter, dass sie in Pflegschaftsverfahren mit Erwartungen an stereotype Geschlechtsrollen konfrontiert werden („Er hilft ja eh` mit!“; „Wenn er halt kein Geld als Selbstständiger verdient, kann man ihm dieses nicht wegnehmen.“; „Sie sind schon dafür zuständig, dass das Kind den Papa gerne sieht!“), diesen ausgeliefert sind und das Gefühl haben, allein mit ihren Anliegen zu bleiben.

Dieser Artikel soll Frauen ermutigen, ihre Handlungsmacht zu erkennen und gibt ihnen strategische Hinweise, um in Pflegschaftsverfahren erfolgreich zu agieren.

Strategieentwicklung

Strittige Pflegschaftsverfahren können Jahre andauern, daher ist es wichtig, dass Frauen einen Plan und eine Strategie entwickeln. Dieser kann folgende Punkte umfassen:

  • Wissen über
    – aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen, wie z.B. die Väterrechtsbewegung
    – Übergriffige und gewaltvolle Taktiken, z.B. das sog. Parental Alienation Syndrom
    – Wissenschaftliche Zahlen, Daten und Fakten, z.B. zur Doppelresidenz
  • (Selbst-)Reflexion
  • Wer sind meine Unterstützer*innen und meine Verbündeten? Wer verhält sich neutral und wer ist „hinderlich bis gewaltvoll“?
    – Welche verinnerlichten Bilder habe ich im „Mutter-/Vater-Sein“?
  • Handlungsmöglichkeiten und -optionen
  • Unterstützung der Kinder
    – Kommunikation und Dokumentation
    – Selbstfürsorge

Wissen um Ideologien und aktuelle gesellschaftliche Einbettung

Viele Frauen fühlen sich isoliert in ihren Erfahrungen in Pflegschaftsverfahren und denken, sie seien damit allein. Frauenorganisationen berichten jedoch, dass viele Frauen ähnliche Situationen durchleben. Oft ignorieren Gerichte frühere Vorfälle häuslicher Gewalt in ihren Urteilen, was dazu führt, dass Kinder unbegleitet Zeit mit einem Vater verbringen müssen, der ihnen psychische Gewalt angetan hat. Das Wissen um die strukturellen und gesellschaftlichen Hintergründe dieser Situationen kann Frauen entlasten und ihre Handlungsmacht (wieder) stärken.

Väter- und Männerrechtsbewegung

Die Männerrechtsbewegung, die in den USA in den 1970er Jahren und später in Europa entstand, unterscheidet sich von der profeministischen Männerbewegung. Während die Männerbewegung für Gleichstellung und das Überwinden von Geschlechterklischees eintritt, verfolgt die Männerrechtsbewegung das Ziel, “männliche” Privilegien aufrechtzuerhalten und zeigt sich antifeministisch. In Österreich hat sich Anfang der 2000er Jahre die Väterrechtsbewegung organisiert, die einen Strang der Männerrechtsbewegung darstellt.

Die Vertreter*innen der Männer- und Väterrechtsbewegungen lehnen eine Auflösung der gesellschaftlich zugeschriebenen Geschlechterrollen ab und stützen sich auf biologistische Annahmen, mit denen sie „männliche Privilegien“ erklären und die Diskriminierung von Frauen rechtfertigen.

Angewandten Mitteln und Strategien

Aus Sicht der Männerrechtsbewegung werden aktuelle problematische Sachverhalte folgendermaßen beschrieben („Wer ist schuld“):

  • Die Unterschiede bei der Bezahlung (gender/pension pay gap) entstehen, weil Frauen sich frei entscheiden, z.B. die Entscheidung, in Teilzeit zu arbeiten oder zu Hause zu bleiben.
  • Biologische Väter werden gesellschaftlich abgewertet (z.B. durch Regelungen zur Abtreibung oder die Anerkennung von Regenbogenfamilien). Der Feminismus zerstört Familien, und Männer werden aus den Familien ausgeschlossen.
  • Frauen haben die Kontrolle über emotionale und soziale Angelegenheiten sowie die gesellschaftliche Reproduktion, wodurch Männer diskriminiert werden.

Väterrechtsbewegung

In Österreich hat sich vorwiegend die Väterrechtsbewegung, der größte Strang der Männerrechtsbewegung, etabliert. Diese hat sich zu Beginn über das Internet und in Internetforen organisiert, seit 2007 jedoch immer mehr über Vereinsstrukturen. Das sind z.B. Vereine wie

  • Väter ohne Rechte (seit 12/2007)
  • Vaterverbot (12/2008)
  • Plattform Doppelresidenz (01/2010)
  • Papa gibt Gas (01/2011)
  • Wir Väter (2023)

Anja Wolde, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Gleichstellungsbüros an der Goethe-Universität Frankfurt, beschreibt die Ziele und Anliegen der Väterrechtsbewegung dahingehend, dass eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Position von Vätern angestrebt wird, während eine Kooperation zwischen den Geschlechtern im Sinne von Gleichberechtigung nicht im Vordergrund steht. Sie unterscheidet zwischen „kämpfenden Vätern“, bei denen es nicht um die Vater-Kind-Beziehung, sondern um Macht und Kontrolle über die Mutter geht, und „ambivalenten Vätern“, die sich in einem Spannungsfeld von (versorgender) Vaterschaft und Männlichkeitsidealen befinden.

Taktiken

Um diese Ziele zu erreichen, wenden Vertreter*innen der Väterrechtsbewegung unterschiedliche Taktiken an, die auch Eingang in die Gerichtsverhandlungen finden. So beschreiben sie eine „männliche“ Opferideologie und Selbstviktimisierung, wenn ihre Thesen nicht durchkommen. Es wird der Vorwurf erhoben, dass Männer mit ihren Anliegen ausgegrenzt und übersehen werden. Viele Vertreter*innen haben die Ansicht, dass häusliche Gewalt überwiegend von Frauen ausgeht. Wenn man sich die Anzahl der Annäherungs- und Betretungsverbote (~90% der Gefährder sind männlich) ansieht, wird hier eine klare Täter-Opfer-Umkehr betrieben.

Eine weitere Taktik besteht darin, den Müttern zu unterstellen, sie würden die Bindung zwischen Vater und Kind verunmöglichen und sich somit zu „Täterinnen“ machen, mit Begriffen wie „P.A.S.“ (Parental Alienation Syndrome), Eltern-Kind-Entfremdung und Bindungsintoleranz. In keinem Satz wird erwähnt, dass für eine gelungene Vater-Kind-Bindung nur der Vater selbst durch seine Präsenz sowie seine Versorgungs- und Bindungsarbeit verantwortlich ist.

Weitere Taktiken bestehen darin, häusliche Gewalt gegen die Mutter und Gewalt gegen Kinder als zwei getrennt behandelbare Konflikte zu betrachten. Dabei wird ignoriert, dass Kinder, die Zeug*innen von Gewalt gegen die Mutter werden, selbst Gewalt erleben.

Die Vertreter*innen der Väterrechtsbewegung sind darüber hinaus überzeugt, dass eine positive Entwicklungsförderung der Kinder nur durch leibliche Väter erfolgen kann, dass das Kind ein Recht auf beide Elternteile hat (egal, ob diese versorgend sind oder nicht), und dass Väter oft durch eine lange Mutter-Kind-Bindung ausgeschlossen werden (und nicht durch die fehlende Elternschaft des Vaters selbst).

PAS (Parental Alienation Syndrom), Bindungsinteroleranz

Laut den Vertreter*innen des P.A.S. gibt es 17 „primäre Entfremdungsstrategien des entfremdenden Elternteils“, darunter das Schlechtreden des abgelehnten Elternteils, Kontaktreduzierung und die Störung der Kommunikation zwischen Kind und abgelehntem Elternteil.

Die Widerlegung des Vorwurfs der Entfremdung ist schwierig, da alle Argumente der Mutter sowie dritter Personen oder Organisationen in dieser Theorie als Beleg dafür gewertet werden, dass es der Mutter gelungen ist, weitere Personen und Institutionen zu manipulieren. Ebenso werden Willensäußerungen der Kinder, selbst im fortgeschrittenen Alter, nicht berücksichtigt, da auch diese als manipuliert angesehen werden.

WISSEN von Fakten, Definitionen

Parental Alienation Syndrom (P.A.S.), Eltern-Kind-Entfremdung

P.A.S. wird immer häufiger in Obsorgeverfahren eingebracht und als Grundlage für Entscheidungen herangezogen. Jedoch gibt es klare Erkenntnisse, dass P.A.S. keine anerkannte Diagnose ist und als unwissenschaftlich gilt, da aussagekräftige Daten fehlen. Dieses Syndrom wird weder von der American Psychiatric Association noch von der American Psychological Association (APA) anerkannt.

Eine US-amerikanische Studie aus dem Jahr 2019, die über 2000 elektronisch veröffentlichte Gerichtsentscheidungen analysierte, stellte fest, dass ein Gender-Bias zugunsten der Väter vorliegt. Mütter verlieren demnach doppelt so häufig das Sorgerecht, bei Vätern hat es keinen Einfluss auf den Ausgang des Sorgerechtsverfahrens. Die wissenschaftliche Untersuchung von Reem Alsalem, der Sonderberichterstatterin der UNO, die weltweit 1.000 Obsorgeverfahren untersuchte, kommt zu dem Schluss, dass das Entfremdungssyndrom (P.A.S. auch als „Eltern-Kind-Entfremdung“ oder Bindungsintoleranz bekannt) gezielt von gerichtlich beeideten Gutachter*innen verwendet wird, um Mütter als psychisch krank und nicht erziehungsfähig darzustellen.

Das Europäische Parlament, eine der drei Hauptinstitutionen der EU, teilt die Ansicht, dass P.A.S. unwissenschaftlich ist. In einer Resolution vom 6. Oktober 2021 forderte es die Mitgliedstaaten der EU auf, „das Syndrom der Eltern-Kind-Entfremdung in ihrer Rechtspraxis und ihrem Recht nicht anzuerkennen und von seiner Verwendung in Gerichtsverfahren, insbesondere bei Ermittlungen zur Feststellung von Gewalt, abzuraten oder es sogar zu verbieten“. In vielen Ländern, darunter den USA, Kanada und Deutschland ist die Verwendung von P.A.S. als Beweismittel vor Gericht bereits untersagt.

Gewalt

Gewalt dient der Etablierung und Aufrechterhaltung von Macht und Kontrolle über Menschen. Gewalt ist also ein Mittel, das zu einem bestimmten Zweck eingesetzt wird. Demnach ist Gewalt keine Privatsache, sondern eine alltägliche Menschenrechtsverletzung. Häusliche Gewalt umfasst alle Formen von Gewalt:

  • Physische Gewalt
  • Psychische Gewalt
  • Ökonomische Gewalt: Kontrolle der Finanzen
  • Soziale Gewalt: Kontrolle über Kontakte, Tätigkeiten…
  • Cybergewalt

Kinder sind als Zeug*innen immer (mit-)betroffene von häuslicher Gewalt.

Wechselmodell (= „Doppelresidenz“)

Die sogenannte „Doppelresidenz“ (ein Begriff, der von der Väterrechtsbewegung etabliert wurde) wird immer häufiger in Obsorgeverfahren eingebracht und genehmigt. Auch in diesem Zusammenhang ist es wichtig, genau auf die bisherige Beziehungsgestaltung und die Rahmenbedingungen zu achten, um sicherzustellen, dass das Wechselmodell nicht zum Nachteil des Kindes wird. In Deutschland wurden Bedingungen für die Möglichkeit eines Wechselmodells für Kinder ab 6 Jahren bei der Fachtagung „Das Wechselmodell“, die vom Verein Kofra 2018 organisiert wurde, beschrieben[1]:

  • Die Betreuungsregelungen vor und nach der Trennung sollten weitgehend ähnlich sein (Kontinuitätsprinzip).
  • Es bestehen positive Bindungen zu beiden Elternteilen.
  • Der Wille des Kindes wird altersgerecht berücksichtigt.
  • Die Wohnorte der Eltern liegen nicht weit voneinander entfernt, sodass Kindergarten bzw. Schule und andere soziale Kontakte beibehalten werden können.
  • Die Eltern zeigen Flexibilität, um auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen zu können.
  • Es ist ein Mindestmaß an Übereinstimmung, ein niedriges Konfliktpotenzial und ausreichende Kooperation zwischen den Eltern erforderlich.

Selbstreflexion

In strittigen Pflegschaftsverfahren braucht es viel Kraft und Ausdauer, da diese mitunter Jahre dauern können. Um in diesen Verfahren handlungsfähig bleiben zu können, ist die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Themen hilfreich. Bei dieser Reflexion können Frauenorganisationen begleiten.

  • Wer sind meine Unterstützer*innen und meine Verbündeten? Wer begleitet mich? Bei wem finde ich einen sicheren Ort, wo ich meine Gefühle und Ambivalenzen ausdrücken kann, ohne bewertet zu werden? Gibt es Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen, die ich aufsuchen könnte?
  • Welche verinnerlichten Bilder habe ich von einem „guten Vater“ bzw. einer „guten Mutter“? Wo meine ich, dass ich keine „gute Mutter“ bin?
  • Bei Gerichtsverhandlungen: Womit kann mich mein Gegenüber „triggern“, so dass ich mich „klein“, „unwohl“, „zornig“ etc. fühle?
  • Was stärkt mich?
  • U.v.a.m

Handlungen

Neben der Selbstreflexion und dem Wissen, sind konkrete Handlungsmöglichkeiten unterstützend. Hier ein kleiner Auszug:

Kommunikation

  • Gespräche in Anwesenheit von Zeug*innen führen
  • Eher schriftlich kommunizieren
  • „Negative“ Interaktionen mit dem Vater vermeiden
  • Keine abfälligen Kommentare über den Vater machen
  • Statt Rechtfertigung den „Ball zurück spielen“ („Wie kommen Sie zu dieser Einschätzung, dass ich manipulativ wäre?“)

Dokumentation

  • Jegliche Korrespondenz aufbewahren (E-Mails, SMS, WhatsApp-Nachrichten, etc.)
  • Dokumentation von Gewalt und übergriffigem Verhalten gegenüber der Mutter und gegenüber Kind/ern
  • Dokumentation des „Kontinuitätsprinzips“
    – Übernahme von Verantwortung (mental load) seit Geburt?
    – Aktuelle Übernahme von Verantwortung?Werden Kontakte (pünktlich) eingehalten?Werden Unterhaltszahlungen zeitgerecht und in der geforderten Höhe geleistet?
    – Absolvierung von Arztterminenn, Elternsprechtage, Gewandeinkaut, etc.?
    – Eigene Gutachten/Stellungnahmen erstellen lassen („je mehr, sofern finanziell möglich, desto besser“): Welche „Geschichte würde ein*e neue*r Richter*in im Akt lesen? Ist dies die Geschichte der Mutter?
    – Andere Personen einbeziehen: Stellungnahmen von Kindergärten, Psychotherapeut*innen, etc.

Argumentationen vorbereiten

  • Kinder haben ein Recht auf elterliche Fürsorge gemäß der UN-Kinderrechtskonvention: Wie wird fürsorgliche Elternschaft definiert?
  • Fürsorge, Beziehung „von Anfang an“ (Kontinuitätsprinzip)
  • Wurden Ärzt*innentermine organisiert und übernommen, gibt es einen Überblick über die Kinderkleidung, Größe, Kindergeburtstage (mental load und care-Arbeit)?

Gerichtsverhandlung und -beschlüsse

  • Immer im Sinne des Kindeswohl argumentieren
    – Wie hat der Vater bisher seine Vaterschaft gelebt?
    – Wie paktfähig ist er?
    – Inwieweit übernimmt er Verantwortung für das Kind?
  • Eigene Erfahrungen als Partnerin nur bei häuslicher Gewalt einbringen
  • Gerichtliche Beschlüsse einhalten

Unterstützung der Kinder

  • Kinder stärken und unterstützen: Präsenz zeigen, Gespräche führen und die Emotionen der Kinder respektvoll begleiten.
  • Unterscheidung zwischen Erwachsenenebene und Eltern-Kind-Beziehung: Klare Grenzen und Rollenverhältnisse definieren.
  • Leichtigkeit für Kinder ermöglichen: Situationen schaffen, in denen Kinder Freude erleben können, wie z.B. Ausflüge oder Zeit mit anderen Kindern.
  • Realistische Versprechen als Mutter: Nur das versprechen, was auch tatsächlich gehalten werden kann.
  • Offene Kommunikation mit dem Kind: Regelmäßig darüber sprechen, wie es einem selbst und dem Kind geht.
  • Ressourcen nutzen: Beratungsstellen und Gruppenangebote für Kinder in Anspruch nehmen.

Selbstfürsorge

  • Vernetzung und positives Umfeld: Austausch mit anderen suchen
  • Sich durch Verbündete und Freund*innen stärken
  • Regelmäßige „Pausen“ einplanen und versuchen, sich auf etwas anderes zu fokussieren
  • Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen
    – Reflexion der Situation unter Berücksichtigung aller Emotionen
    – Umgang mit Ambivalenzen und Spannungsfeldern
  • Stärkung der eigenen Rolle als Mutter
    – Was mache ich gut?
    – Wo liegen die eigenen „Schwachpunkte“?
  • Gutes für sich selbst tun
  • Hoffnung bewahren und Selbstwirksamkeit erleben
  • Sich nicht entmutigen lassen
  • Den eigenen Wahrnehmungen vertrauen
  • Es dürfen auch Zeiten der Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit existieren

Ich möchte mit einem Zitat einer Teilnehmerin eines Webinars, das ich im Rahmen des Vereins FEM.A halten durfte, enden und dieses ergänzen:

Kinder brauchen eine Mutter, die nicht aufgibt“ und es gibt viele Unterstützer*innen, die Mütter in diesen Situationen begleiten.

Literatur

Claus Robert: Maskulismus – Antifeminismus zwischen vermeintlicher Salonfähigkeit und unverhohlenem Frauenhass, Juli 2014: http://library.fes.de/pdf-files/dialog/10861.pdf

Frey Regina u.a.: Gender, Wissenschaftlichkeit und Ideologie – Argumente im Streit um Geschlechterverhältnisse, Heinrich Böll Stiftung, 2013: http://www.boell.de/de/content/gender-wissenschaftlichkeit-und-ideologie

Kemper Andreas: [r]echte Kerle – Zur Kumpanei der MännerRECHTSbewegung, Mai 2011

Kemper Andreas (Hg.): Die Maskulisten – Organisierter Antifeminismus im deutschsprachigem Raum, 2012

Nicka Dieter: Antifeministische Väterrechtsgruppe n – Ziele, Ideologien und Strategien, Bachelorarbeit am FH Campus Wien, 2013

Rosenbrock Hinrich: Die antifeministische Männerrechtsbewegung – Denkweise, Netzwerke und Online-Mobilisierung, Heinrich Böll Stiftung, 2012: https://www.boell.de/de/demokratie/publikationen-antifeministische-maennerrechtsbewegung-13838.html

Ebenfeld Melanie, Köhnen Manfred: Gleichstellungspolitik kontrovers – eine Argumentationshilfe, Friedrich Ebert Stiftung, März 2011: http://library.fes.de/pdf-files/wiso/07877.pdf

https://forschungsgruppefipu.wordpress.com/2013/08/20/vom-trennungsopfer-bis-zum-frauenhausjager

Handbuch „Ist das schon Gewalt?“: https://frauenberatenfrauen.at/download/FBF-Handbuch-final-Screen.pdf

Wechselmodell – eine kritische Betrachtung: https://www.kofra.de/htm/Stop-Sexkauf/Dokumentation.aktuell.3.9.2018.pdf

Wolde Anja: Väter im Aufbruch? Deutungsmuster von Väterlichkeit und Männlichkeit im Kontext von Väterinitiativen. Wiesbaden: 2007

Joan S. Meier, Sean Dickson, Chris O’Sullivan, Leora Rosen, Jeffrey Hayes: Child Custody Outcomes in Cases Involving Parental Alienation and Abuse Allegations. ID 3448062. Social Science Research Network, Rochester, NY 2019: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3448062  (abgerufen am 19. August 2024).

Autorin

DDSAin Elisabeth Cinatl, MSc ist systemische Psychotherapeutin und Organisationsentwicklerin sowie Diplomsozialarbeiterin. Ihre Schwerpunkte sind die Lebensrealitäten von Frauen (Mehrfachbelastungen / Vereinbarkeit, Care-Arbeit und mental load, Geschlechtsrollenstereotypien, strukturelle Diskriminierung, Sexismus…) sowie Gewalt gegen Frauen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Geschäftsleiterin des Vereins wendepunkt (Frauenhaus, Frauenberatungsstelle und Fachberatung sexualisierte Gewalt) in Wiener Neustadt und als Vorstandsvorsitzende des Netzwerks österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen setzt sie sich auf auf (gesellschafts-)politischer Ebene für die Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frauen und Mädchen ein. Sie hält Vorträge und Fortbildungen zum Thema Gewalt gegen Frauen sowie ökonomische Unabhängigkeit von Frauen.
www.wendepunkt.or.at
www.netzwerk-frauenberatung.at
www.cinatl.at


[1] Wechselmodell – eine kritische Betrachtung: https://www.kofra.de/htm/Stop-Sexkauf/Dokumentation.aktuell.3.9.2018.pdf

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