Vorgehen bei Anzeigen

Grundlegende Informationen

Gewaltopfer haben in Österreich das Recht, Gewaltvorfälle polizeilich anzuzeigen. Gewaltopfer haben in Österreich ebenfalls das Recht, sich zur Anzeigenerstattung von einer Vertrauensperson (zum Beispiel von Geschwistern, Freund*innen oder Nachbar*innen) begleiten zu lassen.

Die Gewaltschutzzentren und die  Frauen- und Mädchenberatungsstellen bieten Information und Beratung in den Bereichen Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Stalking an. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich von einer Beraterin des Gewaltschutzzentrums zur Polizei, zu Gericht und anderen Behörden begleiten zu lassen.

Sobald von der Polizei ein Betretungsverbot bzw. Annäherungsverbot ausgesprochen wird, nimmt das Gewaltschutzzentrum aktiv Kontakt mit dem Opfer auf. Die zuständige Beraterin fragt dann bei der Betroffenen nach, ob bereits eine polizeiliche Einvernahme stattgefunden hat. Wenn nicht, besteht in der Regel die Möglichkeit, von einer Beraterin begleitet zu werden.

Als Gewaltopfer hast Du ein Recht auf kostenlose, psychosoziale Prozessbegleitung. Du wirst zu allen Terminen im Strafverfahren begleitet und bekommst kostenlose rechtliche Vertretung. Weitere Infos findest Du unter www.hilfe-bei-gewalt.gv.at

Außerdem hast Du als Gewaltopfer Anspruch auf staatliche Entschädigung. Mehr dazu unter www.sozialministeriumservice.at/weitere_Zielgruppen/Sozialentschaedigungen/Verbrechensopfer-victims_of_crime/Verbrechensopfer-victims_of_crime.de.html

Worauf Du bei einer Einvernahme besonders achten solltest:

  • Schreibe Dir Punkte, die Du zur Anzeige bringen möchtest, bereits im Vorfeld stichwortartig auf, damit Du nichts vergisst!
  • Bring mögliche Beweise unbedingt mit (Fotos, E-Mails, Nachrichten, Kleidung, Arztbestätigungen, etc.)!
  • Es ist ratsam, nicht allein zur Polizei zu gehen, auch eine
    Vertrauensperson (Angehörige*r, Zeug*in, Nachbar*in etc.) kann zur Stärkung mitgenommen werden.
  • Bleib bei der Einvernahme so gut es geht gefasst und versuche, den Gewaltvorfall möglichst sachlich zu schildern! Lass Dich in Deiner Erzählung nicht hetzen oder drängen!
  • Hast Du Angst? Sag es den Polizeibeamt*innen!
  • Polizeibeamt*innen sind dazu verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen.
  • In seltenen Fällen kann es geschehen, dass die Polizei – trotz ihrer gesetzlichen Verpflichtung – eine Anzeige nicht aufnimmt.

Was tun, wenn es zu keiner Aufnahme der Anzeige kommt?

  • In diesem Fall kannst Du Dich an die kostenlose Frauenhelpline unter 0800 222 555 oder an eine Opferschutzeinrichtung wenden. Du kannst aber auch selbst eine Beschwerde bei der vorgesetzten Dienststelle einbringen (im Idealfall erfragst Du dazu die Dienstnummern der jeweiligen Beamt*innen). Du kannst die Anzeige auch direkt bei der Staatsanwaltschaft erstatten.
  • Lies die Anzeige gut durch und lass gegebenenfalls Korrekturen vornehmen, sollten wichtige Details, wie z.B. der Name eine*r Zeug*in, darin nicht aufscheinen.
  • Verlange von der Polizei, dass Dir die Niederschrift ausgehändigt wird! Du hast ein Recht darauf, das Polizeiprotokoll zu lesen und zu erhalten!
  • Formuliere Anliegen als Fragen – zum Beispiel: „Könnte man hier ein Betretungsverbot aussprechen?“

Längerfristiger Schutz durch einstweilige Verfügungen (EV)

Ein Antrag auf einstweilige Verfügung kann auch ohne vorheriges Einschreiten der Polizei gestellt werden. Es ist aber wichtig, dass Du Dich vor der Beantragung von Gewaltschutzeinrichtungen beraten lässt (z.B. vom Team der Frauenhelpline, Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen).

Eine einstweilige Verfügung kann beantragt werden, wenn körperliche Gewalt oder Drohungen mit Gewalt vorliegen. Auch bei psychischer Gewalt kann eine EV beantragt werden. Die Gewaltschutzzentren unterstützen bei der Antragstellung und können Sie auch zu Gericht begleiten.

Weitere Infos: „Ist das schon Gewalt? Gewalt erkennen und verändern” – Download: www.frauenberatenfrauen.at/download/FBF-Handbuch-final-Screen.pdf

Wichtige Kontakte

im Falle von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Notruf der Polizei: 133 oder 112
diese beiden Notrufe können am Handy auch ohne Guthaben angerufen werden!

SMS Polizei: 0800 133 133
(Notruf für Gehörlose)

Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 / 222 555
rund um die Uhr, kostenlos,
anonym und mehrsprachig!

HelpChat der Frauenhelpline:
täglich von 18:00 bis 22:00
online erreichbar unter
www.haltdergewalt.at

Weisser Ring – Verbrechensopferhilfe
Opfer-Notruf:
0800 / 112 112

Untersuchungsstelle für Gewaltbetroffene an der MedUni Wien

Kostenlose (ohne E-Card) Unter­suchung, Dokumentation und Spurensicherung nach Gewalt­erfahrungen von Kindern und Erwachsenen.

Zimmermannplatz 1
1090 Wien

+43 1 40 160 357 00

ugb@meduniwien.ac.at

www.meduniwien.ac.at/web/untersuchungsstelle-fuer-gewaltbetroffene

Öffnungszeiten:

Montag: 00:00 – 16:00
Dienstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 00:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag:
24 Stunden geöffnet

In Planung: Telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr

Wenn Du Gewalt erlebt hast:

  • Ruf vorher an (+43 1 40 160 357 00) oder schreib ein Mail an ugb@meduniwien.ac.at

  • Nimm einen Ausweis mit (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)

  • Du musst keine polizeiliche Anzeige erstatten.

  • Du brauchst keine Versicherung oder E-Card

  • Dein(e) Kind(er) dürfen mitkommen

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