Zwischen Tabu und Statistik im Diskurs über den sexuellen Missbrauch von Kindern: Das irreführende Fremdtäter-Narrativ

Die größte Gefahr sexuellen Missbrauchs an Kindern geht nicht von Fremden aus, sondern aus dem familiären und sozialen Nahraum. Jedoch sind öffentliche Wahrnehmung und Gesetzgebung noch immer auf das Fremdtäter-Narrativ fokussiert.

Der kleine Max erzählt seiner Mutter, dass sein Vater ihn schwer sexuell missbraucht hat, als er das Wochenende bei ihm verbracht hat. Der 8-jährige erzählt nach Jahren des Missbrauchs, dass dieser schon im Kleinkindalter begann. Max Mutter ist schockiert, doch sie reagiert sofort: Sie lässt Max untersuchen, dokumentiert die körperlichen und seelischen Verletzungen, die ihr Sohn erlitten hat und geht umgehend vors Familiengericht, damit die Besuchskontakte ausgesetzt werden. Doch was dem Kind und der Mutter hier widerfährt, entbehrt jeder Vorstellungskraft: Es wird ein psychologisches Gutachten erstellt, doch die Gutachterin glaubt dem Kind nicht! Obwohl Max bis ins Detail beschreiben kann, was ihm angetan wurde, obwohl auch die medizinischen Befunde eine eindeutige Sprache sprechen: Max wird nicht ernstgenommen. Das Gericht hat über lange Zeit die Besuchskontakte nicht ausgesetzt. Gegen den Vater gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall Max ist kein Einzelfall. Pädokriminelle Väter, die ihr eigenes Kind missbrauchen, gehen häufig ähnlich vor: Sie diskreditieren Mutter und Kind, dichten ihnen eine psychiatrische Störung an, behaupten eine „Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung“ („iEKE“ oder „PAS“) oder „Bindungsintoleranz“ – allesamt unwissenschaftliche Scheindiagnosen. Sie bezichtigen dabei Kind und Mutter der Lüge und unterstellen, die Mutter wolle den Vorwurf nur als Vorteil im Pflegschaftsverfahren nutzen. Viele der Täter behaupten sogar, die Mutter hätte dem Kind eingeredet, es sei missbraucht worden und hätte „falsche Erinnerungen“ hervorgerufen („False Memory Syndrome“- eine unwissenschaftliche Pseudodiagnose). Oft sind das nicht nur Schutzbehauptungen, um sich vom Vorwurf reinzuwaschen, sondern die Täter verfolgen ein Ziel: Viele wollen sogar ihr Opfer unter ihre eigene Obhut bringen, um uneingeschränkt auf das Kind Zugriff zu haben. Dazu fordern sie vor Gericht die gemeinsame und teils sogar die alleinige Obsorge. Manche fordern das Wechselmodell, andere sogar, dass das Kind ständig bei ihnen wohnt. Mit ihren Diffamierungen der Mütter nehmen sie sogar in Kauf, dass das Kind der Mutter durch die Kinder- und Jugendhilfe abgenommen wird, wenn diese den Anschuldigungen des Täters glaubt. Aus unserer Beratungstätigkeit wissen wir: Auch wenn es unglaublich erscheint, manche pädokriminelle Väter haben damit Erfolg! Es gibt auch in Österreich Kinder, die von Gerichten in die Obhut ihrer Peiniger gegeben werden. Diese Kinder haben dann keinen Schutz mehr. Die Mutter kann das Kind nicht vor dem sexuellen Missbrauch schützen..

Doch wie kann es sein, dass sich sogar Fachpersonal  vom manipulativen Diskurs dieser pädokriminellen Täter täuschen lässt?

Studien wie die von Peter & Bogerts, Andresen et al., und die offiziellen Daten des deutschen Missbrauchsbeauftragten zeigen, dass der Großteil der Taten im familiären oder nahen sozialen Umfeld geschieht. Die Daten der Deutschen Missbrauchsbeauftragten zeigen sogar, dass innerhalb der Tätergruppe des familiären Nahraums Väter die häufigsten Täter sind. Jedoch dominiert in der öffentliche Diskussion und medialen Darstellung die Vorstellung vom „Fremdtäter im Park“. Missbrauch innerhalb der Familie bleibt ein soziales Tabu.

Ein falsches Täterbild kann zur systematischen Vernachlässigung von betroffenen Kindern führen, weil Signale übersehen oder ignoriert werden, besonders in Fällen innerfamiliärer Gewalt. Dies bedeutet, dass es wahrscheinlich eine hohe Dunkelziffer gibt, gegen die man auf sozialer und juristischer Ebene ankämpfen sollte.

Der Mythos der Falschaussagen

Weiterführend werden Opfer von Gewalt auch durch den öffentlichen Diskurs rund um den Mythos der Falschaussagen geprägt. Obwohl genaue Zahlen zu Falschaussagen bei Anschuldigungen zur sexuellen Gewalt schwierig messbar sind, gehen Experten von 3% aus. Dazu kommt auch noch, dass es eine sehr niedrige Verurteilungsquote gibt bei den Anschuldigungen zur sexuellen Gewalt. Beispielsweise im Jahre 2016 wurden nur 8% der beschuldigten Vergewaltiger*innen nach einer Anklage verurteilt. Solche Zahlen spiegeln nicht nur das missachtende Klima für Betroffene wider, sondern zeigen auch auf, dass der öffentliche Diskurs rund um Falschaussagen sehr schädlich sein kann. Denn Falschaussagen werden zur medialen Angstkampagne, wodurch sich Betroffene nicht trauen, ihre Täter zu beschuldigen, da sie befürchten, dass ihnen nicht geglaubt wird oder sie selbst zur Zielscheibe öffentlicher und juristischer Angriffe werden.

Die juristischen Probleme

Der Schutz von Kindern in Sorgerechtskonflikten erfordert dringend Reformen, insbesondere in der Art und Weise, wie Gerichte mit Vorwürfen von familiärer Gewalt und Missbrauch umgehen. Die große gesellschaftliche Sorge, dass solche Vorwürfe oft erfunden sein sollen, kommt daher, dass in den frühen Studien zu Pflegschaftsverfahren in den USA die Quote der Falschaussagen übertrieben dargestellt wurde. Dies zeigt eine australische Studie aus dem Jahr 2007, die frühe US-amerikanische klinische Studien analysierte, die fälschlicherweise hohe Raten falscher Anschuldigungen präsentierten. Strengere Untersuchungen (z. B. Faller & DeVoe, 1995) bestätigen hingegen, dass die meisten Vorwürfe begründet gewesen sind. Auch Daten aus dem Kinderschutz-Bereich stützen dies, indem sie zeigen, dass absichtlich falsche Meldungen selten vorkommen, etwa in 4 % aller Fälle und in 12 % der Sorgerechtsstreitigkeiten.

Darüber hinaus gibt es ein großes Beweisproblem. Nur ein kleiner Bruchteil der genannten Anschuldigungen werden schriftlich beantwortet oder von den Tätern zugegeben. Hinzu kommt, dass viele Anschuldigungen nicht durch Beweise gestützt werden konnten, die vor Gericht Bestand hatten. Über 70 % der Vorwürfe von häuslicher Gewalt und bis zu 92 % der Vorwürfe von Kindesmissbrauch konnten nicht ausreichend belegt werden. Wenn Beweise vorlagen, handelte es sich meist nur um ein einzelnes, oft schwaches Beweisstück. Dies geschieht meist, weil die Täter sehr vorsichtig vorgehen und zusätzlich psychologische Angsttaktiken anwenden, um die Opfer, in diesem Fall junge Kinder, dazu zu bringen, das „Geheimnis“ für sich zu behalten aus der Angst, unter anderem, dass niemand ihnen glauben würde. Aus diesem Grund leben viele Betroffene bis ins Erwachsenenalter mit ihrem unverarbeiteten Trauma, ohne je darüber gesprochen zu haben. Diese Lücke zwischen Anschuldigung und Beweismaterial erschwert es den Gerichten, die Glaubwürdigkeit und Schwere der Vorwürfe einzuschätzen und setzt Kinder dadurch einem potenziellen Risiko aus.

Desinformationskampagnen der Väterrechtler

Immer wieder zeigen verschiedene Medien auf, wie Väterrechtler groß angelegte Desinformationskampagnen führen, die ihre unwissenschaftlichen Thesen massiv verbreiten. Sie sprechen auch gezielt Fachpublikum an, etwa Familienrichter*innen, Gutachter*innen, Sozialarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe und Psycholog*innen. Sie halten sogenannte „Weiterbildungsvorträge“, die von verschiedenen Institutionen bereitwillig akzeptiert werden. Dies geht so weit, dass international sogar Netzwerke von psychologischen Gutacher*innen gebildet wurden, die bereit sind, in ihren Gutachten unwissenschaftliche Scheindiagnosen zu stellen. Dass das wirkt, zeigt die „Evaluation familienrechtspsychologischer Gutachten in Österreich“. Diese zeigt, dass eine hohe Anzahl von Gutachterinnen und Gutachter nicht den aktuellen wissenschaftlichen Standards folgen. Aus unserer Beratung wissen wir: Auch zahlreiche Familienrichter*innen haben sich von der Desinformationskampagnen der Väterrechtler blenden lassen und fallen auf die Manipulation der Pädokriminellen herein. Statt die kindlichen Opfer zu schützen, gestehen sie Tätern oftmals ein ausgedehntes und unbegleitetes Kontaktrecht bis hin zur alleinigen Obsorge und der dauerhaften Unterbringung des Kindes beim Täter zu.

Die beauftragten Systeme und ihre Lücken

Berichte der FRA (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte) zeigen auch, dass Kinderschutzsysteme in den meisten Mitgliedstaaten zu fragmentiert sind, um wirklich effektiv umgesetzt zu werden. Denn die vorgeschriebenen Systeme teilen sich über verschiedene Rechtsbereiche und nationale Sektionen auf, dadurch gibt es zu wenig Zusammenarbeit und Kohärenz. Die Forschung der FRA zeigt, dass ein integriertes und umfangreiches Kinderschutzsystem am besten durch ein einheitliches Gesetzes-Instrument gefördert werden kann. Dies wäre einer von vielen notwendigen Schritten, um der systematischen Missachtung des Kindeswohls durch Institutionen in der EU etwas entgegenzusetzen.

Aus diesen Gründen stellt FEM.A folgende Forderungen an die Regierung, um Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch sind, zu schützen, zu verteidigen und zu unterstützen: 

  • Die vollständige Umsetzung der Lanzarote-Konvention und der Istanbul-Konvention,  im Strafrecht und im Familienrecht.
  • Keine gemeinsame Obsorge bei Vorwürden von sexualisierter Gewalt, selbst wenn diese nicht eindeutig zu beweisen war (in dubio pro infante!).
  • Kindeswohl vor Kontaktrecht: Kein Kontaktzwang bei möglicher Gefahr für das Kind oder gegen den Kindeswillen, keine polizeiliche Durchsetzung des Kontaktrechts.
  • Die verpflichtende Anhörung von Kindern vor Gericht, wenn diese das wollen, sobald sich die Kinder selbst verbalisieren können (in der Regel ab dem dritten bis vierten Lebensjahr)

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