Die Rechtsanwältin Dr.in Judith Kolb über rechtliche Grundlagen des Haager Übereinkommens zu internationalen Kindesrückführungen und ihre Anwendung in der Praxis
Webinar am Dienstag, 20. September 2022 | 19 – 21 Uhr
Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, kurz HKÜ, ist ein von mehr als 90 Staaten unterzeichneter Vertrag. Ziel dieses Übereinkommens ist es, widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachte Kinder bzw. in einem Vertragsstaat zurückgehaltene Kinder, wieder in den Staat ihres gewöhnlichen Aufenthalts zurückzubringen. Ziel des HKÜ ist die rasche Rückführung widerrechtlich verbrachter Kinder.
Durch eine rasche Rückbringung des Kindes soll gewährleistet werden, dass das Kind vor den Nachteilen einer Entführung geschützt wird. Der Grundgedanke des HKÜ ist eine rasche Rückführung in den Ursprungsstaat. Das HKÜ stellt das Ziel, Kindesentführungen um jeden Preis zu verhindern, jedoch nicht über das Kindeswohl. Das Wohl des Kindes steht immer an oberster Stelle. Wird das Kindeswohl gefährdet, nur um den Eindruck zu erwecken, dass Kindesentführungen niemals gerecht sein und droht dem Kind bei der Rückführung körperliche oder seelische Gewalt, so darf eine Rückführung nicht vorgenommen werden.[1]
Die Bedeutung des HKÜ in der Praxis darf nicht unterschätzt werden. So veranschaulichen Daten der Zentralen Behörde Österreichs im Bundesministerium für Justiz aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, dass es in diesem Zeitraum insgesamt mit 190 Anträgen befasst war.[2]
HKÜ-Verfahren sind sehr komplex und psychisch belastend – das Webinar soll daher einen Überblick über diese Thematik verschaffen. Deshalb widmet es sich folgenden relevanten Themen:
- Widerrechtliches Verbringen oder Zurückhalten – wo liegt der Unterschied?
- Wie sieht es bei der Verbringung von Kindern mit der Obsorge aus?
- Ablauf des HKÜ-Verfahrens
- Was ist im Verfahren zu beachten?
- Verfahren nach dem HKÜ und Obsorge – eine rechtliche Beleuchtung
- Umgangsrecht nach dem HKÜ – welche Rechte und Pflichten gibt es?
- Verhältnis zwischen dem HKÜ und der Brüssel IIa-Verordnung
- Vollstreckung von Entscheidungen
- Wohnsitzverlegungen im Inland – ein Vergleich
- Verhältnis zwischen dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention und dem HKÜ[3]
- Die Bestimmung des Artikel 13 HKÜ in der Praxis – wann wird die Rückführung des Kindes abgelehnt[4]
- Erfahrungen aus der Praxis
- Abschließende Diskussionsrunde
Quellen:
- Nademleinsky/Neumayyr (Hrsg), Internationales Familienrecht2 (2017) 230 f.
- Rosenberger/Nagl, Statistische Auswertung aller Kindesentführungsverfahren mit Österreichbezug, iFamz 2022, 59.
- Abrufbar unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gewalt-gegen-frauen/istanbul-konvention-gewalt-gegen-frauen.html (Stand: 29.8.2022).
- Art 13 HKÜ.
Die Vortragende

Dr.inJudith Kolb, Anwältin in Graz.Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und seit 2015 Partnerin in der Kanzlei Stipanitz – Schreiner & Partner in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht und umfasst Ehescheidungen, Obsorge, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, sowie auch das Aufteilungsverfahren. Eine transparente und sorgfältige Arbeitsweise ist für sie der Grundstein um auf die Bedürfnisse ihrer Klient*innen eingehen zu können.
