AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verein FEM.AWenn du dich für Seminare, zahlungspflichtige Veranstaltungen, Mitgliedschaftsanmeldungen und andere Vertragsabschlüsse anmeldest erkennst Du unsere AGBs an.
1. Seminare, Workshops und Veranstaltungen
1.1 Anmeldebedingungen
- Du kannst dich entsprechend dem Ausschreibungstext auf unserer Website anmelden. Diese Anmeldemöglichkeiten umfassen üblicherweise eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten: eine Anmeldung per E-Mail, per Website-Formular oder über eine Anmeldeplattform. Die Buchung ist in jedem Fall verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr .
- Berechtigt zu Buchungen sind Personen, die unserer Zielgruppe entsprechen und die grundsätzlichen Anforderungen für Mitglieder gemäß unseren Vereinsstatuten erfüllen sowie volljährig sind.
- Für die Buchung sind folgende Daten bekannt zu geben: Vor- und Zuname, Firma oder Institution, gegebenenfalls Rechnungsadresse, E-Mail und Telefonnummer.
- Jegliche Datenänderung ist umgehend per E-Mail an office@verein-fema.at zu melden.
Die verfügbaren Seminarplätze werden nach der Reihenfolge der Buchungen vergeben.
Der Anmeldeschluss in jedem Fall einzuhalten, der im jeweiligen Ausschreibungstext auf unserer Website angegeben ist. - Bei offenen Forderungen ist eine Buchung nicht möglich.
- Regelungen bzw. Bestimmungen bzgl. Ermäßigungen kannst du dem Ausschreibungstext auf der Website entnehmen.
- Sollte ein Seminar oder ein Workshop ausgebucht sein, kannst Du dich auf eine Warteliste eintragen lassen. Du wirst umgehend von uns kontaktiert, sofern eine Teilnehmer*in ausfällt.
1.2 Teilnahmegebühr
- Die Höhe der Teilnahmegebühr ist dem Ausschreibungstext auf unserer Website zu entnehmen.
- Die Teilnahmegebühr ist auf das angegebene Konto des Verein FEM.A zu überweisen.
- Der Zahlungseingang des Seminarbeitrags hat bis zum jeweils angegebenen Einzahlungstermin zu erfolgen. Danach behalten wir uns das Recht vor, den Platz weiterzugeben.
- Ist die Zahlung der Teilnahmegebühr nicht erfolgt, ist eine Teilnahme am Seminar nicht möglich.
- Bekommst Du kurzfristig einen Seminarplatz aufgrund eines Ausfalls einer Teilnehmer*in und besuchst dann das Seminar, bist Du zur Zahlung der Teilnahmegebühr nachträglich verpflichtet (wie auf der Rechnung angegeben).
- Kannst Du bei Seminaren, die mehrere Tage dauern, nicht an allen Tagen teilnehmen, hast aber alle Tage gebucht, ist trotzdem die volle Teilnahmegebühr zu zahlen, sofern vorab nicht anders vereinbart (solche Vereinbarungen sind nur in Ausnahmefällen möglich).
- Bei Änderungen des Programms, der Seminarleitung oder des Seminarorts haben die Teilnehmer*innen keinen Rücktrittsanspruch, wenn die Änderung keinen nachteiligen Effekt auf die Qualität und die Ausbildungsziele des jeweiligen Seminars hat und auch sonst für die Teilnehmer*innen nicht unzumutbar ist.
- Bei Absage einer kostenpflichtigen Veranstaltung bzw. wenn diese bereits ausgebucht ist, wird der Seminarbeitrag in voller Höhe refundiert.
1.3 Stornobedingungen
Bitte beachte unsere allgemeinen Stornobedingungen.
- Stornierst Du ein Seminar oder einen kostenpflichtigen Workshop 1 Woche vor Seminarbeginn, verrechnen wir die gesamte Teilnahmegebühr, 21 Tage vor Seminarbeginn verrechnen wir 50% der Teilnahmegebühr , stornierst Du vor den 21 Tagen stellen wir nichts in Rechnung.
- Ersatzpersonen können genannt werden, solltest Du selbst an der Veranstaltung nicht teilnehmen können.
- Bitte beachte, dass Du, wenn du aus Krankheitsgründen das Seminar bzw. den Workshop nicht besuchen kannst und dich nicht rechtzeitig abgemeldet hast, die gesamte Teilnahmegebühr bezahlen musstt.
- Bitte melde dich in jedem Fall auch von kostenlosen Veranstaltungen ab, damit wir gegebenenfalls Personen auf der Warteliste nachreihen können.
1.4 Teilnahmebedingungen
- Durch Verhinderung eines/r von mehreren Referent/innen entfallene Einheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Aliquotierung und entsprechende Teil-Rückerstattung der Seminarbeiträge, ausgenommen 90 Prozent des Seminars wurden durchgeführt.
- Der Verein FEM.A behält sich vor, Seminare und Workshops, bei denen die im Programm angegebene Mindestanzahl an Teilnehmer*innen nicht erreicht wird, abzusagen.
- Der Seminarplatz ist übertragbar. Die Teilnehmer*in, die Ihren Platz einnimmt, muss vor Kursbeginn schriftlich (mit allen notwendigen Daten der Anmeldung, siehe Punkt 1.1) dem Verein FEM.A bekannt gegeben werden.
- Lehrbücher und umfassende Skripten sind, sowie Unterkunft, Mittag- oder Abendessen, soweit im Seminarprogramm nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht in der Teilnahmegebühr inkludiert.
1.5 Teilnahmebestätigungen
Teilnahmebestätigungen stellen wir gerne auf Anfrage aus. Hierfür müssen zumindest 75% des Seminars besucht werden.
1.6 Individuelle Seminare und Workshops
Individuelle Seminare und Workshops für geschlossene Gruppen, Organisationen, Firmen oder Inhouse werden in eigenen Verträgen geregelt.
1.7 Änderungen im Veranstaltungsprogramm / Veranstaltungsabsage
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindestteilnehmer*innenanzahl ab.
Der Verein FEM.A muss sich daher Änderungen von Beginnzeiten, Terminen,Veranstaltungsorten, sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teilnehmer*innen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber dem Verein FEM.A sind daraus nicht abzuleiten.
Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen.
Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von der Teilnehmer*in schriftlich bekanntgegebenes Konto. Der Verein FEM.A kann keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten übernehmen.
1.8 Ausschluss von einer Veranstaltung
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen kann der Verein FEM.A Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausschließen. Die Veranstaltungsgebühr wird der Teilnehmer*in aliquot rückerstattet.
2. Mitgliedschaft
2.1 Mitgliedschaftsgebühr
- Die Mitgliedschaftsgebühr ist mit Abgabe der Mitgliedschaftsanmeldung und Aufnahme durch den Vereinsvorstand verpflichtend verbindlich.
- Nach Erhalt der Rechnung ist diese bis zum Einzahlungstermin auf das angegebene Konto zu überweisen.
- Ab Antragsstellung und Aufnahme durch den Vereinsvorstand bist Du für das laufende Kalenderjahr Mitglied beim Verein FEM.A und genießt alle Servicevorteile (diese sind unserer Website zu entnehmen). Du bekommst von uns eine Mitgliedschaftsbestätigung zugeschickt.
- Solltest Du die Mitgliedschaft nicht fristgerecht kündigen, läuft die Mitgliedschaft automatisch weiter und verpflichtet dich zur Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr für das Folgejahr.
- Jede Mitgliedschaft, die ab November abgeschlossen wird gilt auch für das darauffolgende Kalenderjahr.
2.2 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist schriftlich vor dem 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres an den Verein FEM.A zu übermitteln.
3. Haftung
Der Verein FEM.A hat alle in Publikationen und Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Es wird jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen übernommen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.
Weiters übernimmt der Verein FEM.A keine Haftung für Schäden an oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer*innen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist jede Haftung des Verein FEM.A ausgeschlossen, die über die zwingenden Bestimmungen des gesetzlichen Schadenersatzrechts hinausgeht.
4. Schadenersatz
Inventar, Räumlichkeiten, Medien und Geräte des Verein FEM.A und ihrer KooperationspartnerInnen sind schonend zu verwenden bzw. zu behandeln. Teilnehmer*innen haben für Beschädigungen, die sie verursachen, Schadenersatz zu leisten.
5. Datenschutz
Der Schutz deiner Daten ist uns wichtig. Unsere Datenschutzerklärung kannst Du auf unserer Website nachlesen.
Mit der Buchung erteilen die Teilnehmer*innen die datenschutzrechtliche Zustimmung zur elektronischen Verarbeitung der Angaben zur Person für alle zum Betrieb des Verein FEM.A gehörenden erforderlichen Vorgänge.
Die Teilnehmer*innen betreffende Daten dienen ausschließlich dem Betriebszweck des Verein FEM.A und werden vertraulich behandelt. Sie werden nur in dem für den Verein FEM.A unbedingt erforderlichen Umfang verarbeitet und solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben erforderlich ist.
Es erfolgt keine Weitergabe der die Teilnehmer*innen betreffenden Daten an Dritte.
6. Rechtsform
Der Verein FEM.A ist ein gemeinnütziger Verein nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien, eingetragen im Vereinsregister unter der ZVR-Zahl: 1936521630.
7. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Wien.
September 2021
E-Mail: office@verein-fema.at