Online-Vernetzungstreffen: Steht wirklich das Kindeswohl im Mittelpunkt?

Online-Vernetzungstreffen

Steht wirklich das Kindeswohl im Mittelpunkt?

im Kontext Obsorge und Besuchskontakte

Datum: Freitag 29. Jänner
Uhrzeit: 15:00 – 17:30
Ort: Zoom – Meeting

https://us02web.zoom.us/j/82181800510?pwd=ZXEzeEp6YjJpRHFla3kzVjdNVWZFUT09
Meeting-ID: 821 8180 0510
Kenncode: 554661
Moderation: Sebastian Öhner, Österreichische Liga für Menschenrechte

Teil 1: Impulsreferate

  • 15.00: Eröffnung und Einleitung: Maria Rösslhumer, GF Verein AÖF und Sebastian Öhner
  • 15.10: Mag.a Sonja Aziz, Rechtanwältin: Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz
    2013 – KindNamRÄG 2013: Auswirkungen bei strittigen Scheidungen und Trennungen und Gefahr der Einführung einer Doppelresidenz
  • 15.20: Andrea Czak, MA, Obfrau vom Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A, Bericht über die Situation von betroffenen Müttern.
  • 15.30: Mag.a Petra Birchbauer, Psychotherapeutin, Vorstandsmitglied im Bundesverband der österreichischen Kinderschutzzentren: Kindeswohlgefährdung – Erfahrungen aus den Kinderschutzzentren
  • 15:40: Dr.in Barbara Helige, Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte, Richterin: Kritische Stellungnahme aus der Sicht der Justiz
  • Diskussion zu den Beiträgen

Teil 2: Diskussion und Erarbeitung von Gemeinsamkeiten und Forderungen

Leitfragen:

  • Welche negativen Veränderungen konnten in den letzten Jahren festgestellt werden?
  • Welche gesetzlichen Änderungen sind notwendig, um eine Verbesserung der aktuellen Situation herbeizuführen?
  • Wie kann die weitere Zusammenarbeit aussehen?

17.30 Ende

Hintergrund:

Kinder haben Rechte! Sie sind selbstständige Rechtssubjekte und können die ihnen zustehenden Rechte eigenständig ausüben. Kinder und Jugendliche sind also nicht auf die
Position von Schutzberechtigten zu reduzieren. Trotzdem ist es immer noch so, dass in
vielen Situationen nicht die Rechte und das Wohlergehen der Kinder im Mittelpunkt stehen. Gerade in Obsorgestreitigkeiten kommt es dabei viel zu oft vor, dass Kinder als
Spielball ihrer Eltern herhalten müssen. Ganz besonders dramatisch wird die Situation, wenn es bereits Gewalt in der Familie, Ehe, Beziehung, Gewalt an der Mutter gegeben hat. Dabei werden unter dem Deckmantel des Kindeswohls nicht das Beste für das Kind, sondern nur primär die Interessen des gewaltausübenden Elternteils vertreten und oft auch behördlich unterstützt. Die Gewaltspirale dreht sich weiter und wird nicht selten am Rücken der gewaltbetroffenen Mütter und Kinder ausgetragen.

Da sich dieses Problem seit dem Kindschaftsänderungsgesetz 2013 verschlechtert hat und zunehmend häuft, wollen wir versuchen diesem dramatischen Trend entgegen zu steuern. Auch die von der Regierung geplante Doppelresidenz muss kritisch – im Sinne des Kindeswohls – hinterfragt werden.

Dazu planen wir in einem gemeinsamen Vernetzungstreffen mit Personen die in unterschiedlichen Bereichen (Kinderschutzorganisationen, Frauenberatungsstellen und Opferschutzeinrichtungen, Männerberatungsstellen, Justiz und Politik etc.) in Zusammenhang mit Kinderrechten, Frauenrechten und Menschenrechte arbeiten, zu diskutieren, wie eine Verbesserung dieser Situation erreicht werden kann. Zusammen sollen dabei Ideen gesammelt werden, wie man anhand von konkreten Umsetzungsmöglichkeiten eine reale Verbesserung für Kinder und die Gewährung des Kindeswohles herbeiführen kann.

Konkretes Ziel wäre die Erarbeitung einer gemeinsamen politischen Stellungnahme
mit Forderungen.

Ein genauer Ablauf folgt in den nächsten Tagen.

Wir freuen uns über eine zahlreiche Teilnahme und über eine rege und konstruktive Diskussion.

Wir bitten um eine Anmeldung unter: anmeldung@aoef.at bis 26. Jänner 2021
mit Namen, Organisation und Funktion.

Mit freundlichen Grüßen,

die VeranstalterInnen
Sebastian Öhner, Liga für Menschenrechte & Maria Rösslhumer vom Verein Autonome
Österreichische Frauenhäuser
Die Veranstaltung wird unterstützt vom Österreichischen Frauenring, Allianz Gewaltfrei Leben und vom Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A.

 

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