Was tun, wenn die Gegenanwält*in in Pflegschaftsverfahren zum psychologischen „Vernichtungskrieg“ ansetzt?

Kostenloses Webinar mit Diskussionsmöglichkeit | Dienstag, 21. Juni 2022 | 19:00 bis 21:00 Uhr

In diesem Webinar beleuchten wir die Strategien der Gegenanwält*innen, um Mütter in Pflegschaftsverfahren zu verunsichern und zu schwächen. Gemeinsam finden wir Strategien, um uns vor Angriffen der Gegenseite zu schützen.

Frauen definieren sich in unserer Gesellschaft über die Mutterrolle. Mütter bleiben in Österreich lang in Karenz. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bleiben Frauen in deutschsprachigen Ländern am längsten zuhause, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Laut einer Studie stehen in Österreich 60 Prozent der Frauen wieder im Erwerbsleben, wenn das Kind zwei Jahre alt ist und viele arbeiten dann in Teilzeit. Auf der einen Seite gibt es in vielen ländlichen Region Österreichs zu wenig Möglichkeiten der Kinderbetreuung, auf der anderen Seite spielen gesellschaftliche Normen eine große Rolle. Zu groß ist bei vielen Frauen im deutschsprachigen Raum das Gefühl, eine „schlechte“ Mutter zu sein, wenn ein Kind nicht lange genug von ihnen betreut wird.

Mütter verdienen durch die zurückgegangenen geleisteten Arbeitsstunden und durch niedrigere Löhne durchschnittlich weniger. In einer früheren Studie zeigte eine andere Forschungsgruppe bereits, dass im Rahmen des “Karriereknicks” selbst zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes das Gehalt der Mütter noch nicht auf dem Niveau vor der Geburt beziehungsweise Schwangerschaft liegt. Zitat: https://www.derstandard.de/story/2000135920571/in-deutschsprachigen-laendern-haben-es-muetter-nach-der-geburt-ihrer?fbclid=IwAR1q5lthwNyc6MVyzonyvvZvZgIqsQyylOQUVzms7_h6IrYz7FCIB3H2COQ

Nach der Trennung werden diese gesellschaftlichen Normen oftmals missachtet und Väter klagen immer längere Betreuungszeiten bei Gericht ein. Meistens arbeiten die Väter dann weiter in Vollzeit und lassen die Kinder von der Großmutter oder der neuen Partnerin betreuen.

Mütter fallen durch die längeren Betreuungszeiten des Vaters um einen wesentlichen Teil des Kindesunterhalts um, den sie jedoch mit ihrem Teilzeitgehalt nicht wettmachen können. Zugleich sehen sie sich langjährigen Pflegschaftsverfahren ausgesetzt, bei denen sich die Väter aufgrund ihres höheren Verdiensts oft teurere Anwält*innen leisten können. Diese Anwält*innen setzen oft zu einem psychologischen „Vernichtungskrieg“ an, um Vorteile für ihre Mandanten herauszuholen. Oftmals eskalieren Gerichtsverfahren erst durch die Teilnahme von Anwält*innen, denn diese profitieren finanziell davon, wenn sich die Verfahren in die Länge ziehen. Sie nützen die psychologischen Schwachstellen der durch die Trennung verletzten Vätersehr geschickt, um sich auf ihre Seite zu stellen und sie in ihren Verletzungen zu bestärken. Perfide Strategien gegen Mütter werden erfunden, um ihnen die unlautersten Motive zu unterstellen. Gezielt möchten sie die Mütter in ihrer Mutterrolle schwächen, bedenken jedoch nicht, dass sie dadurch auch die Kinder schädigen, die mit den Müttern mitleiden.

Müttern begegnen in Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren immer wieder folgenden Falschbehauptungen, die ein gängiges Argumentationsmuster der Gegenanwält*innen darstellen:

1. „Mütter entfremden dem Vater nach der Trennung/Scheidung die Kinder.“
Dies wird gestützt mit dem PAS, dem „Parental Alienation Syndrom“, nach dem Mütter „Verfügungsgewalt“ über die Kinder ausüben, was dazu führe, dass Väter ihre Kinder nicht oder nur wenig sehen. PAS wurde von den relevanten internationalen Wissenschaftsverbänden als unwissenschaftliches Konzept abgelehnt, in Spanien wurde es verboten, in Italien hat es das Höchstgericht als „Nazi-Theorie“ bezeichnet, in den USA hat man schon begonnen, legistisch gegenzusteuern (Stichwort: „Kayden‘s Law“).

2. Mütter wollen Kinder und Geld, Väter sind Zahlmeister.
Die Zahlen sprechen in Österreich eine gänzlich andere Sprache: 33% der Kinder getrennt lebender Mütter erhalten gar keinen Unterhalt, weder vom unterhaltspflichtigen Vater noch vom Staat in Form von Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente. Die durchschnittliche Unterhaltszahlung beträgt 376 Euro pro Monat, während die Kosten pro Kind in Alleinerziehenden-Haushalten durchschnittlich 900 Euro betragen (dies hat die Kinderkostenstudie des Sozialministeriums 2021 ergeben).

 Mit dem Webinar „Wie Mütter gestärkt in Plegschaftsverfahren hineingehen“ wurde bereits die Möglichkeit geboten, über Tricks und Kniffe wie die persönliche Meinung besser transportiert werden kann, gesprochen und eine persönliche Strategie erarbeitet. Im Webinar „Was tun, wenn die Gegenanwält*in in Pflegschaftsverfahren zum psychologischen „Vernichtungskrieg“ ansetzt?“ widmen wir uns ausführlich der Strategie der Gegenanwält*innen, durchleuchten ihre Vorgehensweise und finden Strategien, um uns vor den Angriffen der Gegenseite zu schützen.Als (ehemalige) Scheidungsanwältin kennt Rebecca Oberdorfer rechtliche „Tricks und Kniffe“. Daher soll das Webinar eine Möglichkeit bieten, nicht nur rhetorisch, sondern auch rechtlich gestärkt, in ein Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren zu gehen. So soll aber nicht nur über rechtliche Themen gesprochen und Paragraphen abgearbeitet werden, sondern Strategien, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen, erörtert und erarbeitet werden.  

Vortragende:

Mag.a Rebecca Oberdorfer war Scheidungsanwältin in der Dr. Helene Klaar und Dr. Norbert Marschall Rechtsanwälte OG. Vorwiegend war sie im Familienrecht tätig, ihr Schwerpunkt war Scheidungs-, Aufteilungs- und Unterhaltsrecht sowie Pflegschaftsrecht, dh. Obsorge- & Kontaktrecht sowie Kindesunterhaltsrecht.

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