Wie können Mütter strategisch bei der Familien- und Jugendgerichtshilfe vorgehen? Welche Werkzeuge können sie der Allmacht der FJGH entgegensetzen?
Mittwoch, 27. April 2022 | 19.00 – 21.00 Uhr
Kostenloses Webinar mit Dr.in Judith Kolb
Wie können Mütter strategisch bei der Familien- und Jugendgerichtshilfe vorgehen? Welche Werkzeuge können sie der Allmacht der FJGH entgegensetzen?
Worum geht es?
Seit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013 wurde die Jugend- und Familiengerichtshilfe als Hilfsorganisation der österreichischen Gerichte installiert. Im Laufe der letzten Jahre wurde das Echo im Hinblick auf die ausgesprochenen Empfehlungen der Jugend- und Familiengerichtshilfe immer lauter, indem Ängste und Befürchtungen, insbesondere die der Kindesmütter, nicht aufgegriffen werden und die Empfehlungen der Obsorge zum einen und der Ausübung der persönlichen Kontakte zum anderen, als tendenziös gewertet werden.
Die Jugend- und Familiengerichtshilfe wird entweder mit einem Clearingbericht und/oder mit einer fachlichen Stellungnahme beauftragt. Bereits die Beauftragung durch das zuständige Pflegschaftsgericht ist mangels Transparenz – im Gegensatz zu einem Gutachtensauftrag – nicht überprüfbar. Auch der Umstand, dass die durchgeführten Explorationsgespräche und Interaktionenbeobachtungen nicht aufgezeichnet werden, sondern nur in einem Resümee-Protokoll festgehalten werden, tragen weiters zur Intransparenz bei. Wie sich die Empfehlungen zusammensetzen, aufgrund welcher psychologischer Erwägungen etc., ist dem Inhalt einer fachlichen Stellungnahme nicht zu entnehmen.
Im Rahmen der Vertretung stellt sich überwiegend die Konstellation ein, dass fachliche Stellungnahmen der Jugend- und Familiengerichtshilfe nicht erörtert werden können, dass Fragen an die zuständigen Bearbeiter*innen nicht gestellt werden können und dass es kaum Möglichkeiten gibt über die Empfehlungen zu diskutieren. Das Pflegschaftsgericht folgt den Empfehlungen der Jugend- und Familiengerichtshilfe üblicherweise.
Der Workshop will folgende Fragen der Mütter beantworten:
- Was ist die gesetzliche Grundlage der Jugend- und Familiengerichtshilfe?
- Was ist der Aufgabenbereich der Jugend- und Familiengerichtshilfe?
- Wie ist der Ablauf der Explorationsgesprächen bzw. der Interaktionsbeobachtungen bei der Jugend- und Familiengerichtshilfe?
- Was sind die von den Müttern rückgeäußerte Problemstellungen der Jugend- und Familiengerichtshilfe?
- Wie soll der Umgang mit den zuständigen Bearbeiter*innen erfolgen?
- Besteht Mitwirkungspflicht seitens der Mutter und der Kind(er)?
- Darf eine Vertrauensperson zu den Explorationsgesprächen und dem Clearing mitgenommen werden?
- Dr.in Judith Kolb berichtet von zahlreiche Praxiserfahrungen, insbesonders durch persönliche Teilnahme an Explorationsgesprächen, bei der Jugend- und Familiengerichtshilfe.
- Abschließende Diskussionsrunde
Die Vortragende:
Dr.inJudith Kolb, Anwältin in Graz.Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und seit 2015 Partnerin in der Kanzlei Stipanitz – Schreiner & Partner in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht und umfasst Ehescheidungen, Obsorge, Unterhalt für Kinder und Ehegatten, sowie auch das Aufteilungsverfahren. Eine transparente und sorgfältige Arbeitsweise ist für sie der Grundstein um auf die Bedürfnisse ihrer Klient*innen eingehen zu können.
Familiengerichtshilfe: Die Allmacht im Obsorgeverfahren
Die Familiengerichtshilfe ist der Big Player bei Gericht: Sie hilft, Konflikte zu vermeiden, kann aber auch zur unkontrollierbaren Allmacht werden
Von Carmen Thornton im Der Standard:
https://www.derstandard.at/story/2000120067743/familiengerichtshilfe-die-allmacht-im-obsorgeverfahren
Familiengerichtshilfe: Wo sind denn die „neutralen Helfer“?
Die seit 2014 agierende Familiengerichtshilfe funktioniert nicht wirklich.
von Margreth Tews, Die Presse:
https://www.diepresse.com/5364599/familiengerichtshilfe-wo-sind-denn-die-bdquoneutralen-helferldquo
Konsolidierter Erlass zur Familiengerichtshilfe vom 11. Mai 2018
Der Sachverständigenbeweis im österreichischen Zivilprozess
Martin Spitzer, WU Wien
https://verein-fema.at/wp-content/uploads/2022/04/spitzer__ZZP_2018_01.pdf
ab S. 35/ letzter Teil / Beitrag zur rechtlichen Situation der FGH.