2021 publizierte die Statistik Austria die Ergebnisse der vom Sozialministerium beauftragten Kinderkostenanalyse. Es ist in Österreich überhaupt die erste Studie, die die Kinderkosten separat für Ein-Eltern-Haushalte und Paar-Haushalte getrennt analysiert. Außerdem hat die Studie Rücksicht auf das geänderte Konsumverhalten genommen, denn seit der letzten Kinderkostenstudie aus dem Jahr 1964 hat sich vieles verändert: Schiefergriffel für Tafeln zählen heutzutage nicht mehr zum Warenkorb für Eltern. Hingegen sind elektronische Geräte wie Tablets oder Computer nun in Teil der Grundausrüstung von Schüler*innen in Oberstufen. Während viele erstaunt über die hohen Kosten sind, spiegelt die Studie nur wider, was Alleinerzieherinnen in der Praxis spüren: die Ausgaben für ihre Kinder sind eklatant höher als in Paarbeziehungen.
So betrugen 2021 die Kosten für ein Kind in einem Zwei-Erwachsenen-Haushalt monatlich 483 EUR, für zwei Kinder monatlich insgesamt 1.011 EUR. Bei Alleinerzieherinnen lagen hingegen die Kosten für ein Kind bei 1.009 EUR pro Monat, bei zwei Kindern sogar bei 1.595 EUR pro Monat. Die Annahmen der Studie: In den Auswertungen sind nicht nur Ausgaben für den täglichen Bedarf, sondern anteilig auch regelmäßige Ausgaben wie anteilige Miete, Energie oder Versicherungen, sowie für größere oder große Anschaffungen, Urlaubsreisen, Weihnachtseinkäufe oder Ausgaben zu Schulbeginn enthalten. Es wird von einem durchschnittlichen Haushalt, gemessen am Median ausgegangen. Nicht miteinberechnet werden allerdings Großanschaffungen wie zB. ein PKW – es wird also von Familien ohne PKW ausgegangen. Als Gründe für die höheren Kosten von Kindern bei Alleinerzieherinnen werden vor allem geringer wirkende Skaleneffekte genannt: So verteilen sich zum Beispiel Miet- und Energiekosten ungünstiger, sie haben darüber hinaus, gemessen an ihrem Einkommen, einen höheren Anteil an Ausgaben. Zusätzlich sind Kosten für ältere Kinder höher, und Kinder in Ein-Eltern-Haushalten sind durchschnittlich älter. (Das liegt vor allem daran, dass die Trennung der Eltern meist nicht direkt nach der Geburt, sondern erst später eintritt.)
Sind diese Kinderkosten realistisch?
Ja! Das bedeutet nicht, dass Alleinerzieherinnen tatsächlich diese Beträge für ihre Kinder ausgeben – im Gegenteil, die meisten Alleinerzieherinnen haben nicht einmal einen Bruchteil dieser Summen zur Verfügung. Allerdings bedeutet das, dass dieser Betrag nötig wäre, um ein Kind in einem Ein-Eltern-Haushalt angemessen, also im Durchschnitt der Bevölkerung zu versorgen. Pro Kind kommt man in einem Ein-Eltern-Haushalt so auf einen Median von 900 EUR pro Monat im Jahr 2021, valorisiert mit den Inflationsraten von 2021 (2,8%) und 2022 (8,6%), jeweils der VPI der Statistik Austria, kommt man 2023 auf durchschnittliche Kinderkosten von 1 005 EUR pro Kind. Steht dieser Betrag nicht zur Verfügung, so kann der Fehlbetrag nur durch Verzicht wettgemacht werden: Das Kind kann nicht auf den Skikurs mit, es bekommt keine Zahnspange, keine Nachhilfe, etc. Je geringer der verfügbare Betrag für Mutter und Kind, umso prekärer die Lage: oft steht nicht mehr genug Geld zum Heizen, für nährstoffreiche Nahrung oder die Miete zur Verfügung.
Die langfristigen Folgen der Kinderarmut sind verheerend: armutsgefährdete Kinder leiden öfter an chronischen Krankheiten und haben einen schlechteren Allgemeinzustand als Kinder, die nicht von Armut betroffen sind. Sie haben zudem einen geringeren Zugang zu Bildung, haben schlechtere schulische Leistungen, leiden öfter unter psychischen Problemen wie Angstzuständen oder Depressionen und sind durch den eingeschränkten Zugang zu außerschulischen Aktivitäten, kulturellen Veranstaltungen und Netzwerken sozial isoliert. Als Erwachsene bleiben ihnen als Konsequenz oft Chancen auf einen sozialen und wirtschaftlichen Aufstieg verwehrt.
Wie wird die Armutsgefährdungsgrenze berechnet?
Die Armutsgefährdungsgrenze wurde bei 60% des Medians des jährlichen Nettoäquivalenzeinkommens festgesetzt. Das heißt, wenn eine Person, die allein in einem Haushalt lebt, und 40% weniger als die Hälfte der Österreicher*innen, umgerechnet auf einen Ein-Personenhaushalt verdient, dann ist sie armutsgefährdet. Das trifft in Österreich derzeit auf etwa 17,3% der Bevölkerung zu, 2022 lag die Armutsgefährdungsgrenze für einen Erwachsenen bei 1.371 EUR. Will man berechnen, mit wie viel Einkommen Familien armutsgefährdet sind, so werden Äquivalenzfaktoren herangezogen. Eurostat legt für die EU für die jährliche EU SILC Erhebung, die in Österreich von der Statistik Austria durchgeführt wird und zur Berechnung der durchschnittlichen Einkommen dient, fest, dass ein Faktor von 0,5 pro Haushalt und ein Faktor von 0,5 pro Erwachsenen zugrunde gelegt wird. Das heißt, dass für einen Erwachsenen in einem Single-Haushalt der Faktor 1 gilt, für jede weitere erwachsene Person im Haushalt wird ein Faktor von 0,5 dazugerechnet. Die Armutsgefährdungsgrenze für zwei Erwachsene in einem Haushalt beträgt somit 2.057 EUR, das sind 1.371 EUR x 1,5. Für jedes Kind wird ein Faktor von 0,3 zugrunde gelegt – um die Zahlen zwischen den EU-Ländern vergleichbar zu machen. Ein Haushalt von einem Erwachsenen und einem Kind gilt somit als armutsgefährdet, wenn monatlich nicht mehr als 1.783 EUR zur Verfügung stehen. Bei zwei Erwachsenen mit einem Kind beträgt die Grenze 2.468 EUR. Diese Faktoren heißen auch Äquivalenzzahlen.
Zur Berechnung der Kinderkosten hat nun die Statistik Austria 2021 genau diese Äquivalenzzahlen für die verschiedenen Haushaltsformen, auch getrennt nach Anzahl und Alter der Kinder, erhoben. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Während der gemittelte Faktor bei Zwei-Erwachsenen-Haushalten für ein Kind bei 0,225 liegt, also deutlich unter den 0,3, die von EuroStat vorgegeben werden, so liegt der Faktor bei Ein-Erwachsenen-Haushalten mit 0,384 weit darüber. Sieht man sich die Faktoren nach Anzahl der Kinder an, so wird der Unterschied noch deutlicher, insbesondere in den absoluten Zahlen:
Haushaltstyp | Faktor laut Eurostat | Monatswert | Tatsächlicher Faktor laut Kinderkostenanalyse 2021 | tatsächlicher Monatswert | Differenz |
1-Personen-Haushalt | 1,00 | € 1.371 | 1,00 | € 1.371 | |
1 Erwachsene/r + 1 Kind | 1,30 | € 1.783 | 1,43 | € 1.961 | -€ 178 |
1 Erwachsene/r + 2 Kinder | 1,60 | € 2.194 | 1,68 | € 2.303 | -€ 110 |
2 Erwachsene | 1,50 | € 2.057 | 1,50 | € 2.057 | |
2 Erwachsene + 1 Kind | 1,80 | € 2.468 | 1,72 | € 2.358 | € 110 |
2 Erwachsene + 2 Kinder | 2,10 | € 2.880 | 1,95 | € 2.673 | € 207 |
Quellen: Statistik Austria, Kinderkostenanalyse 2021 | Statistik Austria, EU SILC Tabellenband 2021
Das bedeutet, dass die Armutsgefährdungsgrenze tatsächlich bei Alleinerzieherinnen in Österreich weit höher liegt, und ein Fehlbetrag von monatlich 178 EUR bei einem, und 110 EUR bei zwei Kindern entsteht. Bei Paar-Haushalten hingegen werden die Kinderkosten überschätzt. Die Differenz zwischen der Armutsgefährdungsgrenze für Alleinerzieherinnen und der von Paar-Haushalten liegt bei etwa 300 EUR. Das heißt, dass Paar-Haushalte etwa 300 EUR mehr im Monat zur Verfügung haben können, um als armutsgefährdet zu gelten, und somit Zugang zu Beihilfen und Förderungen zu erhalten.
Tatsächliche Anzahl von armutsgefährdeten Alleinerzieherinnen in Österreich
Wird die Armutsgefährdungsgrenze falsch und zu hoch angesetzt, wird Armut unsichtbar gemacht: Menschen, die armutsgefährdet sind, zählen dann nicht als arm, und werden auch nicht in den Statistiken genannt. Die alarmierende Situation wird somit vertuscht. Sieht man sich das äquivalisierte Nettohaushaltseinkommen des EU SILC 2021 an, das zur Berechnung der Armutsgefährdungsgrenze herangezogen wird, liegt der Median des monatlichen Einkommens für Ein-Eltern-Haushalte weit unter der geltenden Armutsgefährdungsgrenze. Geht man von der gemittelten Kinderkonsumeinheit für Kinder in Ein-Eltern-Haushalten von 0,384 aus, und multipliziert sie mit der durchschnittlichen Anzahl der Kinder in Ein-Eltern-Haushalten von 1,4, so ergibt sich ein Faktor von etwa 1,54 für Ein-Eltern-Haushalte. Gemessen an der Armutsgefährdungsgrenze von 1.371 EUR in Single Haushalten, ergibt sich eine durchschnittliche Grenze für Ein-Eltern-Haushalte von 2.108 EUR. Es ist im Sinne der folgenden Tabelle zu vermuten, dass mindestens 70% der Alleinerzieherinnen und ihre Kinder in Österreich armutsgefährdet sind, denn das monatliche Äquivalenzeinkommen liegt fast an der 75% Perzentile. Vermutlich sind 161.000 Alleinerzieherinnen armutsgefährdet – und somit auch ihre Kinder!
Einkommen von Ein-Eltern-Haushalten in Österreich
Schätzungsweise 30 % der tatsächlich armutsgefährdeten Alleinerzieherinnen haben keinen Anspruch auf Beihilfen und Förderungen
In den Jahren 2020 bis 2022 gab es zahlreiche Unterstützungen für Alleinerzieherinnen, denn insbesondere aufgrund der Schließung von Kindergärten, Horten und Schulen mussten Alleinerzieherinnen zusätzliche Care-Arbeit leisten, oftmals auf Kosten der Erwerbsarbeit. Kurzarbeit und Jobverlust vieler, sowie Ausfall von Unterhaltszahlungen erschwerten die Lage. 2022 und 2023 kamen Hilfen von Bund und Ländern aufgrund der gestiegenen Energiekosten hinzu. Doch viele Alleinerzieherinnen hatten sich zu früh gefreut: denn auch hier wurde die falsch berechnete Armutsgefährdungsgrenze als Anspruchsvoraussetzung festgesetzt. Legt man zugrunde, dass etwa 70% der Alleinerzieherinnen 2022 armutsgefährdet waren, so kann man davon ausgehen, dass etwa 30 % der Alleinerzieherinnen, die mit ihren Kindern in Armut leben, die Voraussetzung für die Beihilfen nicht erfüllen.
Grund für die Armutsgefährdung
Im selben Jahr wie die Kinderkostenanalyse wurde auch die Unterhaltsbefragung vom Sozialministerium in Auftrag gegeben. 2021 wurde erstmals untersucht, wie viel Unterhalt Kinder in Österreich von ihren Vätern bekommen, und für wie viele der Staat einspringt. Das erschütternde Ergebnis: nur 51% der Kinder beziehen Unterhalt vom Vater, und auch das nur in einem Ausmaß weit unter dem Regelbedarf. Der Median der Unterhaltszahlung betrug 304 EUR pro Kind und Monat. Noch weniger bekamen Kinder, die Unterhaltsvorschuss bezogen. Hier lag der Median 2021 bei nur 250 EUR monatlich. Erschreckend ist auch, dass nur etwa jedes fünfte Kind, das keinen Unterhalt und keine Halbwaisenpension bekam, Unterhaltsvorschuss bezog. Die Gründe dafür sind vielfältig: so haben viele Kinder erst gar keine Anspruchsvoraussetzung, da diese so eng gesteckt sind. Nur Kinder von Vätern, die zwar nachweislich zahlen könnten, aber nicht zahlen wollen, und bei denen der Kindesunterhalt auch exekutierbar ist, können einen Unterhaltsvorschuss bekommen. Hält sich der Vater im Ausland auf, ist er chronisch krank und deshalb selbst arm, kann er sein Einkommen als Selbstständiger verschleiern oder ist verstorben, bevor er genügend Versicherungsjahre sammeln konnte, so bekommt das Kind keine Leistung vom Staat. Die Kosten trägt dann die Mutter allein.
Weitere diskriminierende Faktoren bei der Berechnung der Armutsgefährdungsgrenze
Einkommensbasierte Festsetzung: Die Armutsgefährdungsgrenze bezieht lediglich die Einkommen in die Berechnungen mit ein. Individuelle Ausgaben werden hier vernachlässigt, denn sie fließen nur über die Äquivalenzzahlen ein.
Inflation: Ist, wie bei vielen Alleinerzieherinnen, das verfügbare Einkommen durch hohe Kosten und niederem Einkommen besonders gering, ist die Lage in Zeiten der hohen Inflation in Warengruppen, in denen nicht gespart werden kann, besonders schlimm. 2022 war die Inflation zum Beispiel bei Lebensmitteln und Energiepreisen, die einen großen Anteil der Ausgaben von Alleinerzieherinnen ausmachen, besonders hoch. Die Anpassung der Armutsgefährdungsgrenze passiert hingegen nur jährlich, wodurch die Grenze weiter unterschätzt wird – insbesondere, weil die zugrundeliegenden Einkommenszahlen jeweils aus dem Vorjahr stammen, und somit ohnehin schon unter den tatsächlichen Einkommenszahlen liegen.
Miete: Während etwa die Hälfte (52%) der Mehr-Erwachsenen-Haushalte mit Kindern in Eigentumshäusern wohnen, so sind es bei Ein-Eltern-Haushalten nur 12%. Sie müssen in der Regel nach der Trennung umziehen – 76% der Ein-Eltern-Haushalte wohnen in Miete. Gerade bei eklatanten Mietpreiserhöhungen wie 2022 und 2023 verzerrt dies die tatsächliche Armutsgefährdungsgrenze zusätzlich.
Alter der Kinder: Laut EuroStat bezieht sich das Wort „Kinder“ jeweils auf Kinder unter 14 Jahren. Kinder über 14 Jahre sollten eigentlich als Erwachsene mit einem Faktor von 0,5 berechnet werden. Allerdings wird dieses Detail bei der Vergabe von Förderungen und Beihilfen in der Regel nicht mit einberechnet. Hier werden als „Kinder“ alle Kinder, auch Jugendliche über 14 Jahren mit dem Faktor 0,3 bedacht – egal ob in Paar-Haushalten oder Ein-Eltern-Haushalten.
Fehlendes Vermögen: Während in der Rechtspraxis, entgegen dem Willen des Gesetzgebers, das Vermögen von unterhaltspflichtigen Elternteilen zur Berechnung und Deckung des Kindesunterhalts herangezogen wird, so müssen die betreuenden Elternteile, die aufgrund des fehlenden Kindesunterhalts armutsbetroffen werden, erst ihr Vermögen verwerten, um Anspruch auf Mindestsicherung zu haben. Das macht sie und ihre Kinder nicht nur vulnerabler, sie haben auch weniger Möglichkeiten, ihre Kosten durch effiziente Anschaffungen zu senken.
Tatsächliche Armutsgefährdungsgrenzen
Will man den tatsächlichen Kosten und Diskriminierungen von Alleinerzieherinnen Rechnung tragen, so empfiehlt sich die Anwendung folgender Werte für die nationale Armutsgefährdungsgrenze, die sowohl dem Alter als auch der Anzahl der Kinder Rechnung trägt.
Tatsächliche Armutsgefährdungsgrenzen
Haushaltstyp | Konsumeinheit nach Alter der Kinder laut Kinderkostenstudie 2021 | Monatliche Haushaltseinkommensgrenze |
1-Personen-Haushalt | 1,00 | € 1.371 |
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14 | 1,31 | € 1.796 |
1 Erwachsene/r + 2 Kinder unter 14 | 1,62 | € 2.221 |
1 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 | 1,59 | € 2.180 |
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14, 1 Kind über 14 | 1,90 | € 2.605 |
1 Erwachsene/r + 2 Kinder über 14 | 2,18 | € 2.989 |
2 Erwachsene | 1,50 | € 2.057 |
2 Erwachsene + 1 Kind unter 14 | 1,68 | € 2.303 |
2 Erwachsene + 2 Kinder unter 14 | 1,86 | € 2.550 |
2 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 | 1,80 | € 2.468 |
2 Erwachsene + 1 Kind über 14, 1 Kind unter 14 | 1,98 | € 2.715 |
2 Erwachsene + 2 Kinder über 14 | 2,10 | € 2.879 |
Zur Anwendung kommen hier jeweils die Kinderkonsumeinheiten laut Kinderkostenanalyse 2021 für die Kategorien Kinder unter und über 14 Jahren, getrennt nach Ein-Erwachsenen-Haushalten und Mehr-Erwachsenen-Haushalten.
Vergleicht man nun die derzeitige Armutsgefährdungsgrenze mit der Armutsgefährdungsgrenze in den verschiedenen Haushaltstypen mit den altersbasierten Kinderkonsumeinheiten, multipliziert mit der Anzahl der jeweiligen Kinder in den Altersgruppen, so wird die strukturelle Diskriminierung von Alleinerzieherinnen und ihrer Kinder deutlich: In allen Konstellationen ist die Armutsgefährdungsgrenze deutlich zu gering angesetzt, während die Grenze bei Mehr-Erwachsenen-Haushalten durchwegs höher als die tatsächlichen Kosten angesetzt ist. Die einzigen Werte, die annähernd der Realität entsprechen sind Mehr-Erwachsenen-Haushalte mit einem Kind oder zwei Kindern über 14 Jahre.
Haushaltstyp | Tatsächliche Armutsgefährdungsgrenze | Derzeitige Armutsgefährdungsgrenze | Differenz |
1-Personen-Haushalt | € 1.371 | € 1.371 | |
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14 | € 1.796 | € 1.783 | -€ 13 |
1 Erwachsene/r + 2 Kinder unter 14 | € 2.221 | € 2.194 | -€ 27 |
1 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 | € 2.180 | € 1.783 | -€ 397 |
1 Erwachsene/r + 1 Kind unter 14, 1 Kind über 14 | € 2.605 | € 2.194 | -€ 411 |
1 Erwachsene/r + 2 Kinder über 14 | € 2.989 | € 2.194 | -€ 795 |
2 Erwachsene | € 2.057 | € 2.057 | |
2 Erwachsene + 1 Kind unter 14 | € 2.303 | € 2.468 | € 165 |
2 Erwachsene + 2 Kinder unter 14 | € 2.550 | € 2.880 | € 330 |
2 Erwachsene/r + 1 Kind über 14 | € 2.468 | € 2.468 | € 0 |
2 Erwachsene + 1 Kind über 14, 1 Kind unter 14 | € 2.715 | € 2.880 | € 165 |
2 Erwachsene + 2 Kinder über 14 | € 2 879 | € 2 880 | € 1 |
Forderungen:
- Ausweisung der tatsächlich von Armut oder Ausgrenzung betroffenen Personen (Kinder und Erwachsene) in Österreich durch die Statistik Austria, unter Miteinbezug der Konsumeinheiten für Kinder in Ein-Eltern-Haushalten, zusätzlich zu den Werten der EuroStat
- Unterjährige Valorisierung der Einkommensgrenzen für Förderungen und Beihilfen der öffentlichen Hand bei Inflationsraten über 2 Prozent
- Anpassung der Einkommensgrenzen anhand der Kinderkonsumeinheiten für Förderungen und Beihilfen der öffentlichen Hand an die oben angeführte Tabelle „Tatsächliche Armutsgefährdungsgrenzen“
- Anpassung der Zusatzbeträge für Kinder in Ein-Eltern-Haushalten an höheren Kosten im Vergleich zu Mehr-Erwachsenen-Haushalten
- Einführung der Unterhaltsgarantie als gezieltes Mittel zur Reduktion der Kinderarmut in Österreich
Quellen:
Statistik Austria: Kinderkostenanalyse 2021, Endbericht Methodische Langfassung. Wien, Dezember 2021, verfügbar unter https://statistik.gv.at/fileadmin/pages/339/Kinderkostenanalyse_2021_MethodischeLangfassung.pdf, abgerufen am 27.02.2023
Göttlinger, Susanne; Statistik Austria; Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK): Ergebnisse der Unterhalts-Befragung; Wien, 2021; verfügbar unter https://www.statistik.at/fileadmin/publications/Ergebnisbericht_Unterhaltsbefragung.pdf, abgerufen am 27.02.2023
Statistik Austria: EU SILC Tabellenband 2021; Wien, 2022; verfügbar unter https://www.statistik.at/ueber-uns/erhebungen/personen-und-haushaltserhebungen/eu-silc-einkommen-und-lebensbedingungen , abgerufen am 27.02.2023
Die Autorin
Mag.a Jutta Mailänder ist Wirtschaftswissenschafterin und hat Erfahrung im Social Media Management, Projektmanagement und Fundraising. Sie setzt sich bei FEM.A mit der strukturellen Diskriminierung von Alleinerzieher*innen auseinander und macht auf strukturelle Ungerechtigkeiten aufmerksam. Zur Aktivistin wurde sie, weil sie die Diskriminierung am eigenen Leib verspürt. Deshalb hat sie sich mit anderen Alleinerzieher*innen zusammengeschlossen.
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