Verwendet die Familiengerichtshilfe frauenfeindliche Literatur?

Verwendet die Familiengerichtshilfe frauenfeindliche Literatur?

Welche Testverfahren und welche Literatur verwenden Gutachter*innen und die Familiengerichtshilfe?

Pflegschaftsrichter*innen greifen immer mehr auf die Jugend-und Familiengerichtshilfe zurück und beauftragen diese mit einer fachlichen Einschätzung durch Erstellung einer „Fachlichen Stellungnahme“. Wir stellen uns die Frage, welche fachliche Qualifikationen Mitarbeiter*innen der Jugend- und Familiengerichtshilfe aufweisen müssen. Der primäre fachliche Ansprechpartner in Pflegschaftsverfahren ist der psychologische Sachverständige aus dem Berufsstand der Klinischen Psychologie. Die Familienpsycholgie ist kein genuiner Ausbildungszweig in der Allgemeinen Medizin. Klinische Psycholog*innen, die die erforderliche Ausbildung im Sinne des § 351ZPO in Obsorge- und Besuchsrechtsangelegenheiten besitzen, befassen sich mit den Begriffen der Erziehungsfähigkeit, Bindung, Grundbedürfnissen, Bindungstoleranz und Kindeswille.

Wir fragen uns: wird in den Berichten der Familiengerichtshilfe und der Gutachter*innen der qualitativ hochwertigen Begutachtung ausreichend Rechnung getragen?

Die Jugend- und Familiengerichtshilfe und psychologische Sachverständige, sogenannte Gutachter*innen, werden vom Pflegschaftsgericht oftmals mit vielfältigen Fragen beauftragt. Dazu zählen, ob die alleinige oder die gemeinsame Obsorge eher dem Kindeswohl entspricht sowie welches Ausmaßes an persönlichen Kontakten zum anderen Elternteil angebracht ist. Die Abläufe bei einem Gutachtensprozess und einer Fachlichen Stellungnahme der FGH sind ähnlich. Es werden Explorationsgespräche mit den Elternteilen geführt, Interaktionsbeobachtungen zwischen Elternteilen und Kindern durchgeführt. Es gibt testpsychologische Untersuchungen und Gutachter*innen und Mitarbeiter*innen der FGH führen Hausbesuche durch. Aber welche Literaturquellen verwenden psychologische Sachverständige und die Jugend-und Familiengerichtshilfe? Das Webinar widmet sich der Frage, welche Testverfahren Sachverständige und Mitarbeiter*innen der Jugend- und Familiengerichtshilfe anwenden, insbesondere welche Literaturangaben herangezogen werden. Wir stellen uns die Frage, ob die Literatur, Gender-Bias enthält bzw. frauenfeindlich ist. Gibt es Unterschiede, und wenn ja, ergeben sich daraus mögliche unterschiedliche Auswirkungen auf die fachliche Empfehlung? Wir analysieren Gutachten aus dem Bereich der Familienpsychologie und Fachliche Stellungnahmen der Familien- und Jugendgerichtshilfe.

Vortragende:

Dr.in Judith Kolb ist Anwältin in Graz. Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und hat seit 1. August 2023 eine eigene Kanzlei in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit in Pflegschaftsverfahren (Obsorge/Kontaktrecht) sowie auch im Unterhaltsverfahren stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit gegen Entscheidungen von Richtern*Innen und Empfehlungen von Sachverständigen Ansprüche definiert werden können. Die Frage der Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wird kaum Bedeutung beigemessen.

Hast Du schon vorab Fragen oder kannst Du beim Webinar nicht dabei sein? Interessiert Dich ein Aspekt besonders? Dann schicke uns gerne eine E-Mail an event@verein-fema.at unter der Angabe des Namens des Webinars. Wir leiten Deine Frage an die Vortragende weiter und beantworten sie nach Möglichkeit im Webinar.

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