Online-Webinar: Welche Rechte Alleinerzieher*innen und ihre Kinder gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe haben
Online-Webinar: Welche Rechte Alleinerzieher*innen und ihre Kinder gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe haben
Eine kritische Betrachtung der Rolle der Kinder- und Jugendhilfe in Pflegschafts- und Unterhaltsverfahren
Webinar mit Dr.in Judith Kolb und Ass.-Prof.in Mag.in Dr.in Barbara Beclin| Freitag, 23. Februar 2024 | 19-21 Uhr
Rechtsschutzsuchende Alleinerzieher*innen wenden sich normalerweise vertrauensvoll an an das Amt für Jugend und Familie bzw. die Bezirkshauptmannschaft. Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Kinder- und Jugendhilfe Alleinerzieher*innen unterstützt, sollten sie die Kinder, für die sie die Verantwortung tragen, nicht in angemessener Weise pflegen und erziehen können, um durch entsprechende Förderung den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
Wie sieht aber der Umgang der Kinder- und Jugendhilfe mit Alleinerzieher*inne und ihren Kindern in der Praxis aus und in welcher Art und Weise kommunizieren Mitarbeiter*innen Umgang der Kinder- und Jugendhilfe mit den Müttern? Was bedeutet Gefährdungsabklärung und welche Konsequenzen hat eine diesbezügliche Abklärung für sämtliche Familienmitglieder?
Welche Rechte haben Alleinerzieher*innen und ihre Kinder gegenüber Umgang der Kinder- und Jugendhilfe? Dies ist besonders kritisch zu hinterfragen, zumal auf der einen Seite eine Gefährdungsabklärung erfolgt und auf der anderen Seite kein Recht auf Akteneinsicht besteht. Diese mangelnde Transparenz verunsichert viele Mütter.
Sind Mütter verpflichtet, Erziehungshilfen anzunehmen, die ihnen die Kinder- und Jugendhilfe anbietet? Welche Folgen sind von der Mutter insbesondere zu bedenken, bevor sie einer von der Kinder- und Jugendhilfe nahegelegten Fremdunterbringung zustimmt? Wann sollen sich Mütter an das Gericht wenden?
Die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der Bezirkshauptmannschaft als Vertreter der Kinder, was den Unterhalt betrifft, ist ebenso zu beleuchten und einer kritischen Betrachtungsweise zuzuführen.
Nach dem Vortrag gibt es die Möglichkeit zur Diskussion und Fragen zu stellen.
Dr.in Judith Kolb ist Anwältin in Graz. Sie ist seit 2013 Rechtsanwältin und hat seit 1. August 2023 eine eigene Kanzlei in Graz. Ihr beruflicher Schwerpunkt liegt im Familienrecht. Im Rahmen ihrer Vertretungstätigkeit in Pflegschaftsverfahren (Obsorge/Kontaktrecht) sowie auch im Unterhaltsverfahren stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit gegen Entscheidungen von Richtern:Innen und Empfehlungen von Sachverständigen Ansprüche definiert werden können. Die Frage der Amtshaftungsansprüche und Schadensersatzansprüche wird kaum Bedeutung beigemessen.
Ass.-Prof.in Mag.in Dr.in Barbara Beclin ist Assistenzprofessorin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, mit den Forschungsschwerpunkten Kindschaftsrecht, Eherecht und Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Von 2014 bis 2016 war sie außerdem Vorsitzende des Ersten Senats der Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt (zuständig für Diskriminierungen im Arbeitsleben).
Hast Du schon vorab Fragen oder kannst Du beim Webinar nicht dabei sein? Interessiert Dich ein Aspekt besonders? Dann schicke uns gerne eine E-Mail an event@verein-fema.at unter der Angabe des Namens des Webinars. Wir leiten Deine Frage an die Vortragende weiter und beantworten sie nach Möglichkeit im Webinar.