Ratifizierung der Istanbul Konvention

Ratifizierung der Istanbul Konvention

Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen

Am 11. Mai 2011 wurde das “Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel “Istanbul-Konvention”.

Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Daher sind Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, zur Umsetzung verpflichtet.

Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013, am 1. August 2014 trat sie in Kraft. Details zur Vorgeschichte der Konvention können in den Erläuterungen zur Konvention nachgelesen werden:

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Erläuterungen (2011) (PDF, 1 MB)

QUELLE: Bundeskanzleramt

 

„Die Gewalt lebt davon, dass sie von Anständigen nicht für möglich gehalten wird.“

Jean-Paul Sartre

 

Warum der Großteil unserer Angebote Frauen* und weiblich gelesenen Personen vorbehalten ist

Der Großteil unserer Webinare und Seminare richtet sich an Frauen* und weiblich gelesene Personen, um einen geschützten Raum zu schaffen. Viele Teilnehmerinnen* sind von Gewalt betroffen oder haben diese erlebt, in der Regel Männergewalt. In diesem sensiblen Kontext ist es wichtig, sich sicher austauschen zu können, ohne Angst vor Bewertung oder Rechtfertigungsdruck.

Diese Vorgehensweise versteht sich ausdrücklich nicht als Ausschluss von Männern, sondern als Beitrag zum Gewaltschutz und zur Stärkung von Betroffenen.

Unser Fördergeber, das Sozialministerium, unterstützt uns in dieser Haltung.

Hast Du schon vorab Fragen oder kannst Du beim Webinar nicht dabei sein? Interessiert Dich ein Aspekt besonders? Dann schicke uns gerne eine E-Mail an event@verein-fema.at unter der Angabe des Namens des Webinars. Wir leiten Deine Frage an die Vortragende weiter und beantworten sie nach Möglichkeit im Webinar.

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