
Inkraftreten der Istanbul-Konvention

Inkraftreten der Istanbul-Konvention
Am 11. Mai 2011 wurde das “Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt” von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel “Istanbul-Konvention”. Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Daher sind Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, zur Umsetzung verpflichtet. Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013, am 1. August 2014 trat sie in Kraft.
Die Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen inklusive traditionsbedingte Gewaltformen wie FGM und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt mit besonderem Augenmerk auf deren geschlechtsspezifische Komponente. Darüber hinaus werden Vertragsstaaten ermutigt, die Regelungen bezüglich häuslicher Gewalt auch auf andere Opfer (Männer, Kinder) anzuwenden.
Strukturelle Gewalt – die geringeren Perspektiven von Frauen in einem System von ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen – wird als Hauptursache von geschlechtsspezifischer Gewalt erkannt. Die Konvention fordert daher als wichtige Voraussetzung für den effektiven Schutz vor individueller Gewalt die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft.
Mehr dazu und unsere Forderungen: https://verein-fema.at/10-jahre-istanbul-konvention/
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