Kinderbeistand
Der Kinderbeistand wurde in erster Linie dazu eingerichtet, um Kinder in Pflegschaftsverfahren zu schützen. Insbesondere, wenn ein Kind vor Gericht gehört wird, stellt der Kinderbeistand sicher, dass die Stimme des Kindes gehört wird. Kinderbeistand ist ein*e psychosozial geschulte*r Begleiter*in mit Erfahrung in der Arbeit mit Kindern. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauensperson soll er oder sie das Kinder im Gerichtsverfahren unterstützen.
Das Kind hat ein Recht, bei Gericht gehört zu werden, wenn über Obsorge und Besuchsrecht entschieden wird. Es hat auch ein Recht, dabei von einer oder einem Kinderbeiständ*in unterstützt zu werden. Diese begleitet das Kind zum Beispiel bei Terminen mit Gutachter*innen, dem Jugendamt und auch zu Gericht. Zu den Aufgaben des Kinderbeistands gehört es, ein Vertrauensverhältnis mit dem Kind aufzubauen, es über das Verfahren zu informieren und gemeinsam mit dem Kind seine Wünsche und Interessen vor Gericht und Behörden vorzutragen. Dabei darf der Kinderbeistand nur parteilich die Interessen des Kindes vertreten. Der Kinderbeistand hat Verschwiegenheitspflicht und darf die ihm anvertrauten Gesprächsinhalte nur mit Zustimmung des Kindes weitergeben, außer es liegt ein Notfall vor (zum Beispiel akute Kindeswohlgefährdung).
Der Kindesbeistand ist aus einem guten Gedanken heraus entstanden: Die Kinderrechte sollten gestärkt werden. Auch die Belastung des Kindes durch Termine bei Gericht sollte gesenkt werden. Allerdings hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Rolle der Kinderbeistände für die Kinder nicht immer positiv ist: Denn neben Sozialarbeiter*innen vom Jugendamt, Gutachter*innen, Richter*innen muss ein Kind im Pflegschaftsverfahren nun noch mit einem oder einer weiteren Expert*in ein Vertrauensverhältnis aufbauen. Dabei gelten für jede*n Expert*in andere Regeln: Gutachter*innen und Jugendamtmitarbeiter*innen haben andere Verschwiegenheitspflichten, für das Kind ist das schwer nachvollziehbar. Leider haben wir von vielen Müttern erfahren, dass in der Praxis Kinderbeistände nicht immer die Interessen des Kindes wahren, so wie vorgesehen. Fast alle durchlaufen eine Ausbildung am Arbeitskreis Psychoanalytische Pädagogik” (APP) in Wien, das vor allem von konservativen, anti-feministischen Denkern wie Helmuth Figdor geprägt wurden. Tendenziöse Beeinflussung von Kindern ist damit zumindest möglich. Wie uns Mütter berichten, haben ihre Kinder das auch bereits erlebt. Ob ein Kinderbeistand positiv für das Kind ist, hängt also oft von der Persönlichkeit des Kinderbeistands und Deinem Kind ab.
Ablauf
Zu Beginn trifft der Kinderbeistand die Eltern getrennt und in Abwesenheit des Kindes. Dabei erklärt sie oder er die Aufgaben und es können Fragen gestellt werden. Viele Kinderbeistände vereinbaren in der Folge wöchentliche Treffen, die eine Stunde dauern. Geschwister werden dabei getrennt gesehen. Das Kind ist normalerweise dann allein beim Kinderbeistand und wird von einem Elternteil hingebracht und geholt. Das Kind wird über die gesamte Dauer des Verfahrens begleitet. Oft kommt das Kind in den ersten zwei bis vier Monaten regelmäßig zu Gesprächen. Bei Tagsatzungen berichtet der Kinderbeistand bei der Verhandlung, ob und was das Kind mitteilen möchte. Der Kinderbeistand ist sechs Monate lang kostenlos, danach fallen Gebühren von 309 EUR pro Elternteil und Jahr an, wobei Verfahrenshilfe möglich ist. Der Kinderbeistand endet, sobald das Verfahren beendet ist.
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