MARIAM IRENE TAZI-PREVE „Das Versagen der Kleinfamilie – Kapitalismus, Liebe und der Staat“
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Der Kampf um verlorene Machtpositionen durch die Familienrechtsreform der 1970er Jahre setzte schon Ende der 1980er Jahre im Rahmen der Väterrechtsbewegung wieder ein. In den 1990er-Jahren wurde der wissenschaftliche Schwerpunkt auf die Defizite im Familienverhalten von Vätern („the missing fathers“) durch die Aktivitäten der Väterbewegung zurückgedrängt. Diese lenken seither das Augenmerk primär auf die rechtliche Seite der Vaterschaft, die angeblich Väter nach der Trennung von der Kindesmutter benachteilige (Fthenakis/Textor 2002). In Deutschland forcierten dies vor allem WissenschaftlerInnen (Fthenakis 1985, 1988: Amendt 2006), in Österreich primär AkteurInnen aus den Bereichen Justiz und Politik.
Seit den 1990er Jahren haben sich Väter über Internetplattformen organisiert, die weiterhin beanstanden, dass die Kinder trotz der Möglichkeit des Sorgerechtes für beide Elternteile zumeist bei der Mutter bleiben und Vätern die alleinige Obsorge nur äußerst selten erteilt würde (Beispielsweise www.vaterverbot.at). Zur entsprechenden Stimmungsmache trugen auch zahlreiche Artikel in Zeitschriften bei. Ein Schwerpunkt der Zeitschrift „Spiegel“ im Jahr 1997 zum Thema „Die vaterlose Gesellschaft“ (Der Spiegel Nr. 47/1997) läutete die mediale Propagierung der Väter als angebliche
Opfer ein.
Neben der medialen führte die starke politische Lobbyarbeit für Scheidungsväter 2001 in Österreich zu einer Gesetzesänderung, die eine „Obsorge beider Elternteile“ für Scheidungskinder festlegte (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001. In Deutschland spricht man von der „elterlichen Sorge“), wobei mit dem Wohl des Kindes im Fall einer Trennung der Eltern argumentiert wurde. Von Seiten der Initiative „Recht des Kindes auf beide Eltern“ (Gegründet 1988 vom damaligen Anwalt und Gründer von www.vaterverbot.at Dr. Günther Tews) war beklagt worden, dass die Rechtsstellung der Väter nicht der veränderten sozialen Praxis einer zunehmen aktiv gelebten sozialen Vaterschaft
gefolgt sei und die Kinder in der Regel der Mutter zugesprochen würden.
Die Sorgerechtsgesetze sind seit deren Einführung allerdings umstritten. RechtsvertreterInnen von Müttern kritisieren, dass die Gesetzesnovelle zwar Rechte für Männer, aber nicht für Kinder gebracht habe. Auch nach der neuen Gesetzeslage leben Kinder nach wie vor meist bei ihren Müttern. Das Arbeitspensum der Mutter bliebe demnach gleich, ihre Rechte jedoch müsse sie nun teilen (Bayer 2006). Dieses Gesetz stärke also eine Väterposition, „ohne nach der Qualität von Vaterschaft zu fragen“ (Plattner 2011, 14). Auch wird daran gezweifelt, dass ein Kontakt zum Vater grundsätzlich das „Wohl des Kindes“ fördere, wie die juristische Diktion heute lautet. Es gäbe sehr wohl Gründe dafür, ihn zu verweigern – z.B. bei psychischer Beeinträchtigung oder Alkoholismus des Vaters und bei Gewalt gegen die Mutter und/oder die Kinder (Heiliger 2005).
Da es – im Unterschied zum deutschen – im aktuell gültigen österreichischen Gesetz nach der Scheidung kein Weiterbestehen des Sorgerechts beider Eltern ohne eine explizite gemeinsame Willenserklärung gibt, wurde der Ruf nach einer „echten Automatik“ laut. Konflikte gibt es auch um Besuchsrechte, also um die alltagstaugliche Gestaltung der Nachscheidungssituation. In Österreich wird derzeit eine verpflichtende gemeinsame Obsorge diskutiert, die der Regelung in Deutschland folgen soll. 2010 hat die Väterrechtsbewegung in Deutschland durchsetzen können, dass auch ein Vater, der niemals mit der Kindesmutter verheiratet war, ein Sorgerecht beantragen kann. In Österreich wurde dies für uneheliche Kinder, die derzeit in der alleinigen Obsorge der Mutter sind, nur andiskutiert. Die Mutter soll unter Androhung von Strafe auch bei einer außerehelichen Geburt die Obsorge des Vaters zulassen. Die ehemalige österreichische Ex-Justizministerin Bandion-Ortner gab allerdings zu bedenken, dass Mütter in diesem Fall den Vater nicht mehr angeben würden.
2007 leitete ich eine Untersuchung (Tazi-Preve et al. 2007), die der Frage nachging, warum so viele Väter nach der Trennung bzw. Scheidung von der Kindesmutter keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern haben. Es zeigte sich, dass dies vielfältige Gründe hat und nur bei einem Teil daran liegt, dass die Mutter den Kontakt zu den Kindern/dem Kind willentlich unterbindet. Die Gründe liegen, so hat sich in der qualitativen Befragung von ExpertInnen herauskristallisiert, im Wesentlichen in den folgenden vier Bereichen:
- Das (Selbst-)Verständnis von Vaterschaft: Dabei geht es um das subjektive Vaterschaftskonzept der Männer, verbunden mit gesellschaftlichen Erwartungen an Väter. Manche Männer ziehen sich gänzlich zurück, weil sie unsicher über die Bedeutung der eigenen Rolle als Vater sind. Es zeigt sich, dass vor allem der klassische „Ernährer-Vater“ nach einer Scheidung Probleme mit der Ausgestaltung der Vater-Kind-Beziehung haben kann, da er auf die bisher von der Mutter übernommene Rolle als „Beziehungsvermittlerin“ verzichten muss.
- Die Beziehung zur Kindesmutter: Äußerst bedeutsam für den Kontakt zwischen Vater und Kind ist die Qualität der Beziehung des Vaters zur Kindesmutter. Als Schlüsselfaktor für den Kontaktverlust bzw. –abbruch zwischen Vater und Kind erweist sich, wenn Mutter und Vater die Konflikte als Paar und als Eltern vermischen. Besonders problematisch sind dabei Eskalation von Konflikten und die bisweilen jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
- Eine neue Partnerschaft: Das Eingehen einer neuen Partnerschaft des Vaters und/oder der Kindesmutter fördert den Kontaktverlust zwischen Vater und Kind. Das größte Problem stellt dabei das Entstehen von Konkurrenzsituationen zwischen der Kindesmutter oder/und den Kindern und der neuen Partnerin des Vaters dar bzw. umgekehrt, wenn die Kindesmutter eine neue Partnerschaft eingeht.
- Macht und Gewalt: Zentrale Themen im Zusammenhang mit dem Kontaktabbruch zwischen Vater und Kind sind Macht und Gewalt. Auf der einen Seite haben die Kindesmütter eine gegenüber den Kindesvätern privilegierte Position in Bezug auf ihre Kinder, weil sie diese primär betreut haben. Auf der anderen Seite geht es um männliche Gewaltausübung innerhalb der Familie, da Mütter den Kontakt mit Vätern, die während der Beziehung gegen sie und/oder gegen die Kinder gewalttätig waren, verweigern. Ein Teil der Mütter unterbindet den Kontakt, weil sie mit ihrem gewalttätigen ehemaligen Partner
in keiner Weise mehr kooperieren wollen. Es gibt also einen Anteil von Frauen, die dem Vater „die Kinder entziehen“. Die
Väterrechtsbewegung aber macht uns glauben, dass diese Mütter die große Mehrheit darstellen würden, und weigert sich, andere Faktoren, die zum Kontaktverlust mit dem Kind führen können, anzuerkennen.
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Mariam Irene Tazi-Preve ist eine österreichische Politikwissenschaftlerin und Autorin. Als (Co-)Autorin oder Herausgeberin veröffentlichte sie sieben Bücher, darunter Mutterschaft im Patriarchat (2004), Väter im Abseits (2007) und Familienpolitik: nationale und internationale Perspektiven (2009). Im Frühjahr 2017 erschien ihr Buch Das Versagen der Kleinfamilie: Kapitalismus, Liebe und der Staat. Mit Motherhood in Patriarchy erschien 2013 auch eines ihrer Bücher für den englischsprachigen Markt.
Neben Büchern veröffentlicht Tazi-Preve wissenschaftliche Artikel, hält Vorträge in Europa und Nordamerika und ist Mitbegründerin der Online-Zeitschrift Bumerang. Zeitschrift für Patriarchatskritik.
Quelle: Wikipedia
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