Klinisch-psychologische
Gutachten in
Pflegschaftsverfahren
Neben der Familiengerichtshilfe beauftragen Richter*innen an Familiengerichten häufig auch klinisch-psychologische Gutachter*innen zur Entscheidungsfindung in Pflegschaftsverfahren. Obwohl Gutachter*innen bei der Erstellung der Gutachten berufliche Richtlinien und Erlässe erfüllen müssen, werden in der Praxis diese Standesregeln oft missachtet. Mangelhafte Gutachten können zu Gerichtsbeschlüssen führen, die Kindern und Müttern schaden, da Richter*innen sich meist auf ihre Aussage verlassen.
Beschlüsse, die auf mangelhaften Gutachten beruhen, können dauerhafte negative Folgen haben. Die Väterrechts-Lobby hat in den vergangenen Jahren viel Lobbying-Arbeit geleistet, mit der Folge, dass nicht nur frauenfeindliche und patriarchale Vorurteile in viele Gutachten einfließen, sondern auch unwissenschaftliche Konzepte wie „PAS“ (Entfremdungssyndrom) oder Bindungsintoleranz, die in vielen Ländern verboten sind und den beruflichen Richtlinien eigentlich widersprechen. Aus der Praxis wissen wir außerdem von vielen Müttern, dass Gutachter*innen die Standesregeln bei der Durchführung nicht beachten und sogar Gewaltopfer bei der Befragung retraumatisieren.
Es ist daher wichtig, dass Du schon vor einem Gutachten Bescheid weißt, welche Rechte Du bei der Mitwirkung hast, wie Du verhindern kannst, dass ein Gutachten mangelhaft erstellt wird und woran Du das erkennen kannst. Wir haben deshalb für Dich Webinare und Inhalte erstellt, damit Du für Dich und Dein Kind vorsorgen kannst und Dein Gutachten zu keiner Falle für Euch wird.
Steht Dir und Deinem Kind ein Termin mit eine*r Gutachter*in bevor? Wir beraten Dich auch gerne am FEM.A Telefon. Suchst Du ein*n Gutachter*in? Dann wird einen Blick in unsere feministische Kontaktdatenbank oder melde Dich am FEM.A Telefon!
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