Knackpunkt bei Gutachten

Artikel in der Kronenzeitung vom 5. Juli 2023

Im Streit um eine Obsorge ist die Einschätzung eines Sachverständigen oft entscheidend. In bestimmten Fällen fehle jedoch die wissenschaftliche Grundlage, warnt eine Kinderärztin.

Das Parental Alienation Syndrome (PAS) zu deutsch Entfremdungssyndrom – steht bei Experten in der Kritik. Von Sachverständigen wird es manchmal als Erklärung für die Ablehnung eines Kindes einem Elternteil gegenüber herangezogen.

Die Salzburger Kinderpsychiaterin Ulrike Altendorfer-Kling warnt in einer Stellungnahme im Namen der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, dass PAS die wissenschaftliche Basis fehle.

Aktuell kenne sie einen Fall, in dem ein Kind zum Kontakt mit einem Elternteil, dem sexueller Missbrauch vorgeworfen wird, gezwungen werden soll. Die Ablehnung des Kindes dem Elternteil gegenüber werde vom Sachverständigen mit PAS abgetan. Dabei sei PAS in Fällen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch oder andere Formen von Gewalt nicht anwendbar. Zudem widerspreche das Syndrom der Menschenrechts- und der Kinderrechtskonvention, die Verfassungsrang haben.

Auch das Justizministerium steht dem Konzept des PAS sehr kritisch gegenüber, wie man auf Anfrage mitteilte. Die wissenschaftliche Fundierung stehe infrage. Dennoch können Gerichte im Sinne der freien Beweiswürdigung Entscheidungen auf PAS-Gutachten stützen. Bei der derzeit geplanten Kindschaftsrechtsreform solle der Fokus auf das Kindeswohl noch stärker hervorgehoben werden, Es soll keine Fälle mehr geben, in denen Kinder gegen ihren Willen zum Kontakt mit einem gewalttätigen Elternteil gezwungen werden.

Laut Altendorfer-Kling stellt im sogenannten Grevio-Bericht eine unabhängige Expertengruppe des Europarates Osterreich ein schlechtes Zeugnis aus. Das gemeinsame Sorgerecht werde sogar bei strafrechtlicher Verurteilung wegen

Gewaltausübung generell beibehalten, Außerdem habe man u. a. bei Richtern und Richterinnen mangelndes Verständnis für den Schaden, den Kinder als Zeugen häuslicher Gewalt ertragen müssen, beobachtet. Einige Studien hätten herausgefunden, dass Parental Alienation dazu benutzt werde, um Vorwürfe häuslicher und sexueller Gewalt zu negieren.

Unserer Einschätzung nach ist die Aussage des Justizministeriums bezüglich der Verwendung von PAS in gerichtlichen Gutachten rechtlich falsch! Denn Gutachterinnen sind verpflichtet, ihre Gutachten auf Basis aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse aufzubauen. Richterinnen sind in der Beweisführung verpflichtet, die Schlüssigkeit, Objektivität, Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Gutachtens festzustellen. Gerichte sehen somit eine Theorie eines Unterstützers von Pädokriminalität als rechtlich relevant.

FEM.A fordert daher ein dezidiertes Verbot der Verwendung von PAS (Elternentfremdung) und Bindungsintoleranz in gerichtlichen Gutachten, bei der Kinder- und Jugendgerichtshilfe und vor Gericht. Mütter dürfen nicht mehr für eine Beziehung zwischen Vätern und ihren Kindern bestraft werden!

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