Richtlinien auf dem Papier aber schlechte Gutachten vor Gericht

 by Markus Drechsler Posted on 

Österreichs Standards für psychologische Gutachten waren vor einigen Jahren ein Fortschritt. Aber sie lösen in der Praxis das Grundproblem nicht: Noch immer gelangen mangelhafte Expertisen in familienrechtliche Verfahren, mit massiven Folgen für Kinder und Eltern.

Österreich besitzt eine Besonderheit in Europa. Es gibt eine ministerielle Richtlinie für klinisch psychologische und gesundheitspsychologische Befunde und Gutachten sowie eine eigene Empfehlung für familienrechtliche Gutachten. Diese Texte strukturieren den Gutachteralltag und schaffen ein Mindestmaß an Verbindlichkeit. Die Frage bleibt dennoch offen, ob sie die reale Qualität wirklich heben.

Was geregelt ist und was fehlt

Die Gutachterrichtlinie des Sozialministeriums gibt Grundprinzipien vor. Dazu gehören informierte Zustimmung, Verschwiegenheit, Dokumentationspflicht, Hypothesenorientierung, Nutzung verschiedener Datenquellen sowie die Trennung von Befund und Bewertung. Für den Familienrechtsbereich hat das Ministerium 2023 die Empfehlung überarbeitet. Sie betont multimethodales Vorgehen, Interaktionsbeobachtung, kindliche Bedürfnisse und den Kindeswillen. Auch Privatgutachten müssen die gleichen fachlichen Kriterien erfüllen.

Die Papiere bleiben bei zentralen methodischen Fragen zurückhaltend. Es gibt keine Positivliste geeigneter Verfahren, kaum Vorgaben zur Validierung von Aussagen und keine klaren Prüfmechanismen für die Einhaltung. Damit hängt die tatsächliche Qualität weiterhin stark von der einzelnen Sachverständigenperson ab. Das gilt besonders im Familienrecht, wo Fehler gravierende Folgen haben. […]

0 Kommentare