Das Wechselmodell als Armutsfalle für Mütter und Kinder

Mehrere Statistiken zeigen, dass sich Väter in Österreich schon in der aufrechten Paarbeziehung nicht um ihre Kinder kümmern. Wir sagen ganz klar: Wenn das Interesse der Väter an ihren Kindern erst nach der Trennung erwacht, weil sie den Unterhaltszahlungen entgehen wollen, darf die gemeinsame Obsorge und das Wechselmodell nicht gegen den Willen der Mütter zum Standard werden! Das ist institutionelle und finanzielle Gewalt!

Der Rechnungshof hat vor den Rückschritten bei der Väterkarenz gewarnt: 96% der Zeit, die Eltern ihre Kinder im Rahmen des Kinderbetreuungsgelds selbst betreuen, wird von Müttern geleistet. Nur 16% der Väter gehen überhaupt in Karenz.

https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2024/Kinderbetreuung_Rueckschritte_bei_der_Vaeterbeteiligung_.html

Aus der Zeitverwendungsstudie wissen wir, dass Mütter 2/3 der unbezahlten Arbeit übernehmen. Wie die neueste Analyse des Momentum Instituts zeigt, bleibt auch die „Nachtschicht“ an den Müttern hängen: in 4 von 5 Fällen ist es die Mutter, die ihre Kinder am Abend fertig fürs zu Bett gehen macht (wickeln, füttern, waschen, Zähne putzen, Geschichte erzählen etc.). Auch in der Nacht und in der Früh sind es vorwiegend die Mütter, die zum Zug kommen: Nur 29% der Väter stehen in der Nacht auf, wenn zum Beispiel das Kind getröstet werden muss, oder kümmern sich am Morgen ums Frühstück.

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Auch der Mental Load bleibt bei den Müttern: 73% der Familienplanung übernehmen laut einer Studie die Mütter: https://kurier.at/wissen/gesundheit/gesundheit-studie-frauen-mental-load-kognitiv-ungleichheit-geschlechter/402943601

Eine Mutter berichtet davon:
https://www.derstandard.at/story/3000000242512/ueberlastete-muetter-mein-mann-weiss-nicht-einmal-was-mental-load-ist

Währenddessen hat der OGH durch die Rechtsprechung, vorbei am Willen der Gesetzgebung, das Wechselmodell und die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung, und in manchen Fällen sogar nach der Trennung zur neuen Norm gemacht, obwohl das in der Familienrechtsreform 2013 dezidiert von den Parteien abgelehnt wurde. Die Urteile des OGH sind nicht nur für alle Gerichte in Österreich wegweisend und verbindlich, sie werden auch gesellschaftlich als Norm anerkannt. Finanzielle Gewalt durch Kindesväter auf Mütter und Kinder so nicht nur legitimiert, sie wird sogar zum neuen Ideal der Gesellschaft. Das sieht man an den zahlreichen Urteilen zum Kindesunterhalt und zum Sonderbedarf, die vorsehen, dass betreuende Elternteile, in der Regel sind das die Mütter, die meisten Kosten allein tragen müssen. Ein Beispiel:

Um Väter dazu zu bringen, sich wenigstens nach der Trennung um die Kinder zu kümmern, bietet die Rechtsprechung den Vätern einen finanziellen Anreiz: Wenn sie ihre Kinder 2 Tage in der Woche betreuen, können sie den Kindesunterhalt um 10% reduzieren, bei 3 Tagen pro Woche entfällt der Kindesunterhalt meist ganz. Dabei sollte der Geldunterhalt vor allem zur Deckung der Kinderkosten dienen, zum Beispiel die Kosten des Kindergartens oder des Mittagessens in der Schule, Kleidung, Schulbedarf, etc.. Die Kindesmutter muss den finanziellen Verlust des Kindes wettmachen, obwohl sie in der Regel dadurch nicht mehr Stunden arbeiten kann. Ob der Vater das Kind dann tatsächlich selbst betreut oder zum Beispiel von der neuen Freundin oder der Oma betreuen lässt, ist egal, das Kind bekommt in jedem Fall weniger Geld. So wird die finanzielle Gewalt der Kindesväter auf Mütter und Kinder staatlich legitimiert.

Viele Mütter berichten uns, dass das Interesse der Kindesväter an ihren Kindern erst nach der Trennung erwacht, wenn sie dadurch den Unterhaltszahlungen entgehen können. Diese Beobachtung deckt sich mit den Statistiken. Die Frauen berichten uns auch, dass sogar dann die gemeinsame Obsorge und das Wechselmodell von Gerichten beschlossen wird, wenn der Kindesvater gewalttätig war. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Istanbul-Konvention und die Richtlinien der „Handreiche“ des Justizministeriums.

Die Folgen:

  • Die Hälfte der Kinder von Alleinerzieher*innen sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet.
  • Auf die Mütter wird finanzielle Gewalt ausgeübt, die Einbußen ziehen sich bis ins hohe Alter weiter. Finanzielle Gewalt bedeutet immer auch psychische Gewalt.
  • Mütter, die von Gewalt durch den Kindesvater betroffen sind, sind Nachtrennungsgewalt ausgesetzt, wenn das Wechselmodell und /oder die gemeinsame Obsorge gegen ihren Willen angeordnet wird.

Wir fordern deshalb:

  • Nein zur automatischen gemeinsamen Obsorge!
  • Nein zum Wechselmodell per Zwang!
  • Nein zur Kürzung des Kindesunterhalts durch mehr Betreuung durch den Vater, das ist finanzielle Gewalt!
  • Verpflichtende Väterkarenz zu gleichen Teilen, sowie Übertragung der Monate auf die alleinerziehende Mutter, falls die Trennung bereits in Kleinkindalter passiert.

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