FEM.A fordert die Einführung einer Care-Umlage

Sanktionen für Teilzeitbeschäftigte? Wir sagen: Es ist höchste Zeit für die Care-Umlage, die die wirtschaftliche Leistung derer, die Sorgearbeit leisten, abbildet. Denn solange die Care-Arbeit nicht bezahlt wird und unser Pensionssystem auf dem Generationenvertrag aufbaut, ist das eine schwere Marktverzerrung. Die Folge: Die Geburtenrate sinkt, Österreich ist immer mehr auf Zuwanderung angewiesen.

Unbezahlte Arbeit entspricht 22% der österreichischen Wirtschaftsleistung. Diese unbezahlte Arbeit ist allerdings nötig, damit Erwerbsarbeit überhaupt möglich ist: Wir müssen einkaufen, kochen, die Wohnung sauber halten etc. Viele erwachsene Personen müssen auch für andere Personen unbezahlte Arbeit leisten: für Kinder oder pflegebedürftige (alte) Menschen, meistens Verwandte oder Nachbar*innen. Ohne diese derzeit unbezahlte Arbeit ist auch keine Wirtschaft möglich: Es gäbe keine neuen Arbeitskräfte oder Unternehmer*innen, oder unsere geliebten, pflegebedürftigen Omas und Opas wären unversorgt. Derzeit wird ein Großteil dieser unbezahlten Arbeit für andere Personen von Frauen verrichtet, wie auch die Zeitverwendungsstudie zeigt.

Unbezahlte Care-Arbeit verzerrt den Markt

Dass diese Kosten in unserer Volkswirtschaft keinen Eingang finden, verzerrt nicht nur den Markt, sondern hat auch schwere Folgen: Die seit Jahren sinkende Geburtenrate ist auf einem Rekordtief angelangt. Schon jetzt ist Österreich auf Einwanderung angewiesen, gleichzeitig fehlt das Geld für Integration. Teure Head-Hunting Programme werden abgeschlossen, wie etwa die Rekrutierung von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen im Ausland – mit schwankendem Erfolg, denn die Gehälter, die Österreich bieten kann, sind auf dem Weltmarkt wenig interessant.

Für ein nachhaltiges Wirtschaftssystem und die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern ist die Bezahlung der Care-Arbeit inklusive eines Pensionsanspruchs daraus unerlässlich. Gleichzeitig gibt es Menschen, die keine Care-Arbeit für andere Personen leisten, jedoch von der derzeit unbezahlten Care-Arbeit der anderen (meist Frauen) profitieren: Kinderlose Menschen beziehen beispielsweise durch den Generationenvertrag Pensionen, die von Erwerbstätigen bezahlt werden, die mit der Investition der unbezahlten Care Arbeit ihrer Eltern (hauptsächlich der Mütter) großgezogen wurden. Insbesondere die Eltern profitieren allerdings nur wenig von ihrer zeitlichen Investition, da die Care-Arbeit nicht nur unbezahlt ist, sondern auch nicht auf ihre Pension angerechnet wird. Das Resultat: Die Geburtenrate geht seit Jahren zurück, das Pensionssystem ist nicht nachhaltig.

Die Lösung für Kostentransparenz: Die Care-Umlage

Um der zeitlichen Investition der Care-Arbeit für den Erhalt des Wirtschaftssystems Rechnung zu tragen, schlagen wir eine Care-Umlage auf Erwerbsarbeit vor: Ein Teil des Erwerbseinkommens wird einbehalten und an die umverteilt, die Care-Arbeit leisten – ähnlich wie beim Arbeitslosengeld. Diese Care-Umlage soll die Gesamtzahl der Stunden, die in Österreich für unbezahlte Care-Arbeit für andere Personen (zum Beispiel Kinder, pflegebedürftige, alte Menschen) anfallen, umfassen. Die Gesamtsumme dieser Arbeitsleistung soll mit dem Bruttostundenlohn der ganzjährig vollzeitbeschäftigten Männer bemessen werden und mit der Wirtschaftsleistung in Relation gesetzt werden.

Wer soll das bezahlen?

Dieser Betrag sollte in Form einer Abgabe und ähnlich wie beim Arbeitslosengeld abgeführt werden durch:

  • Einen Arbeitnehmeranteil
  • Einen Arbeitgeberanteil
  • Einen Unternehmensanteil (für alle Unternehmer*innen)

Wer soll davon profitieren?

Ausbezahlt werden soll die Care-Umlage in Form eines versicherungspflichtigen und pensionsversicherungspflichtigen Gehalts an:

  • Eltern von Kindern bis zum 18. Lebensjahr, je nach Altersgruppe und Betreuungsaufwand der Kinder gestaffelt (mehr Betreuungsstunden für jüngere Kinder, sowie Kinder mit Pflegestufe). Bei Paarhaushalten erfolgt die Aufteilung umgekehrt proportional zum Beschäftigungsausmaß – 0%, wenn den Elternteil, der als einziger Vollzeit beschäftigt ist. Alleinerzieher*innen bekommen 100%.
  • Betreuende Angehörige
  • Andere Personen, die nachweislich pflegebedürftige Personen betreuen.

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