„Frauen tragen diese Gesellschaft mit ihrer bezahlten und unbezahlten Arbeit, Frauenpolitik muss nicht nur den Rahmen für ein selbstbestimmtes Leben schaffen, sondern auch Gewalt auf allen Ebenen bekämpfen“, sagt Klaudia Frieben am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen.
Bei der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz des Österreichischen Frauenrings, des Vereins der Feministischen Alleinerzieherinnen und des Vereins Autonome österreichische Frauenhäuser präsentierten die Teilnehmerinnen Klaudia Frieben, Andrea Czak, Susanne Wunderer und Maria Rösslhumer ihre Forderungen, aber auch Kritikpunkte am derzeit vorliegenden Konzeptpapier zur elterlichen Verantwortung und in Folge der Novellierung des Kindschaftsrechts und des Kindesunterhalts.
„Wir sehen die Notwendigkeit die bestehenden Mängel, die dem Kindeswohl entgegenstehen, zu beseitigen, vor allem in Pflegschafts- und Obsorgeverfahren. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Selbstbestimmungsrechte von Frauen beschnitten werden. Auch die Ausgestaltung des Unterhalts darf nicht dazu führen, dass Frauen finanziell eingeschränkt werden“, appellieren alle Teilnehmerinnen an die Justizministerin und fordern:
- Die Evaluierung des KindNamRÄG 2013, der gemeinsamen Obsorge und des Kontaktrechts mit den betroffenen Müttern und nicht nur mit den Expertin*innen
- Keine automatische, gemeinsame Obsorge bei jeglicher Form von Gewalt unter dem Decknamen der gemeinsamen elterlichen Verantwortung – vor allem psychischer Gewalt!
- Keine Mindestbetreuungszeit, was einer verpflichtenden Doppelresidenz gleichkäme!
- Keine BetreuungsAPP – auch nicht freiwillig!
- Gewaltschutz muss oberste Priorität haben und vor Kontaktrechten von gewalttätigen Kindesvätern stehen!
- Familienrichter*innen und Richteramtsanwärter*innen müssen verpflichtende und mehrere Monate dauernde Gewaltschutz-Ausbildungen machen, um für häusliche Gewalt sensibilisiert zu werden
- Schonende und separate Einvernahmen von Gewaltopfern in Familienrechtsprozessen, so wie das bereits in Strafprozessen praktiziert wird – das wird in der Istanbulkonvention, die Österreich im Jahr 2014 ratifiziert hat, gefordert
- Eine Unterhaltssicherung für jedes Kind in Österreich!
- Die aufwändige, unbezahlte Care-Arbeit der alleinerziehenden Mütter muss finanziell abgegolten werden, und zwar bis zur Volljährigkeit des Kindes!
- Ministeriumsübergreifende eigene Arbeitsgruppe zum Thema Opferschutz und Frauenrechte bzw. Kinderrechte