by Markus Drechsler Posted on
Gewalt gegen Frauen: Etappensieg vor dem EGMR
Island wurde wegen mangelhafter Ermittlungen zu häuslicher Gewalt verurteilt! Mit Signalwirkung auch für andere Staaten.
Am 26. August 2025 sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg zwei mit Spannung erwartete Urteile gegen Island. Beide Verfahren betrafen Frauen, die Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt geworden waren und deren Anzeigen von den isländischen Behörden nicht zu einer wirksamen Strafverfolgung geführt hatten.
Der Fall M.A.: Island verletzt Artikel 8 EMRK
Im Verfahren M.A. gegen Island stellte der EGMR eine Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest. Die Polizei hatte die Ermittlungen zu körperlichen Angriffen des Ex-Partners der Beschwerdeführerin verschleppt. Durch administrative Verwirrung, Sommerurlaub der Ermittler und fehlende Dringlichkeit verstrichen die Fristen – die Taten wurden verjährt, bevor der Beschuldigte befragt war.
Der Gerichtshof betonte, dass Staaten bei Fällen häuslicher Gewalt „positive Verpflichtungen“ haben:
„Effektive Abschreckung gegen schwerwiegende Angriffe auf die physische und psychische Integrität erfordert effiziente strafrechtliche Mechanismen“ (EGMR, M.A. v. Iceland, Rn. 43).
Die Ermittlungsbehörden hätten es nicht geschafft, „mit der gebotenen Dringlichkeit und Konsequenz“ vorzugehen. Dass der Täter zwar wegen einer Drohung verurteilt wurde, die Gewaltvorwürfe aber wegen Fristversäumnissen nicht mehr verfolgt werden konnten, wertete der EGMR als schwerwiegendes Versagen. […]

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