Patria Potestas bezeichnete in der Rechtsordnung des Römischen Reichs die vollkommene Vorherrschaft des Vaters über seine Familie. Nicht nur über seine Kinder, sondern sogar über seine Frau, seine bereits erwachsenen und im Haushalt lebenden (auch verheirateten) Kinder, und auch alle Hausangestellten und deren Kinder. Zur Macht des männlichen Familienoberhaupts gehörte auch, in seinem Haushalt neugeborene Kinder anzunehmen, abzulehnen oder sogar zu verkaufen (ius vendendi) oder zu töten. Kinder des Haushalts, die der Vater nicht aufziehen wollte, zum Beispiel weil sie Mädchen waren, oder von einer unverheirateten Mutter geboren wurden, oder etwa eine Behinderung hatten, wurden getötet oder ausgesetzt, um im besten Fall als Sklave einer anderen Familie aufgezogen zu werden.
Unser heutiges Recht, insbesondere das Allgemein Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), baut auf dem römischen Recht auf. Die wichtigsten Rechtsregeln und Arbeitsmethoden des römischen Rechts wurden übernommen, so auch die „Patria Potestas“, die direkt als „Väterliche Gewalt“ übersetzt wurde. Die Geschlechtsvormundschaft durch den Vater bzw. bei einer Ehe durch den Ehemann sah zum Beispiel vor, dass Frauen nicht ohne die Zustimmung arbeiten durften, ein Bankkonto eröffnen durften oder wichtige Entscheidungen für ihre Kinder treffen durften. Ehefrauen mussten mit ihrem Mann wegziehen, wenn er es so wollte, und seinen Regeln folgen. Die Ehemänner konnten sogar für ihre Gattinnen unterschreiben oder Erklärungen abgeben, ohne dass diese davon wussten. Die Politikerinnen Adelheid Popp und Gabriele Proft wollten das schon 1927 ändern und reichten einen Antrag zur Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht ein. Konservative fürchteten allerdings, dass durch den Verlust der Autorität des Mannes in der Familie die Autorität des Staates gefährdet sei.
Erst 1976 wurde die „väterliche Gewalt“ abgeschafft und das Kindschaftsrecht reformiert- ein Ergebnis jahrzehntelanger Kämpfe der Frauenbewegung. Die neu geschaffene Gleichberechtigung war die Geburtsstunde der Väterrechtler, die ihre Macht und Kontrolle – insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung – erhalten wollten. Durch einen Lobbyingmarathon werden seither die Rechte der Mütter Stück für Stück zurückgedrängt – durch die perfide Instrumentalisierung des Begriffs „Gleichberechtigung“. Insbesondere in der Rechtsprechung kann beobachtet werden, wie die väterliche Gewalt, die Patria Potestas, über die Trennung hinaus wieder eingeführt werden soll.
So wurde nicht nur über die Köpfe der Parlamentarier*innen hinweg das Wechselmodell zum Standard erklärt, auch das betreuungsrechtliche Unterhaltssystem wurde eingeführt.
Darüber hinaus wurden vom Staat eine Reihe von Instrumenten geschaffen, um die Eltern bei Konflikt zum Konsens zu disziplinieren – aufgrund des hohen Anteils von häuslicher Gewalt in strittigen Verfahren und des Machtungleichgewichts durch die finanzielle Schieflage oft eine Disziplinierung der Mutter. Patria Potestas wird so nicht nur vom Kindesvater, sondern auch vom Vater Staat ausgeübt.
Wir fordern ein endgültiges aus der Patria Potestas:
- Die Wahrung des Kindeswohl darf nicht zur Ausübung von Macht und Kontrolle durch den Kindesvater über die Kindesmutter instrumentalisiert werden.
- Die Selbstbestimmung von Müttern, insbesondere von Gewaltopfern, muss durch Gesetze geschützt werden. Opferschutz muss höher als Väterrechte gewertet werden!
- Ein Ende des Mythos im Familienrecht, dass der Kontakt zum Vater für die Entwicklung des Kindes in jedem Fall wichtig wäre – nur gesunde Beziehungen sind wertvoll für das Kind!

0 Kommentare