UN-Sonder­­­bericht­erstatterin Reem Alsalem deckt die PAS-Lüge auf

Der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem deckt die PAS-Lüge auf:  Kinder, die Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch wurden, müssen zwangsweise bei den Tätern leben.

Der neueste Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem beweist: Das PAS oder „Entfremdungssyndrom“, oft auch als „Bindungsintoleranz“ geframt, ist eine 1985 erfundene Theorie ohne nachweisliche wissenschaftliche Basis, die darauf abzielt, Mütter in Obsorgeverfahren zu diskreditieren. Die PAS-Theorie wurde von Richard Gardner, einem amerikanischen Psychiater erfunden und war von Anfang an dazu gedacht, Vätern, die ihre Kinder missbrauchen, zu schützen. Gardner vertrat die Ansicht, Väter müssten sich nicht schuldig fühlen, wenn sie ihre Kinder missbrauchen, es sei eine Praxis, die in vielen Ländern üblich sei. Den Kindern sollte unter anderem schlicht erklärt werden, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern nichts Schlimmes sei. Zusätzlich mahnte er, dass die Kinder den sexuellen Kontakt auch initiiert haben könnten, den Vater also verführt haben könnten. Den Müttern der missbrauchten Kinder empfahl er, sich für den Täter sexuell ansprechbarer zu verhalten. Mehr Info und Quellen dazu unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_A._Gardner

Aus diesem Kontext wuchs in den letzten 73 Jahren die „pseudowissenschaftliche, totalitäre und skandalöse Glaubenslehre“ des Entfremdungs-Syndroms /PAS, das die Ausrichtung der Verharmlosung von sexuellem Missbrauch von Kindern aus der Gardener Lehre auf das gesamte Spektrum von häuslicher Gewalt an Kindern ausdehnte. Gardeners theoretischen Ansatz weiterführend, werden nun die Mütter, die häusliche Gewalt besonders als Trennungsgrund in Obsorgeverfahren und Kontaktrechtsfragen angeben, kritiklos beschuldigt, sie würden nur dem Vater schaden wollen und ihm die Kinder entziehen, also „bindungsintolerant“ sein. Das ist eine katastrophale Entwicklung in Richtung einer kritiklosen Hörigkeit dieser Glaubenslehre PAS durch offizielle staatliche Verantwortlichen in Familienrechtsverfahren, die Mütter und Kinder in ihren Menschenrechten bzw. Kinderrechten massiv beeinträchtigt und enorme gesundheitliche Langzeitschäden der betroffenen, zu den gewaltbereiten Vätern zwangsverbrachten Kinder (und deren Mütter) bewirkt.

Reem Alsalem, Sonderberichterstatterin der UNO, hat mit ihrem Team weltweit 1.000 Obsorgeverfahren untersucht. Sie hat festgestellt, dass das Entfremdungssyndrom (in Österreich auch unter dem unwissenschaftlichen Begriff der „Bindungsintoleranz“ bekannt) gezielt von gerichtlichen Gutachter*innen eingesetzt wird, um Mütter als bösartige Lügnerinnen und psychisch krank darzustellen. Und das, obwohl die PAS-Theorie und Bindungsintoleranz von der seriösen Wissenschaft bereits als nachweislich falsch erkannt und in vielen Ländern bereits verboten wird. Das Ziel der der PAS-Lehre kritiklos folgenden Gutachter*innen ist, die Obsorge der Mutter als kindeswohlgefährdend einzustufen. Wenn ein Kind seinen Vater nicht sehen möchte, wird dieser erfundenen Theorie folgend Schuldumkehr betrieben: Nicht der oft gewalttätige Vater selbst, sondern die Mutter wird für das Verhalten des Kindes verantwortlich gemacht. Ihr wird vorgeworfen, das Kind böswillig zu manipulieren. Sollte die Mutter Beweise für sexuellen Kindesmissbrauch oder häusliche Gewalt vorbringen, so wird ihr das als „Entfremdungsversuch“ ausgelegt. Das hat zur Folge, dass Mütter sogar daran gehindert werden, Gewalt anzuzeigen und ihnen davon abgeraten werden muss, Gewalt und Missbrauch dem Gericht vorzubringen.

Im nächsten Schritt wird der Mutter oft die Obsorge entzogen. Das Kind verliert dadurch seine Hauptbezugsperson. Der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem zeigt deutlich: häusliche und sexuelle Gewalt des Vaters wird in diesen Verfahren von der Justiz systematisch ignoriert. PAS wird gezielt von Vätern verwendet, die ihre Kinder sexuell oder in anderer schwerer Form missbraucht haben, um sich so erfolgreich gegen die vor Gericht geäußerten Anschuldigungen zu wehren. Die Opfer, die betroffenen Kinder, werden zum Kontakt gezwungen und dadurch schwer retraumatisiert. In den schlimmsten Fällen wurden bereits Kinder und Frauen aufgrund von richterlichen Fehlurteilen (Übertragung der alleinigen Obsorge und Hauptaufenthalt an den gewalttätigen Vater, weil diese Gewalt nicht anerkannt wurde) sogar vom gewalttätigen Vater und Ex-Partner der Kindesmutter ermordet. Besonders pikant und unverständlich: Im Haager Kindesrückführungs-Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird weder häusliche Gewalt noch der Schutz der Mütter thematisiert. Mütter, die als letzten Ausweg mit ihren Kindern ins Ausland flüchten, um sie vor den sexuellen Übergriffen der Väter zu schützen, werden als Kindesentführerinnen kriminalisiert. Die Statistik zeigt, dass drei Viertel aller Mütter, die mit ihren Kindern ins Ausland flüchten, diese vor dem väterlichen Missbrauch schützen wollen!

Reem Alsalem statement to the Human Rights Council

Die Anwendung von Bindungsintoleranz oder „PAS“ ist eine extreme Form der patriarchalen Gewalt und unterliegt einer totalitären menschenrechtsverletzenden, pseudowissenschaftlichen Glaubenslehre.

Damit werden Kinder in vielen Fällen gegen ihren Willen aus ihrem geschützten Zuhause bei der Mutter gerissen, um direkt beim Vater oder sogar in einem Heim untergebracht zu werden. So kommt es, dass auch (wie in dieser Studie analysiert) in Österreich Kinder bei ihren Vergewaltigern oder Missbrauchern leben müssen. Den gewaltbereiten Vätern geht es dabei meist darum, sich selbst auf der PAS-Lehre stützend vor Bestrafung zu schützen, und nicht um das Kind selbst. Die offizielle gestattete und unterstützte Weiterführung der Machtausübung über das Kind und die Mutter nach der Trennung gibt diesen Vätern die Bestätigung der „Rechtsmäßigkeit ihres gewalttätigen Tuns“.  Die wahren Gründe, warum Kinder ein Elternteil nicht mehr sehen wollen, sind weitaus vielfältiger und tiefgehender, basieren in überwiegender Mehrzahl auf eigenen dramatischen Erlebnissen der Kinder mit Gewalt im häuslichen Umfeld, und haben selten bis nie mit der betreuenden Mutter, bei dem die Kinder geschützt leben (wollen) zu tun.

Die PAS-Pseudolehre der väterlichen Unschuld bei Gewaltanwendung gegen die eigenen Kinder (und deren Mütter), die Anwendung, Bezugnahme und Basis für Beschlüsse in Obsorgeverfahren ist geprägt von einem Missbrauch der Opferschutzrechte dieser Kinder.

FEM.A fordert daher:

  • Die Anwendung der heute wissenschaftlich bereits hochkritisierten Pseudo-Theorie „PAS“, Parental Alienation Syndrome oder Eltern-Kind-Entfremdung, sowie der synonym verwendete Begriff unwissenschaftliche Begriff der „Bindungsintoleranz“ müssen auch in Österreich per Gesetz verboten werden.
  • Eine unabhängige Ombudsstelle zur Überprüfung von mangelhaften, von den Familiengerichten in Auftrag gegebenen, klinisch-psychologischen Gutachten, die meist auf Basis der PAS-Pseudolehre beruhen,  muss umgehend eingeführt werden.
  • Die strikte Umsetzung aller Belange der  Istanbul-Konvention muss in der österreichischen Rechtsprechung beachtet werden. Ebenso muss im Haager Kindesrückführungs- Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung der Gewaltschutz und Schutz vor Kindesmissbrauch von der österreichischen Regierung gefordert und verankert werden.
  • Gerichtliche Gutachter*innen und Richter*innen im Familienrecht müssen eine verpflichtende Nachschulung bezüglich Gewalt an Kindern, sowie der Folgen von Subjektivität einer Theoriegläubigkeit und einer damit begründeten Unzulässigkeit der PAS-Theorie und Bindungsintoleranz erhalten.
  • Der Schutz des Kindes geht dem väterlichen Recht auf Kontakt vor!

Übrigens: die Arbeit von Reem Alsalem wurde in der gleichen Weise von den, natürlich die PAS-Lehre und ihre Gewaltverharmlosung intensiv unterstützenden Väterrechtlern behindert, wie Väter diese Vorgehensweise nachweislich auch in den Gerichtssälen der Familiengerichte vorzeigen. Anträge über Anträge stellen, die das Verfahren zusätzlich überfrachten und „verwässsern“. So haben auch in dieser Studie Väterrechtsorganisationen eine „große Anzahl doppelter Einträge“ eingebracht, um so die Arbeit der Sonderberichterstatterin zu behindern.

Bericht auf Deutsch (Google Übersetzung) >>

Bericht im Original >>

OTS Meldung des AÖF >>

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