Die österreichische Väterrechtsbewegung macht mobil
Autorin: Judith Goetz, erschienen in AEP-Informationen, feministische Zeitschrift für Politik und Gesellschaft, Heft 2/2013
Im März dieses Jahres titelten beinahe alle österreichischen Tageszeitungen damit, dass im vergangenen Jahr im Rahmen von Eingangskontrollen an österreichischen Gerichten 528 Schusswaffen und 49.037 Hieb- und Stichwaffen sichergestellt worden sind. Mit aller Deutlichkeit wurde in der Berichterstattung betont, dass vor allem an Bezirksgerichten, zu deren Zuständigkeit auch Obsorge- und Besuchsrechtsfälle zählen, auch unbewaffnete Besucher immer wieder für gefährliche Situationen, wie Gewalt- oder sogar Morddrohungen sowohl gegen Beteiligte im Verfahren, aber auch RichterInnen, sorgen würden. Wenngleich es gänzlich falsch wäre, diese Vorkommnisse der österreichischen Väterrechtsbewegung zuzuschreiben, zeigt sich doch, mit welcher Vehemenz und welchen Mitteln und Methoden Väter hierzulande versuchen, ihre Anliegen durchzusetzen bzw. wird das gesellschaftliche Klima deutlich, in dem sich die sogenannten Obsorgestreitigkeiten und -debatten, die bis heute maßgeblich von Väterrechtlern mitbestimmt worden sind, ausgefochten werden. Es stellt sich also die Frage, wie es um die österreichische Väterrechtsbewegung bestellt ist, wie sie ihre Anliegen durchsetzen kann und auf welche Unterstützung sie dabei auch aufbauen kann.
Österreichische Väterrechtler – kein Thema?
Wenngleich diverse Feministinnen, wie beispielsweise die breite Plattform 20.000 Frauen, die sich anlässlich des 100. Jubiläums des internationalen Frauentags gegründet hat, bereits seit einigen Jahren auf die Gefährlich- und Bedrohlichkeit sogenannter Männer- oder Väterrechtler hinweisen, scheint es in Österreich sowohl um die Forschung als auch um die Auseinandersetzung mit diesen Gruppierungen und Bewegungen noch äußerst schlecht bestellt. Obwohl insbesondere anlässlich der Debatten rund um die neue Obsorgeregelung einige kritische Stimmen lauter wurden, die auf die bedenkliche Bedeutung österreichischer Väterrechtler in dem Gesetzesänderungsprozess hinwiesen und auch in diversen Zeitungen und Zeitschriften kritische Kommentare veröffentlicht wurden, fehlt eine tiefgründigere Beschäftigung mit der Thematik hinsichtlich der Organisierung und Vernetzung, der ideologischen Hintergründe sowie ihrer Methoden und Überschneidungen zur (extremen) Rechten gänzlich. Zu den wenigen Ausnahmen in der Auseinandersetzung zählt beispielsweise auch die Mobilisierung eines breiten antifaschistischen und antisexistischen Bündnisses anlässlich der internationalen „Daddy’s Pride“ 2010 in Wien, Aktionen der oben genannten Plattform, Schwerpunkte feministischer Zeitschriften, wie der an.schläge oder der AEP-Informationen, sowie vereinzelte Tagungen oder Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen. Anders verhält es sich in Deutschland, wo in den letzten Jahren einige umfassendere Studien erschienen. Zu nennen ist an dieser Stelle vor allem Thomas Gesterkamps 2010 in der Friedrich Ebert Stiftung erschienene Studie „Geschlechterkampf von Rechts – Wie Männerrechtler und Familienfundamentalisten sich gegen das Feindbild Feminismus radikalisieren“, Andreas Kempers Einführung „[r]echte Kerle. Zur Kumpanei der MännerRECHTSbewegung“ (2011) und der vom selben Autor herausgegebene Sammelband „Die Maskulisten. Organisierter Antifeminismus im deutschsprachigen Raum“ (2012) sowie Hinrich Rosenbrocks von der Heinrich Böll Stiftung veröffentlichte Studie „Die antifeministische Väterrechtsbewegung. Denkweisen, Netzwerke, Online-Mobilisierung“. Aber auch in diesen profunden Auseinandersetungen wird kaum bis kein Bezug auf Österreich genommen. Nun mögen die Gründe hierfür vielfältige sein, wie beispielsweise das große Unwissen bzw. unzureichende oder diffuse Kenntnisse über die Inhalte dieser Bewegungen, die weniger große Betroffenheit oder das geringe Interesse für Elternschaftsthemen bzw. Obsorgedebatten und nicht zuletzt auch das immer wieder angeführte Argument, dass jenen Gruppierungen dadurch mehr Aufmerksamkeit zukommen würde als ihnen eigentlich zusteht bzw. sie in der Gesellschaft bekommen. So mag es zwar richtig sein, dass die meisten Väterrechtsgruppierungen in Österreich bislang noch nicht von Anhänger(Inne)n überrannt werden, jedoch darf (und muss) ihr politischer Einfluss bzw. ihre Wirkungsmacht nicht unterschätzt werden. Dieser Einfluss beruht nämlich, wie sich zeigen wird, nicht nur auf der großen Unterstützung, die Väterrechtler hierzulande von der ÖVP und FPÖ bekommen, sondern vor allem auch auf der Hartnäckigkeit, mit der die Protagonisten versuchen, mediale/öffentliche Debatten zu beeinflussen sowie auch ihrer guten Vernetzung. Zudem stellen einzelne Anhänger und Gruppierungen, die nicht davor zurückschrecken, politische GegnerInnen, ExpartnerInnen oder auch VertreterInnen österreichischer Behörden massiv einzuschüchtern, zu bedrohen und anzugreifen, auch eine reale Bedrohung dar. Gerade deshalb scheint auch die Auseinandersetzung mit diesen Gruppierungen schlichtweg notwendig.
Väterrechtler – ein Überblick in Österreich
Die Väterrechtsbewegung, wie wir sie heute in Österreich kennen, ist erst wenige Jahre alt. Sogenannte Männerrechtler hatten zwar bereits in den USA in den 1970ern angefangen sich zu organisieren, wobei es anfänglich unterschiedliche Strömungen gab, zu denen beispielsweise in Deutschland in den 1970ern auch eine profeministische Männergruppenszene zählte. Zunehmende Institutionalisierung und Entpolitisierung sowie die Frage, wie sich gegenüber Maskulisten zu verhalten, hatten jedoch auch im deutschsprachigen Raum zu einem Erstarken von Männerrechtlern und Maskulisten geführt, aus denen ab den 1990ern auch väterrechtsbewegte Gruppierungen hervorgingen. In Österreich findet man heute ein unübersichtliches Geflecht an Väterrechtsorganisationen vor, die nicht nur immer mehr werden, sondern sich auch zunehmend besser vernetzen. Zu den bekanntesten zählen u.a. „Väter ohne Rechte“, die u.a. ein Gassenlokal im 20. Bezirk in Wien betreiben, „Vaterverbot“ sowie die österreichische „Männerpartei“, aber auch kleinere, vor allem in den Bundesländern beheimatete Vereine wie „Kindergefühle“, „Im Namen elterlicher Verantwortung“ oder „Papa gib Gas“, die versuchen, ihre Anliegen voran zu treiben. Ein Teil dieser genannten Organisationen hat sich erst kürzlich in einer österreichischen „Väterplattform“ zusammengeschlossen, die sich laut Eigenangaben an „den familienbezogenen Menschenrechten, insbesondere am Recht auf Familienleben“ orientiert. So zeigt sich, dass die Anliegen von Väterrechtsgruppierungen hierzulande wie auch in den meisten anderen europäischen Ländern auf den ersten Blick durchwegs harmlos erscheinen.
„Wahre Gleichberechtigung“? – Die „Anliegen“ der österreichischen Väterrechtler
Werden die Anliegen jedoch genauer unter die Lupe genommen zeigt sich sehr schnell, dass beispielsweise hinter der oft anzutreffenden Forderung nach „wahrer Gleichberechtigung“ oftmals die Vorstellung von einer vermeintlich „natürlichen“ Verteilung von Macht zwischen den Geschlechtern steht. Das bedeutet nichts anderes als eine klassische Rollenverteilung, der ein biologistisches Verständnis der vermeintlichen natürlichen Aufgaben von Männern und Frauen in dieser Gesellschaft zugrunde liegt. Der Staat würde sich ohnehin viel zu sehr in die Angelegenheit bzw. die Aufgabenverteilung zwischen Männern und Frauen einmischen, und so richten sich auch österreichische Väterrechtler gegen vermeintliche staatliche Bevormundung bzw. öffentliche Institutionen. In diesem Sinne heißt es bei „Väter ohne Rechte“ beispielsweise:
„Der Staat mischt sich in unsere Angelegenheiten ein. Er schreibt vor, wann wir unsere Kinder sehen dürfen und wann nicht. Er bestimmt, wie wir unsere Lebenssituation nach einer Trennung zu gestalten haben und gibt Verbote für freie Vereinbarungen zwischen den Eltern aus. Durch das Prinzip der ‚Anspannung’ hat man nicht einmal mehr eine freie Berufswahl oder die Möglichkeit einer Ausbildung. Staatliche Einrichtungen, wie etwa die Jugendwohlfahrt (Jugendamt) sind keine Serviceeinrichtungen für Eltern, sondern Verhinderungsämter, die Eltern und Großeltern vorschreiben, wie sie zu sein haben, oder verhindern, dass sie ihre Kinder sehen.“
„Väter macht- und mittellos“
So wird auch insbesondere die Bedeutung der biologischen Rolle von Vätern immer wieder in den Vordergrund gestellt und ihre Wichtigkeit mit Argumenten wie „Buben dürfen nicht Müttern und Lehrerinnen allein überlassen werden“ untermalt, da es durch die Abwesenheit der Väter und damit auch männlichen Vorbildern zu einer „väter- und männerlosen“ Erziehung kommen würde, die die Burschen verweichlichen und verweiblichen lässt. Zudem wären höhere Kriminalität, Anfälligkeit für Drogen und dergleichen die Folge. Dass die Qualität der Beziehung, die Kinder zu ihren Bezugspersonen haben, viel bedeutender ist als die biologische Elternschaft, wird dabei ebenfalls außer Acht gelassen. Auch stellt sich bei der genaueren Betrachtung der Forderungen die Frage, ob es den aktuellen Väterrechtlern wirklich so sehr um „ihre Kinder“ geht. Sie geben vor, „Väter, die keine Besucher sein wollen“ zu sein, in Wirklichkeit geht es ihnen aber großteils um die finanzielle Absicherung beziehungsweise Besserstellung des Vaters, und das wohl klarerweise auf Kosten derer, die momentan angeblich „zu viel“ bekommen würden. So empört sich „vater“ auf der Webseite von „Vaterverbot“ darüber, dass „Unterhaltsforderungen gegen Väter gerichtet werden können, auch wenn deren Existenzminimum unterschritten wird“. Es ist auch von „Zwangsarbeit“ die Rede, wenn Väter zu Unterhaltszahlungen gezwungen werden. Weiters wird beklagt, dass ein „unterhaltspflichtiger Vater, der in Karenz geht, „… von den Gerichten finanziell ermordet“ würde. Summa summarum: Aus dieser Perspektive sind Väter macht- und mittellos. Als die eigentlichen Scheidungsopfer würden die Väter nicht nur finanziell von Frauen ausgebeutet, auch der Staat begrenze ihren Wirkungsbereich, indem er ihnen die Macht entziehe, über ihre Kinder zu bestimmen und zu verfügen. Auch was in Bezug auf Frauen oftmals als Doppelbelastung (Vereinbarkeit von Beruf und Familie) bezeichnet wird, wissen die armen Väter zu überbieten, indem beispielsweise beim Verein „Vaterverbot“ von einer „verschärften Dreifachbelastung (Unterhalt, Beruf, Zeitaufwand zur Kinderbetreuung) der Väter“ die Rede ist. Auch die Forderung nach der Doppelresidenz von Scheidungskindern, die in der neuen Obsorgeregelung glücklicherweise verhindert werden konnte, zielt letztendlich auf finanzielle Entlastungen für Väter ab, denn wenn Kinder keinen hauptsächlichen Aufenthaltsort mehr haben und offiziell gleichermaßen bei beiden Eltern wohnen, müssen Väter auch keinen Unterhaltsforderungen mehr nachkommen, egal, wie viel Zeit die Kinder de facto bei ihren Vätern verbringen. Aber auch in Bezug auf Rollenbilder haben die engagierten Väter einiges zu sagen. Im Wahlprogramm der Männerpartei hieß es 2010 noch: „Jeder Mann muß die Wahlfreiheit zwischen einer traditionellen Rolle, wie der des Ernährers oder Beschützers, und eher modernen Rollen, wie der des Betreuers, haben.“ Ob Frauen dabei auch etwas mitzureden haben, bleibt fraglich, schließlich wehren sich die Väter gerade gegen diese äußeren „Zwänge“. Nach Scheidungen litten außerdem vor allem die Söhne, da ihnen die männlichen Vorbilder fehlten. „Als männliche Bezugspersonen gibt es dann nur Spiderman und Josef Hickersberger. Das kann man unseren Buben nicht zumuten.“ Außerdem müsste es weniger Lehrerinnen und mehr Lehrer geben und Vaterschaftstests für alle müssten eingeführt werden, weil bislang nur die Mütter entscheiden dürften, wer der biologische Vater eines Kindes sei (um diese dann wiederum auszubeuten, kann angenommen werden). Dass ohnehin nur bei verheirateten Paaren der Ehemann automatisch zum Vater wird, wird bei der Selbstinszenierung außer Acht gelassen. Kaum verwunderlich also, dass Gründer der „Männerpartei“, Oliver Peter Hoffmann, bei einer Demonstration skandierte, Männer seien immer die Schuldigen. Es reiche eine mögliche Gefährdung, um einen Vater aus der Familie zu entfernen. Daraus kann wohl abgelesen werden, dass auch gewalttätige Väter ihre Kinder sehen sollten, was wahrscheinlich sowieso gut so ist, da für die Väterrechtler auch klar ist, dass Gewalt in Wirklichkeit von Frauen ausgeht. So echauffieren sich Väterrechtler außerdem darüber, dass sich Gewaltpräventionskampagnen wie „Verliebt. Verlobt. Verprügelt.“ im Vorfeld der Herren-Fußball-Europameisterschaft gegen Männer und Väter richten würden. Unter dem Titel „Wussten Sie …, dass unser Frauenministerium Millionen in männerfeindliche Werbung steckt?“ belegen sie mit einschlägigen „Studien“, dass mehr als 50 Prozent der häuslichen Gewalt von Frauen ausgehen würde, wohingegen 75 Pozent der SelbstmörderInnen Männer wären. So luden auch „Väter ohne Rechte“ im März dieses Jahres zu einem Vortrag unter dem Titel „Gewalt ist nicht männlich – Warum der Feminismus unrecht hat“ ein. Mit falschen Zahlen wird ein Opferdiskurs geschaffen, der männliche Gewalt gegen Frauen und Kinder gänzlich ausspart, und damit auch eine Täter-Opfer-Umkehr betrieben. Nicht selten wird auch versucht, Gewalt gegen Mütter und Gewalt gegen Kinder als zwei getrennt behandelbare Konflikte darzustellen und dabei zu negieren, dass Gewalt gegen Mütter sehr wohl auch Kinder betrifft und selten alleine auftritt. So heißt es beispielsweise auch auf der Homepage der „Männerpartei“ in einer Presseaussendung der „Väterplattform“, als deren Sprecher sich auch Parteiobmann Oliver Peter Hoffmann auftut: „Gewaltschutz ist mehr als Frauenlobbying. Kinder sind nicht automatisch vor familiärer Gewalt geschützt, wenn sie bei der Mutter sind. Ein Grossteil des Kindesmissbrauchs geht vom neuen Freund oder von der Mutter selbst aus. Wer Obsorgeverfahren gesetzlich mit einem einseitigen Schutz der Frauen vor familiärer Gewalt verknüpfen will, beschädigt das Kindeswohl. Die jüngsten Forderungen der Frauenhäuser sind daher entschieden abzulehnen.“
Opferdiskurse
Väterrechtler schaffen es dabei, sich als Opfer nahezu jeder Lebenslage zu inszenieren, sei es im Bildungswesen, am Arbeitsmarkt, beim Staatsdienst, im Scheidungsrecht, im Gesundheitswesen oder in den Medien. „Um ihre Forderungen vertreten zu können, müssen sich die Männerrechts-Verfechter den Fakten stellen, die normalerweise herangezogen werden, um auf männliche Macht und Privilegien zu verweisen, und diese neu formulieren. Dementsprechend wird die Tatsache, dass Männer das Geld verdienen, umgewandelt in die Tatsache, dass Männer mit der Ernährer-Rolle belastet sind und Frauen das Geld ausgeben; die Tatsache, dass Männer Pornographie benutzen und Prostituierte aufsuchen, wird transformiert in die Tatsache, dass Männer durch diese Erfahrung gedemütigt werden; die Tatsache, dass Männer politische Ämter bekleiden, wird zur Tatsache, dass Frauen entweder diese Männer kontrollieren oder sich vor der Verantwortung drücken; die Tatsache, dass Männer Frauen vergewaltigen ,wird zur Tatsache, dass Frauen Männer ablehnen; und so weiter bis zu einem absurden Grad.“ (Clatterbaugh 1990, 82 zit. nach Kemper 2011, 17) So haben auch Väterrechtler begriffen, dass der Hinweis auf Benachteiligung sowie das Einfordern von Rechten ein potentiell sehr wirkungsmächtiger Diskurs ist, mit dem sich Aufsehen erregen lässt. Indem immer wieder behauptet wird, dass die Benachteiligung von Männern kein Thema in den Medien wäre, wird genau dieser Opferdiskurs inszeniert und propagiert. Dabei wird immer versucht, mit vermeintlichen Tabubrüchen und Diskursen, die sich gegen politische Korrektheit (PC) richten, Aufmerksamkeit zu erhaschen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass es sich bei den meisten inszenierten Tabubrüchen in der Regel gar nicht um solche handelt, da gerade Sexismus, Rassismus oder Homophobie in dieser Gesellschaft keine Tabus im herkömmlichen Sinne, sondern vielmehr tief und fest verankert in der Mitte der Gesellschaft sind. So wird beispielsweise auch versucht, fortschrittliche Forderungen und Errungenschaften für Frauen als vermeintlich „politisch korrekten“ Schwachsinn abzutun und gleichzeitig frauenfeindliches Gedankengut zu normalisieren. So fungieren diese Herangehensweisen nicht zuletzt auch als eine Art männliche Legitimationstrategie zur Aufrechterhaltung männlicher Macht und zur Wahrung männlicher Privilegien, so dass von einem antifeministischen Backlash gesprochen werden kann. Dennoch scheint es Väterrechtlern damit immer wieder zu gelingen, Aufmerksamkeit zu bekommen und ihre Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So sind Väterrechtler mit ihrem politischen Lobbying durchwegs erfolgreich.
Anhand der ausgewählten Beispiele zeigt sich deutlich, dass von der Vorläuferin der Väterrechtsbewegung, der Männerbewegung, die Anfang der 1970er-Jahre entstand und bei der es um eine profeministische und kritische Auseinandersetzung mit Männlichkeit und Patriarchat ging, nichts mehr übrig ist.
Antifeministische Denkweisen
Neue oder alternative Familien- oder Elternschaftskonzepte abseits von sexistischen bzw. heterosexistischen Normen, wie dem klassischen Vater-Mutter-Kind-Modell, wird mensch in den Kreisen von väterrechtsbewegten Gruppen nicht finden. So setzen sich die besagten Väter auch kaum bis gar nicht für bessere Kinderbetreuungseinrichtungen oder den Ausbau der Väterkarenz ein. Zudem wird in den Diskussionsforen von österreichischen Väterrechtsinternetseiten auch immer wieder gegen das aktuelle Scheidungsrecht mobil gemacht oder beispielsweise auch Abtreibung abgelehnt bzw. ein Mitbestimmungsrecht des Mannes gefordert. Gerade bei diesen Beispielen wird deutlich, worum es den meisten Väterrechtlern eigentlich geht: die Aufrechterhaltung und Ausweitung der Kontrolle über Frauen, insbesondere ihrer Ex-Partnerinnen. So will beispielsweise „Vaterverbot“ Frauen gänzlich die Möglichkeit nehmen, mit ihren Kindern ohne Zustimmung des Vaters einen Wohnortswechsel vorzunehmen.
Es zeigt sich also, dass antifeministische Denkweisen auch im 21. Jahrhundert noch allgegenwärtig sind und Antifeministen bis heute versuchen, Gleichstellungsdebatten zu beeinflussen, zu behindern und die feministischen Errungenschaften der letzten Jahrzehnte rückgängig zu machen bzw. den Feminismus als solchen zu bekämpfen. Sie imaginieren dabei eine feministische Vorherrschaft in der Gesellschaft, die Mädchen und Frauen bevorteile, sodass nun Buben und Männer die eigentlichen benachteiligten Opfer wären, und versuchen diese vermeintliche männliche Opferrolle in den öffentlichen Diskurs zu bringen. Antifeminismus als politische Strategie gegen Theorien und Politiken zugunsten der Gleichstellung der Geschlechter hat auch im deutschsprachigen Kontext eine lange Tradition. Seit dem Aufkommen der Frauenbewegungen gibt es Männer, die sie bekämpfen, und das – wie sich anhand bestimmter Väterrechtler zeigt – bis heute. So will beispielsweise die österreichische „Männerpartei“ bei den nächsten Nationalratswahlen gegen den „menschenfeindlichen Feminismus“ antreten. Insbesondere in Internetforen und Blogs unter dem Schutz der Anonymität scheinen auch österreichische Väterrechtler immer aggressiver ihre Anliegen deutlich zu machen. Nicht selten vermischt sich das antifeministische Gedankengut auch mit anderen – sexistischen, homophoben, rassistischen und antisemitischen – Denkweisen, so dass Überschneidungen dieser Gruppierungen zur parteiförmigen extremen Rechten sowie auch zu anderen rechtsextremen Gruppierungen kaum verwundern
Rechte Allianzen?
Obgleich sich die meisten österreichischen Väterrechtsorganisationen als parteiunabhängig, überparteilich, teils auch unpolitisch oder zumindest weit in der gesellschaftlichen Mitte verankert präsentieren wollen, und sie dabei ja auch tatsächlich großen Zuspruch finden, zeigen sich bei genauerer Betrachtung sehr wohl bestimmte Allianzen. Während beispielsweise anfänglich keine einzige überparteiliche Frauenorganisation zu den Gesprächen über die Gesetzesnovelle in Bezug auf die gemeinsame Obsorge eingeladen wurde, ging die Initiative dafür sogar von Väterrechtlern aus, und Vertreter der Bewegung waren durch ihre guten Verbindungen zur ehemaligen Justizminiserin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) von Anfang in der zugehörigen Arbeitsgruppe. Dieser „gute Draht“ wurde auch von Nachfolgerin Beatrix Karl (ÖVP) vor allem mit dem politischen Anliegen, dass „Familien wieder mehr in die Verantwortung gezogen werden müssen“, fortgesetzt. Bis heute fungiert jedoch die FPÖ als die wichtigste Bündnispartei für die österreichischen Väterrechtler. Die Formen der Zusammenarbeit sind dabei vielfältig. Beispielsweise greifen einzelne FPÖ-Politiker Anliegen der österreichischen Väterrechtsbewegung auf und bringen diese in politische Debatten ein, was nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass das freiheitliche Familienbild durchwegs mit den Vorstellungen österreichischer Väterrechtler übereinstimmt. So wurden im Zuge der Obsorgedebatten auch von der FPÖ Väterrechtler als Experten in die zuständigen Arbeitsgruppen nominiert. Zudem betreibt auch der freiheitliche Parteiklub eine vermeintlich „unabhängige“ Plattform mit dem Namen „Trennungsopfer“ (www.trennungsopfer.at). Diese Seite wurde vom FPÖ- Mandatar und stellvertretenden Parteiobmann, der auch zu H.C. Straches „glorreichen Sieben“ zählt, ins Leben gerufen und tritt vor allem mit Diskussionsveranstaltungen im freiheitlichen Parlamentsclub an die Öffentlichkeit. Vor ca. einem Jahr sorgte auch ein E-mail mit einem Dossier zum Thema „Das Netzwerk der Kinderschänder“ für Aufsehen, da es von Thomas Tayenthal aus dem Freiheitlichen Parlamentsclub aus verschickt wurde und darin zahlreiche prominente Persönlichkeiten, wie beispielsweise Heinz Fischer, mit verurteilten Sexualstraftätern in Verbindung gebracht werden. Tayental selbst ist der Betreiber der Webseite „Trennungsopfer“ und immer wieder Vortragender auf Väterrechtsveranstaltungen. Zuvor hatten Väterrechtler auch mit dem inzwischen mehrfach aus der Partei ausgeschlossenen Karlheinz Klement zusammengearbeitet, der beispielsweise wegen Äußerungen wie „Homosexualtität als Kultur des Todes“ aufgefallen war. Die Verbindungen österreichischer Väterrechtler reichen aber auch hin bis zum BZÖ, und so ist Martin Stiglmayr von „Väter ohne Rechte“ inzwischen Büroleiter des Bürgeranwaltsbüros von Ewald Stadler. Norbert Hofer wiederum machte sich auch durch eine Selbstanzeige im Zuge der Ermittlungen wegen §278b gegen einzelne Väterrechtler für diese stark. Herwig B., der im Zuge dieser Ermittlungen für andere Delikte verurteilt wurde, betrieb auch das Forum www.genderwahn.com, das heute aufgrund von wiederholten Verstößen gegen bestehende Gesetze nicht mehr online ist, jedoch lange Zeit durch rechtsextreme, frauenfeindliche Inhalte, die von Usern wie „Frauenhausjäger“ oder „Volks“ gepostet wurden, auffiel. Die Drohungen, Verleumdungen und Diffamierungen werden nun auf der Website www.justizdebakel.com fortgesetzt, wo ebenfalls zutiefst antidemokratische und frauenfeindliche Inhalte veröffentlicht werden, wie beispielsweise eine Auflistung der Adressen aller Wiener Frauenhäuser.
Kein gesellschaftlich marginalisiertes Phänomen
So hat sich nicht nur gezeigt, wie es um die Väterrechtsbewegung hierzulande bestellt ist, sondern vor allem auch, dass es sich bei österreichischen Väterrechtlern keinesfalls um ein gesellschaftlich marginalisiertes Phänomen handelt, sondern im Gegenteil Akteure dieser Bewegung aktiv das politische Geschehen mitgestalten und so antifeministische Denkweisen und frauenfeindliche Inhalte über unterschiedliche Strategien in den politischen Diskurs bringen. Nicht zuletzt können sie sich dabei der Unterstützung von rechtskonservativen und rechtsextremen Parteien sicher sein. Der gemeinsame Nenner aller Beteiligten ergibt sich dabei vor allem aus dem Anliegen heraus, bestimmte Männlichkeitskonzepte sowie männliche Vorherrschaft aufrecht erhalten zu wollen. Schließlich gäbe es auch genug Möglichkeiten, sich aus einer profeministischen Perspektive mit Benachteiligungen auseinanderzusetzen, dabei jedoch auch die eigene Eingebundenheit in privilegierte Dominanz-Strukturen zu reflektieren und sich gemeinsam mit Feministinnen für eine gerechtere Gesellschaft einzusetzen.
AUTORIN
Judith Götz (Literatur- und Politikwissenschafterin. Arbeitsschwerpunkte: Rechtsextremismus, Gedenkpolitik und -kultur in Österreich, feministische/frauenpolitische Fragestellungen).
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