„Warum bist Du nicht gegangen?“

“Dieser Beitrag ist auch in der Presse erschienen: „Warum bist du nicht gegangen?“

Diese Frage klingt in den Ohren jener Mütter, die Gewalt durch den Kindesvater erlebt haben, besonders perfide. Denn sie dürfen nicht einfach „gehen“. Nicht selten zwingen Gerichtsbeschlüsse sie zu dauerhaftem Kontakt mit dem Gewalttäter: Seine Kontaktrechte zum gemeinsamen Kind werden über die Schutzrechte seiner Opfer gestellt. Mütter und Kinder werden schutzlos der Nachtrennungsgewalt ausgesetzt. Eine deutsche Studie zeigt: 70% der Frauen, die vor der Trennung Gewalt durch den Kindesvater erleben, und deren Kinder weiter Kontakt zum Vater haben (müssen), erleben bei den Übergaben oder durch die Ausübung des Kontaktrechts weiter Gewalt.

Wie es zu solchen Beschlüssen kommt

Zahlreiche gewaltbetroffene Frauen, die sich hilfesuchend an FEM.A wenden, bezeugen, dass ihnen nicht geglaubt wurde, wenn sie Behörden von der Gewalt des Kindesvaters erzählten. Einigen wird sogar unterstellt, sie würden lügen, um den Kindesvater in ein schlechtes Licht zu rücken. Auch Anwältinnen berichten von Fällen der Missachtung der Opferrechte und der Verharmlosung von Gewalt an Frauen vor dem Familiengericht. Statt die Gewalt zu benennen, wird sie zu einem Konflikt umgedeutet und als „hochstrittige“ Trennung bezeichnet. Mütter werden etwa in Pflegschaftsverfahren angewiesen, „die vergangenen Gewalterlebnisse hinter sich zu lassen“, „den Blick in die Zukunft zu richten“, oder die „Elternebene von der vergangenen Paarebene zu trennen“.

Manche Gerichte verzichten auch aus Zeitdruck auf umfangreiche Ermittlung bei Gewaltvorfällen. Hinzu kommen teils fehlende, teils mangelhafte oder veraltete Kenntnisse der Entscheidungsträger*innen über Täter-Opfer-Dynamiken oder sogar ihr Glaube an unwissenschaftliche und frauenfeindliche Theorien. Diese Mängel stellt auch das GREVIO-Komitee, das die Umsetzung der Istanbul-Konvention prüft, fest.

So wirkt sich fehlender Gewaltschutz im Familienrecht aus

Werden die Gewalterlebnisse der Mütter nicht geglaubt oder verharmlost, so werden sie zum Beispiel gezwungen, in gerichtlich angeordneter Eltern- oder Erziehungsberatung mit dem Täter an einem Tisch zu sitzen. Oder sie müssen ihr Kind ungeschützt im Rahmen des Kontaktrechts dem Gewalttäter übergeben. Das bedeutet für viele Mütter: Neue Beschimpfungen, Drohungen und sogar körperliche Gewalt – auch im Beisein der Kinder. Diese Kontaktrechte werden von manchen Gerichten auch gegen den erklärten Willen des Kindes durchgesetzt, obwohl Kinder immer auch selbst Opfer sind, wenn sie Gewalt miterlebt haben. Mütter werden von Behörden angewiesen, auf ihr Kind einzuwirken, wenn es den Kontakt zum gewalttätigen Vater ablehnt. Tun die Mütter das nicht, riskieren sie den Verlust der Obsorge, denn es wird ihnen mitunter unterstellt, das Kind zu manipulieren. Gewalttätige Kindesväter werden so aus ihrer Verantwortung genommen. In Folge mangelhafter Gutachten kommt es sogar vor, dass Kinder in die Obhut des gewaltausübenden Elternteils gegeben werden. Mütter und Kinder werden von Behörden in ein jahrelanges Martyrium gezwungen, aus dem sie keinen Ausweg finden.

Was sich ändern muss

Rechtlich ist die Lage klar: Die Istanbul-Konvention ist seit 2013 in Kraft, die Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht publiziert. Angewendet werden sie selten. Deshalb braucht es jetzt explizite Gesetze, die Mütter und Kinder vor Kontaktzwang zu Gewalttätern schützen und ihre Rechte durchsetzbar machen. Nur so können wir institutionelle Gewalt und Nachtrennungsgewalt verhindern. Damit das „Gehen“ aus einer Gewaltbeziehung auch für Mütter möglich wird.

Die Autorin

Mag.a Jutta Mailänder ist Advocacy Spezialistin bei FEM.A und Frauenrechtsaktivistin und hat als Wirtschaftswissenschafterin Erfahrung im Social Media Management, Projektmanagement und Fundraising. Sie setzt sich bei FEM.A mit der strukturellen Diskriminierung von Alleinerzieher*innen auseinander und macht auf strukturelle Ungerechtigkeiten aufmerksam. Zur Aktivistin wurde sie, weil sie die Diskriminierung am eigenen Leib verspürt. Deshalb hat sie sich mit anderen Alleinerzieher*innen zusammengeschlossen. 

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