… selbst für unverheiratete Paare, oder wenn sich der Kindesvater nie gekümmert hat! Nicht etwa, weil die Regierung oder das Parlament das in einem demokratischen Prozess beschlossen hätten. Viel mehr, weil antifeministische Ideologien durch Höchstrichter*innen Eingang in die Rechtsprechung gefunden haben.
Das Wechselmodell, wie es derzeit in der Judikatur zur Anwendung kommt, ist antifeministisch, weil es einerseits immer nur dann angeordnet wird, wenn der Kindesvater das will – nie wird es im Namen des Kindeswohls gegen den Willen des Kindesvaters angeordnet, hingegen in der Regel gegen den Willen der Kindesmutter. Mit Gleichberechtigung hat das also nichts zu tun, denn die Rechtsprechung vertritt die Meinung, dass der Kontakt zum Vater nur dann dem Kindeswohl entspricht, wenn dieser den Kontakt möchte. Ob das Kind den Kontakt möchte, ist unerheblich, es kann auch gegen seinen Willen zum Kontakt gezwungen werden.
Andererseits ist das Wechselmodell antifeministisch, weil es in das sogenannte „unterhaltsrechtliche Betreuungsmodell“ eingebettet ist: Es wird in der Regel kein Kindesunterhalt mehr bezahlt. Der Gender Pay Gap und der Karriereknick und die damit einhergehenden Einkommenseinbußen von Müttern werden so strukturell ignoriert. Es wird Tür und Tor zu weiterer Machtausübung und Kontrolle durch den Vater geöffnet, denn beim Entfall der Unterhaltszahlungen müssen beide Eltern für die Kosten aufkommen. Ständige Kommunikation, wer was anschafft oder bezahlt, wird also zwangsweise mitangeordnet.
Obwohl keine belastbaren Daten über die Auswirkungen des Wechselmodells auf das Kindeswohl in den unterschiedlichen Konstellationen (zum Beispiel bei Gewalt, bei Konflikt, etc.) vorhanden sind, und auch die Auswirkungen des konstanten Pendelns des Kindes zwischen zwei Wohnsitzen nicht erforscht ist, wird das Wechselmodell sogar von Richter*innen und Gutachter*innen propagiert. Zum Beispiel in Fortbildungen für Familienrichter*innen und Gutachter*innen. Eine Kontrolle, ob diese Fortbildungen auf Wissenschaftlichkeit basieren, gibt es nicht. Sie scheinen eher von Ideologien geprägt zu sein.
Wir fordern:
- Kein Wechselmodell per Zwang oder bei Gewalt
- Keine finanziellen Anreize zur Erhöhung der Betreuung
Eine Reform des Kindschaftsrechts, das finanzielle Gewalt verhindert und Kinderrechte und Opferrechte festschreibt

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