Wenn Unterhalt zur Menschenrechtsfrage wird

Der Artikel von Maria Rösslhumer ist auf Menschen & Rechte erschienen

Dieser Beitrag beschäftigt sich mit dem Kindesunterhalt bzw. darüber was passiert, wenn der Kindesunterhalt nicht gezahlt wird? Und darüber, was das mit dem Kindeswohl und mit dem Kinderschutz zu tun?

Tatsache ist, dass ein Großteil der getrennt lebenden Kindesväter keinen Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlt. In Deutschland waren das 2024 ca. 91% der Väter.  Es ist daher anzunehmen, dass das auch in Österreich der Fall ist.

Wenn die alleinerziehende Mutter keinen oder nur einen geringen Unterhalt vom Kindesvater erhält, kann sie um einen staatlichen Unterhaltsvorschuss ansuchen.  Bevor sie das bekommt, prüft das zuständige Amt für Kinder und Jugendhilfe, ob die Mutter einen Anspruch auf den Vorschuss hat. Oft dauern diese Prüfungen wochen- oder monatelang und in der Zwischenzeit muss die Mutter für die Kosten alleine aufkommen. Dennoch dieser staatliche Unterhaltsvorschuss ist enorm wichtig, ja überlebenswichtig für Kinder und deren Müttern.

Wenn Väter den Kindesunterhalt nicht zahlen (wollen) leiden Kinder und Mütter, aber es entsteht auch ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden!

Der Kindesunterhaltsvorschuss kommt dem österreichischen Staat sehr teuer, weil er einen großen Teil von den Unterhaltsschuldnern nicht mehr zurückbekommt.

Eine Anfrage nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Finanzministerium hat ergeben, dass seit 2023 bis einschließlich 2026 der Staat auf insgesamt 198,3 Millionen Euro sitzen bleibt und dass die Aufwendungen jährlich steigen.

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