Wie geht es Alleinerzieher*innen in Österreich?

Laut der internen Aufzeichnungen von FEM.A haben 98% der Anrufer*innen, die sich hilfesuchend an die FEM.A Helpline wenden, Gewalt in ihrer Beziehung erfahren. Viele der Alleinerzieher*innen berichten auch von institutioneller Gewalt. Doch wie ist die Situation von Alleinerzieher*innen in Österreich?

Jede 5. Familie mit Kindern in Österreich ist 2024 eine Ein-Eltern-Familie

Laut der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria ist der Anteil der Ein-Eltern-Familien nach einem Rückgang während der Corona-Pandemie wieder auf mehr als ein Fünftel gestiegen: 21,8% der Familien mit Kindern sind Ein-Eltern Familien. 12 % der Kinder unter 18 Jahren lebten laut Statistik Austria im Jahr 2024 in Ein-Eltern Haushalten. Die durchschnittliche Anzahl der Kinder aller Altersstufen in Ein-Elternhaushalten liegt bei 1,38, wobei alleinerziehende Väter im Schnitt mit 1,31 mit weniger Kindern im Haushalt lebten. In Paarhaushalten mit Kindern lebten 2024 im Schnitt 1,76 Kinder pro Haushalt. Im Schnitt sind Kinder in Ein-Eltern-Haushalten über 2 Jahre älter als Kinder in Paarfamilien, weil die Trennungen oder Scheidungen meist nicht schon vor der Geburt erfolgt. 6% der Kinder unter drei Jahren leben jedoch bei Alleinerzieher*innen, 96% davon leben bei der Mutter. Über alle Altersstufen hinweg leben 17% der Kinder in Ein-Eltern-Haushalten. 83% der Alleinerzieher*innen von Kindern aller Altersstufen sind Frauen. 2023 waren laut Statistik Austria 12.524 Kinder unter 18 Jahren und insgesamt 17.408 Kinder aller Altersstufen von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Hinzu kommen Kinder von unverheirateten Paaren, die sich trennen. Dazu gibt es keine genauen Zahlen, nach eigenen Schätzungen müssen etwa zwischen 13.000 und 15.000 Kinder unter 18 Jahren von einer Trennung unverheirateter Eltern betroffen sein. Geschätzte 2.000 bis 3.000 Kinder unter 18 Jahren werden jährlich zu Halbwaisen.

Armut und Ausgrenzung von Alleinerzieher*innen und ihren Kindern

Die Armut und Ausgrenzung von Alleinerzieher*innen und ihren Kindern ist über die letzten Jahre fast durchgehend gestiegen. Waren 2014 noch 14% der Ein-Eltern-Haushalte armutsgefährdet und 7% der Mehr-Erwachsenen-Haushalte mit Kindern (EU SILC 2014), so waren es 2024 bereits 36% der Ein-Eltern-Haushalte und 13% der Mehr-Erwachsenen-Haushalte mit Kindern (EU SILC 2024). Die Armut von Alleinerzieher*innen hat sich also fast verdreifacht, während die Armutsgefährdung von Mehr-Erwachsenen-Haushalten mit Kindern unter dem Schnitt der österreichischen Bevölkerung (14%) liegt. Außerdem waren 2024 43% der Ein-Eltern-Haushalte armuts- oder ausgrenzungsgefährdet, während die Quote für Mehr-Erwachsenen-Haushalte mit Kindern mit 16% leicht unter dem Bevölkerungsschnitt von 17 % lag. Auch die erhebliche materielle und soziale Deprivation war laut EU SILC 2024 in Ein-Eltern-Haushalten mit 10% fast dreimal so häufig wie in Mehr-Erwachsenen-Haushalten mit Kindern mit 3% und mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung mit 4%. Die geplanten Sparmaßnahmen der Regierung aufgrund der Budgetrestriktionen treffen Alleinerzieher*innen und ihre Kinder besonders hart: Im Schnitt macht der Anteil an Sozialleistungen an ihrem Einkommen laut EU SILC Befragung 2024 mit 26% mehr als ein Viertel aus, das ist mehr als doppelt so viel wie in Paarhaushalten mit ein oder zwei Kindern (12%). Es ist daher davon auszugehen, dass sich die Armut und Ausgrenzung von Alleinerzieher*innen und ihren Kindern in den Jahren 2026 und 2027 verschärft, sollten keine ausgleichenden und wirksamen Gegenmaßnahmen getroffen werden. Hinzu kommt, dass nicht alle Bundesländer die Zuschläge für Alleinerzieher*innen, die im Sozialhilfegrundsatzgesetz vorgesehen sind, umsetzen. Alleinerzieher*innen sind in Folge weniger gut abgesichert.

Ursache der Armut und Ausgrenzung von Alleinerzieher*innen und ihren Kindern können verschiedene Faktoren sein:

1. Fehlender oder zu geringer Kindesunterhalt und fehlende bzw. zu geringe Ersatzleistungen

Nur 51% der Kinder von Alleinerzieher*innen bekommen laut Unterhaltsbefragung 2021 Kindesunterhalt vom Vater. Der durchschnittliche Kindesunterhalt betrug 2021 etwa nur ein Drittel der Kinderkosten, nämlich 304 EUR pro Kind und Monat. Nur 10% der Kinder bekamen Unterhaltsvorschuss, der im Schnitt nur 250 EUR pro Kind und Monat betrug. 36% der Kinder bekamen keinen Unterhalt oder Ersatzleistungen.

2. Hohe Kinderkosten

Die Kinderkostenanalyse 2021 hat ergeben, dass die Kosten für Kinder in Ein-Eltern-Haushalten mit damals 900 EUR im Schnitt fast doppelt so hoch sind wie für Kinder in Mehr-Erwachsenen-Haushalten mit 494 EUR pro Monat im Mittel. Durch die anhaltend hohe Inflationsrate betragen die durchschnittlichen Kinderkosten für ein Kind in einem Ein-Eltern-Haushalt mittlerweile monatlich etwa 1.115 EUR.

3. Hohe Wohnkosten

Alleinerzieher*innen sind besonders durch die Wohnkosten belastet. Im Mittel gaben Alleinerzieher*innen 2024 26% ihres Einkommens für Wohnkosten aus, Mehr-Erwachsenen-Haushalte mit zwei Kindern mit etwa 12% anteilig weniger als halb so viel (EU SILC 2024). Dabei bezahlen Alleinerzieher*innen pro Person im mittel mit 479 EUR fast die Hälfte mehr fürs Wohnen als Mehr-Erwachsenen-Haushalte mit zwei Kindern mit 330 EUR. Während Paarhaushalte mit Kindern (Mehr-Erwachsenen-Haushalte) zu 61% in Eigentum wohnen, wohnen 61% der Alleinerzieher*innen in Miete (EU-SILC 2024). Hinzu kommen schlechte Wohnverhältnisse: Alleinerzieher*innen und ihre Kinder kämpfen überdurchschnittlich oft in ihrem Wohnbereich mit Lärm, Schimmel, Feuchtigkeit, Luft- und Umweltverschmutzung und Überbelag (zu kleinem Wohnraum).

4. Hohe Inflation

Die hohe Inflation in Bereichen, in denen Alleinerzieher*innen einen besonders hohen Anteil ihres Einkommens ausgeben müssen, wie etwa Lebensmittel, Wohnkosten und Haushaltsenergie hat die Situation für Alleinerzieher*innen weiter verschärft. Ein Grund ist der hohe Anteil von Alleinerzieher*innen, die in Mietwohnungen leben. Die individuelle Inflationsrate für Alleinerzieher*innen kann bei einem weit höheren Wert angenommen werden als in der Durchschnittsbevölkerung oder bei anderen Familien mit Kindern.

5. Weniger Familienleistungen

Alleinerzieher*innen beziehen laut der Studie „Monetäre Familienleistungen für unterschiedliche Haushaltskonstellationen“ (BMSGPK, 2021) nicht nur in absoluten Werten weniger Familienleistungen pro Kind, sondern auch und insbesondere im Vergleich zu den Kinderkosten. Bei Paarfamilien decken die staatlichen Familienleistungen nur etwa zwei Drittel der Kinderkosten ab, bei Alleinerzieher*innen etwa nur ein Drittel. Laut Lohnsteuerstatistik 2023 gingen außerdem 83% der Bezüge des Familienbonus und Arbeitnehmer*innen an Männer. Bei getrennten Eltern kann der Familienbonus geteilt werden, wenn beide Elternteile genügend Steuern bezahlen. Durch das geringe Einkommen von Alleinerzieher*innen kann davon ausgegangen werden, dass der Großteil des Familienbonus beim Unterhaltspflichtigen ausbezahlt wird. Auch das Kinderbetreuungsgeld kann von Ein-Eltern-Familien nicht zur Gänze genutzt werden, da der Bezug an die Hauptmeldung der Eltern im gleichen Haushalt wie das Kind gebunden ist.

6. Lange und kostspielige Unterhalts- und Pflegschaftsverfahren

Laut Evaluierung Familiengerichtshilfe des ÖIF 2024 auf Basis der Statistik des Bundesrechenzentrums lag die Verfahrensdauer von Kontaktrechtsverfahren im Jahr 2022 bei 5,4 Monaten (Mittelwert). Der Median lag bei 3,1 Monaten, was deutlich auf einen gewissen Teil von Verfahren mit sehr langer Verfahrensdauer hinweist. Obsorgeverfahren konnten etwas schneller abgeschlossen werden: 4,8 Monate dauerten sie im Durchschnitt (Mittelwert), 2,5 Monate im Median. Die Autor*innen der Evaluierung der Familiengerichtshilfe stellen dabei fest: die Verfahrensdauer konnte durch den Einsatz der Familiengerichtshilfe nicht verkürzt werden. Auf Basis des Berichts „Verfahrensdauer Pflegschaft 2020“ des BMJ zeigt sich, dass in den zehn Jahren von 2011 bis 2020 im Schnitt 29.700 Unterhaltsverfahren pro Jahr geführt werden. 2020 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer von Unterhaltsverfahren bei 3,4 Monaten, eine leichte Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren. Im selben Jahrzehnt wurden im Schnitt jährlich 16.100 Obsorgeverfahren geführt, mit fallender Tendenz. Während sich die Anzahl der Verfahren nach der Kindschaftrechtsnovelle im Jahr 2013 im Vergleich zu 2011 mehr als halbiert hat, ist die Verfahrensdauer um mehr als das doppelte gestiegen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Kontaktrechtsverfahren von etwa 6.700 im Jahr 2011 auf etwa 10.500 im Jahr 2020 gestiegen. Auch hier ist die Verfahrensdauer leicht gestiegen.Laut Evaluierung der Familiengerichtshilfe (ÖIF, 2024) gaben mehr als 10 % der Eltern in der Stichprobe an, dass ihr Pflegschaftsverfahren zwei Jahre oder länger andauerte. Kumuliert dauerte das Verfahren bei 36% der Eltern mehr als ein Jahr. Über die Hälfte der befragten Richter*innen gaben an, dass hochstrittige Fälle mehr als 10% ihrer bearbeiteten Fälle ausmachten. Auch die langen Verfahrensdauern und der durchwegs geringere Median im Vergleich zum arithmetischen Mittel der Verfahrensdauern deuten auf einen großen Anteil hochstrittiger Verfahren hin. Die Verfahren sind, wenn keine Verfahrenshilfe zugestanden wird, aufgrund der nötigen anwaltlichen Vertretung sehr kostspielig, insbesondere, wenn gerichtliche Sachverständige von der Richter*in beauftragt werden. Für viele Alleinerzieher*innen bedeutet ein langes Verfahren eine existenzielle Dauerbelastung: finanziell, emotional und organisatorisch. Wer keine Verfahrenshilfe erhält, da es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, muss die Kosten selbst tragen: anwaltliche Vertretung, psychologische Gutachten, Stellungnahmen, Fahrtkosten, Verdienstausfälle. Insbesondere in Obsorge- und Kontaktrechtskonflikten, bei denen Sachverständige beigezogen werden, können die Kosten 20.000 bis 30.000 Euro überschreiten. Eine Summe, die viele Alleinerzieher*innen in akuter Armut oder prekären Arbeitsverhältnissen an den Rand der Handlungsunfähigkeit bringt. Dabei wirkt die lange Verfahrensdauer oft wie eine Form strukturell ermöglichter finanzieller Gewalt: Männer, die oft über höhere Einkommen und juristische Ressourcen verfügen, können das Verfahren in die Länge ziehen, sei es durch wiederholte Anträge oder gezielte Eskalation. Diese strategische Überforderung trifft vor allem Mütter, die ohnehin durch Armut, Erwerbsarbeit, Care-Arbeit, psychische Belastung und Existenzsorgen überfordert sind. Manche Väter wissen genau, welche Wirkung ein jahrelanges Verfahren hat: Die Mütter sind erschöpft, entkräftet, oft ohne Geld und geben aus Sorge um die Kinder irgendwann nach. Dass sich diese Dynamik durch ein strukturell unterfinanziertes und überlastetes Familiengerichtssystem überhaupt entfalten kann, ist selbst Teil einer strukturellen Gewaltsituation.

7. Gender-Pay-Gap

89% der Alleinerzieher*innen mit Kindern bis 14 Jahre sind Frauen, über alle Altersgruppen hinweg sind 83% der Alleinerzieher*innen Frauen (Statistik Austria, Familienformen 2024). Der Gender Pay Gap in Österreich betrug 2023 18,3%, im Vergleich zu 12% im Schnitt in der EU. Ein-Eltern-Haushalte müssen bei geringen oder fehlendem Kindesunterhalt mit nur einem Einkommen leben, das aufgrund des Gender Pay Gap im Schnitt auch das geringere Einkommen der beiden Elternteile ist.

8. Working Poor

20% der alleinerziehenden Mütter zählen laut EU SILC 2024 zu den Working Poor, sie sind trotz Arbeit arm, im Vergleich zu 7% der Frauen in der Gesamtbevölkerung. Alleinerziehende Männer zählen zu 17% zu den Working Poor, im Vergleich zu 8% in der Gesamtbevölkerung. Insgesamt sind somit 19% der Ein-Eltern-Haushalte „Working Poor“. Arbeit schützt sie daher nur wenig vor Armut.

Zeitarmut

Alleinerzieher*innen tragen nicht nur den Großteil der finanziellen Belastung, sie leisten auch mehr Arbeit: Die Zeitverwendungsstudie der Statistik Austria von 2021/22 hat gezeigt, dass Alleinerzieher*innen in Summe Alleinerzieher*innen von Montag bis Freitag 9 Stunden und 56 Minuten mit Erwerbsarbeit und Sorgearbeit in Haushalt und Familie verbringen. Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten mit Kind(ern) verbringen hingegen nur 8 Stunden und 48 Minuten mit Erwerbs- oder Sorgearbeit, und damit über eine Stunde weniger pro Werktag. Einsparen müssen Alleinerzieher*innen diese Zeit hauptsächlich bei der Freizeit und den sozialen Kontakten. Sie haben im Schnitt gleich 37 Minuten weniger Zeit dafür als Erwachsene in Mehrpersonenhaushalten mit Kind(ern). Auch Abzüge an der Schlafdauer und der Zeit für Aus- und Weiterbildung müssen Alleinerzieher*innen hinnehmen. Hinzu kommt der Mental Load: Während 4% der Alleinerzieher*innen 2021 in der Unterhaltsbefragung 2021 angeben, dass ihr Kind zur Hälfte vom anderen Elternteil betreut wird, bei weiteren 27% das Kind ein oder mehrmals die Woche betreut wird, sehen 27% der Kinder den anderen Elternteil alle zwei Wochen, 6% einmal im Monat und 27% der Kinder seltener oder nie. Die meisten Alleinerzieher*innen an der FEM.A Helpline berichten darüber hinaus, dass der andere Elternteil keinen Mental Load und keine Sorgearbeit, die über die reine Beaufsichtigung hinausgeht (zum Beispiel Wahrnehmen und organisieren von Arztterminen, gemeinsames Erledigen von Hausaufgaben, Wäsche waschen), leistet. Im Gegenteil: Viele Alleinerzieher*innen beklagen, dass ihr Arbeitsaufwand steigt, wenn der andere Elternteil das Kind an mehr Tagen betreut. Als Grund wird genannt, dass die gesamte Care-Arbeit, die gemeinsam mit dem Kind gemacht werden muss, wie etwa gemeinsames Lernen oder Arztbesuche weiterhin von der Mutter erledigt werden muss, weil der andere Elternteil diese in der Mehrheit nicht macht. Dieser Teil der Care-Arbeit muss nun allerdings in einer kürzeren Zeit erledigt werden, was sowohl für Mütter und Kinder zusätzlichen Stress bedeutet. Hinzu kommt der erhöhte Planungs- und Koordinationsaufwand für den Alltag des Kindes, zum Beispiel Packen der Schulsachen und Freizeitausrüstung für die Zeit beim anderen Elternteil.

Gesundheit

Laut EU SILC 2023 geben 8% der Alleinerzieher*innen an, dass ihr Gesundheitszustand schlecht oder sehr schlecht ist. Bei Eltern in Mehr-Erwachsenen-Haushalten geben das nur halb so viele an. 40% der Alleinerzieher*innen geben an, chronisch krank zu sein, Eltern in Mehr-Erwachsenen-Haushalten sind nur zu 25% chronisch krank. Stark beeinträchtigt durch eine Behinderung sind 8% der Alleinerzieher*innen, während es bei den Eltern in Mehr-Erwachsenen-Haushalten nur halb so viele sind.

Gewalterfahrung

Laut Statistik Austria (Gewalt gegen Frauen, 2021 und 2022) haben 35% der Frauen zwischen 18 und 74 Jahren in Österreich körperliche oder sexualisierte Gewalt ab dem Alter von 15 Jahren. 2024 gab es in Österreich 27 Femizide und 39 Fälle schwerer Gewalt an Frauen. Zwischen 2014 und 2019 haben sich die Femizid-Fallzahlen in Österreich mehr als verdoppelt und sind seither konstant hoch. In rund 74% der Fälle handelt es sich um Partnerschaftsmorde, vor allem durch aktuelle oder frühere Partner. Auch Alleinerzieher*innen sind von der Gewalt durch ihre Ex-Partner betroffen. Die Folgekosten durch Gewalt gegen Frauen in Österreich betragen jährlich 7,3 Mrd. EUR (EIGE, 2021). Laut einer Studie des BMFSF in Deutschland aus dem Jahr 2004 wurden 70 % der befragten Mütter, die Opfer von häuslicher Gewalt waren und deren Kinder Kontakt zum Vater hatten, während der Besuche oder der Übergabe erneut misshandelt. 58 % der Kinder dieser Mütter erlitten Gewalt während der Kontaktzeit mit dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil.

Hinzu kommen laut einer Prävalenzstudie in Österreich (Kapella et al. 2011) etwa 27,7% der Frauen und 12% der Männer, die angeben, in ihrer Kindheit sexuell missbraucht worden zu sein. Laut der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs (Deutschland) sind in 80% bis 90 % die Täter von sexuellem Kindesmissbrauch Männer. Je nach Quelle wird etwa von 70% der Fälle von sexuellem Missbrauch ausgegangen, die im Familienkontext geschehen. Die häufigste einzelne Tätergruppe, die der Kommission von Betroffenen sexualisierter Gewalt im Familienkontext genannt wurde, waren Väter mit 36%. 9 % der Betroffenen nannten die Mutter als Täterin.

Das BMJ publizierte 2024 die „Handreiche zum Umgang mit Gewalt im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht“. Auch wenn die Inhalte teils nur Empfehlungen sind, setzt sie einen vorbildlichen Standard für den Kinderschutz für Pflegschaftsverfahren. Der Schutz von Müttern, die Opfer von Gewalt durch den Kindesvater wurden, war nicht das Thema der „Handreiche“. Die „Handreiche“ ist außerdem nur eine Empfehlung. Richter*innen sind nicht verpflichtet, sich in Gewaltprävention schulen zu lassen oder die „Handreiche“ verpflichtend anzuwenden.

Viele Mütter berichten an der FEM.A Helpline, dass der Opferschutz von gewaltbetroffenen Müttern und Kindern jedoch nicht umgesetzt wird. Die Studie „Nachtrennungsgewalt und institutionelle Gewalt bei Gewaltbetroffenheit in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten“ von Terre des Femmes 2024 in Deutschland hat gezeigt, dass 89% der gewaltbetroffenen, alleinerziehenden Mütter von Diskriminierungserfahrungen an Institutionen berichten.

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