„Sorgerecht und väterliche Gewalt“

Rezension

Ilka Schnaars’ Buch „Sorgerecht und väterliche Gewalt“ ist weit mehr als eine juristische Analyse. Es ist eine dringend notwendige Intervention in einer Debatte, die zunehmend von einer verkürzten Vorstellung von Gleichberechtigung geprägt ist. Schnaars legt präzise offen, wie sich eine Rechtsprechung entwickelt hat, die unter dem Schlagwort der „Gleichwertigkeit“ von Mutter und Vater strukturelle Gewaltverhältnisse ausblendet.

Diese Analyse trifft einen Kern, der auch für Österreich von zentraler Bedeutung ist, denn die Autorin beschreibt Mechanismen, die sich nahezu deckungsgleich in der österreichischen Rechtspraxis wiederfinden. Dies beginnt bei der Umdeutung von Gewalt durch Kindesväter zu „Elternkonflikten“, die Relativierung von Aussagen zu von Gewalt betroffenen Müttern bis zu der zunehmenden Durchsetzung von Kontaktrechten, selbst gegen den erklärten Willen von Kindern.

Schnaars’ Buch zeigt eindringlich, dass die Forderung nach „Gleichwertigkeit“ nicht neutral ist. Vielmehr kann sie, in einem Kontext ungleicher Machtverhältnisse, dazu führen, dass Kontrolle und Druckmittel gegenüber Müttern und Kindern legitimiert werden. Diese Dynamik sehen auch die Mitarbeiterinnen vom österreichischen Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A in der täglichen Arbeit mit gewaltbetroffenen Müttern, denn die Durchsetzung von Kontaktrechten per Zwang, die Tendenz zum Wechselmodell gegen den Willen der Mutter sowie der Einsatz von psychologischen Gutachten, die Müttern systematisch die Erziehungsfähigkeit absprechen, sind keine Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller Verschiebungen und patriarchaler Machtverhältnisse.

In Österreich warnte die erste Frauenministerin Johanna Dohnal bereits in den 1980er Jahren ausdrücklich davor, Kinder per Richterspruch zwischen zwei konfliktbelasteten Elternteilen hin- und herpendeln zu lassen oder Kontakt gegen ihren Willen durchzusetzen. Sie stellte klar, dass das Kindeswohl über abstrakten Gleichheitskonzepten stehen muss und dass staatlich erzwungene „Versöhnlichkeit“ nicht nur unrealistisch, sondern potenziell schädlich ist. Auch die historische Perspektive ist entscheidend. Die österreichische Familienrechtsreform der 1970er Jahre, an der Dohnal maßgeblich beteiligt war, hatte das Ziel, die „väterliche Gewalt“ zu überwinden und Frauen rechtlich wie sozial zu stärken.

Besonders relevant ist Schnaars’ Analyse staatlicher Institutionen. Sie zeigt, wie Gerichte und Jugendhilfe nicht nur unzureichend auf Gewalt reagieren, sondern das Kontaktrecht der Väter über den Gewaltschutz stellen. Diese Kritik deckt sich mit den Erfahrungen von FEM.A, denn auch in Österreich werden betroffene Mütter in Familienrechtsverfahren unter Rechtfertigungsdruck gesetzt, während Gewaltverhältnisse systematisch verharmlost werden.

Im Lichte dieser Analyse wird auch die österreichische Rechtsprechung selbst zum Gegenstand kritischer Betrachtung. Was Schnaars für Deutschland beschreibt, lässt sich in der österreichischen Judikatur in aller Deutlichkeit als vergleichbare Entwicklung wiederfinden. Seit der Kindschaftsrechtsreform, dem KindNamRÄG 2013, ist in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs eine klare Verschiebung erkennbar. Die gemeinsame Obsorge wurde zum faktischen Regelfall erhoben, auch dort, wo das Gesetz eine solche Verallgemeinerung, insbesondere bei unverheirateten Eltern, gerade nicht vorsieht. Diese Entwicklung erfolgt nicht offen, sondern über eine Kette von Entscheidungen, die sich wechselseitig stützen und verstärken. Unter Bezugnahme auf abstrakte Konzepte wie die „Gleichwertigkeit“ beider Elternteile wird ein Leitbild etabliert, das reale Unterschiede nivelliert. Es tritt dabei zunehmend in den Hintergrund, dass das Gesetz zwischen verschiedenen familiären Ausgangssituationen differenziert. Stattdessen setzt sich ein normatives Ideal gemeinsamer Elternschaft durch, das über die konkrete Lebensrealität gestellt wird. Besonders problematisch ist, wie diese Judikatur mit Gewaltkontexten umgeht. Fälle, in denen Hinweise auf Gewalt oder massive Konfliktlagen bestehen, werden wiederholt zu „Elternkonflikten“ umgedeutet. Diese Relativierung bildet die Grundlage für spätere Entscheidungen, in denen die ursprüngliche Alleinobsorge der Mutter faktisch entwertet wird. Am Ende steht eine Rechtsprechung, die nicht mehr vom Schutz des Kindes und der betreuenden Bezugsperson ausgeht, sondern von der Durchsetzung eines Vaterrechts, selbst um den Preis, reale Gefährdungslagen auszublenden.

Schnaars‘ Position in dieser Frage geht noch darüber hinaus.Für sie ist klar, dass niemand anders als die unverheiratete Mutter selbst bestimmen sollte, mit wem sie ihre Kinder versorgt und umsorgt. Es sind in erster Linie ihre Kinder und dass sie zu einer gemeinsamen (Ob)Sorge mit dem Vater verpflichtet wird, ist Ausdruck eines fortwirkenden patriarchalen Rechtsverständnisses. Eine solche Verpflichtung erscheint allenfalls dann legitim, wenn die Mutter sich durch Eheschließung oder eine ausdrückliche Erklärung zur gemeinsamen Sorge rechtlich gebunden hat. Fehlt es an einer solchen rechtswirksamen Verpflichtung, wird dem Vater die Obsorge faktisch gegen den Willen der Mutter eingeräumt. Damit wird die Mutter als Trägerin eines subjektiven Rechts in ihrer Entscheidungsbefugnis ausgeschaltet. Erst wenn Jurist*innen den Mut finden, auch solche Positionen sichtbar zu machen, entsteht eine reale Perspektive für die Durchsetzung von Mutterrechten und damit von Frauenrechten insgesamt. Eine solche Rechtsvorstellung würde Frauen in ihrer gesellschaftlichen und rechtlichen Handlungsfähigkeit wesentlich stärken.

Damit bestätigt sich Schnaars’ zentrale These auch für Österreich, dass unter dem Deckmantel der Gleichberechtigung eine Verschiebung stattfindet, die strukturelle Machtverhältnisse ignoriert und bestehende Schutzmechanismen untergräbt. Was als Fortschritt erscheint, erweist sich in der Praxis oft als Rückschritt, insbesondere für Mütter, die sich gegen Gewalt oder Kontrolle zur Wehr setzen.

Auffällig ist zudem, wie geschlossen dieses System argumentiert. Rechtsprechung und Fachliteratur greifen ineinander und stabilisieren einander. Wenn zentrale Entscheidungen wiederholt auf Werke Bezug nehmen, die von denselben Akteur*innen mitverfasst wurden, entsteht eine Form der Selbstlegitimation, die kritische Gegenpositionen zunehmend ausblendet. Eine solche Verdichtung juristischer Deutungshoheit ist aus rechtsstaatlicher Perspektive zumindest problematisch, weil sie den Eindruck erweckt, dass hier nicht nur Recht ausgelegt, sondern gesellschaftspolitische Leitbilder durchgesetzt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der familienrechtlichen Reformen der 1970er Jahre wirkt diese Entwicklung wie eine schleichende Revision bereits erreichter Fortschritte. Die Abschaffung der „väterlichen Gewalt“ und die Stärkung der Position von Müttern waren zentrale Errungenschaften dieser Zeit. Wenn heutige Judikatur diese Ausgangspunkte faktisch relativiert, ohne dass der Gesetzgeber dies ausdrücklich beschlossen hätte, dann ist das keine bloße Auslegung mehr, sondern eine politische Verschiebung durch die Hintertür der Rechtsprechung, die stark patriarchal geprägt ist.

Im Licht der österreichischen Entwicklungen gewinnt das Buch zusätzliche Schärfe. Forderungen, die bereits in den 1980er Jahren von Väterrechtsbewegungen formuliert wurden, etwa die Reduktion von Unterhaltsleistungen durch ausgedehnte Kontaktrechte bis hin zum Wechselmodell, sind heute in weiten Teilen Realität geworden. Die sozialen Folgen sind gravierend, denn Alleinerzieherinnen zählen zu den von Armutsgefährdung am meisten bedrohten Bevölkerungsgruppen.

Schnaars macht deutlich, dass Familie kein privater, sondern ein politischer Raum ist. Diese Erkenntnis ist zentral für eine feministische Sichtweise, wie sie FEM.A vertritt. Die Autorin fordert eine Rückbesinnung auf den Schutz von Frauen und Kindern sowie eine klare Priorisierung des Kindeswohls gegenüber formalistischen Gleichheitskonzepten.

Fazit:
„Sorgerecht und väterliche Gewalt“ ist ein aufrüttelndes, analytisch scharfes und politisch hoch relevantes Buch. Es bestätigt und vertieft die Positionen, für die FEM.A ebenfalls steht: die Verteidigung der alleinigen Obsorge unverheirateter Mütter, das Kontinuitätsprinzip, die Ablehnung von Zwangsmaßnahmen wie Wechselmodell oder Kontaktrecht gegen den Kindeswillen sowie die konsequente Umsetzung von Gewaltschutz in Pflegschaftsverfahren.

Aus Sicht von FEM.A bestätigt das Buch, dass echte Gleichberechtigung nicht in der formalen Gleichsetzung von Eltern liegt, sondern in der konsequenten Berücksichtigung von Machtverhältnissen, Gewaltschutz und dem gelebten Kindeswohl. Es ist Pflichtlektüre für alle, die sich für eine feministische und gewaltsensible Familienrechtspolitik einsetzen.

Links:
https://verein-fema.at/was-johanna-dohnal-fuer-alleinerzieherinnen-erreicht-hat/
https://verein-fema.at/johanna-dohnal-glueck-kann-nicht-per-dekret-verordnen-werden/

https://www.christel-goettert-verlag.de/portfolio-beitraege/fema2026-04/?portfolioCats=726

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