Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Während das pauschale Kinderbetreuungsgeld vor allem die Betreuungsleistung der Eltern anerkennen und teilweise abgelten soll, stellt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hauptsächlich einen repräsentativen Einkommensersatz dar.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG) hat die primäre Funktion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurückziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglichkeit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten.

Höhe der Beihilfe: 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal 76,60 Euro täglich (rund 2.300 Euro monatlich)

Voraussetzung: Eltern mit Bezug der Familienbeihilfe für das Kind, mit gleichem Hauptwohnsitz mit dem Kind in Österreich

Zuständig ist der Krankenversicherungsträger, bei dem Wochengeld bezogen wurde.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld – ÖGK
Wienerbergstraße 15-19
1100 Wien
Telefon: +43 800 240 014
E-Mail: office@oegk.at
Website: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.867463&portal=oegkportal

Kontaktdaten:

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien