Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren
Warum dieses Thema für FEM.A zentral ist
Familienrechtliche Verfahren entscheiden nicht nur über rechtliche Fragen wie Obsorge oder Kontaktrecht. Sie greifen unmittelbar in das Leben von Müttern und Kindern ein. Gerade für Alleinerzieherinnen, die nach einer Trennung bereits mit finanziellen, emotionalen und organisatorischen Belastungen konfrontiert sind, können familienrechtliche Verfahren zu einer weiteren Machtprobe werden.
FEM.A setzt sich dafür ein, dass Gewalt, Machtmissbrauch und Kontrollmechanismen auch nach einer Trennung erkannt und ernst genommen werden. Denn Gewalt endet nicht automatisch mit der Trennung. Für viele Frauen geht sie in Form von psychischer Gewalt, finanzieller Kontrolle, Drohungen oder der Instrumentalisierung gemeinsamer Kinder weiter.
Wenn das Familienrecht zum Schauplatz von Macht und Kontrolle wird
Die Analyse „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ von Dr. Wolfgang Hammer (November 2024) untersucht 154 öffentlich dokumentierte familienrechtliche Fälle. Die Studie zeigt problematische Muster auf, bei denen Macht- und Kontrollstrukturen nach Trennungen in familiengerichtlichen Verfahren weiterwirken können. Besonders kritisch betrachtet wird dabei, wenn Gewaltvorwürfe nicht ausreichend geprüft werden und stattdessen Mütter unter einen pauschalen Verdacht gestellt werden.
Für FEM.A ist diese Thematik besonders relevant, weil viele von Gewalt betroffene Alleinerzieherinnen berichten, dass ihre Schutzbedürfnisse in Kontakt- und Obsorgeverfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden. Statt die Frage zu stellen, welche Auswirkungen Gewalt auf Kinder und Mütter hat, erleben manche Frauen eine Umkehr der Verantwortung: Sie müssen sich rechtfertigen, während die Gewalt des ehemaligen Partners in den Hintergrund tritt.
Gewalt endet nicht mit der Trennung
Eine Trennung kann für Frauen und Kinder eine besonders gefährliche Phase sein. Täter können versuchen, weiterhin Einfluss auszuüben, etwa durch ständige Konflikte über das Kontaktrecht, finanzielle Abhängigkeiten oder Verfahren vor Behörden und Gerichten.
FEM.A weist deshalb darauf hin, dass familienrechtliche Verfahren immer auch unter dem Blickwinkel des Gewaltschutzes betrachtet werden müssen. Das Recht auf Kontakt zwischen Eltern und Kindern darf niemals dazu führen, dass Schutz vor Gewalt geschwächt wird. Kinderschutz und Gewaltschutz müssen gemeinsam gedacht werden.
Warum Machtverhältnisse sichtbar gemacht werden müssen
Familienrechtliche Verfahren finden in einem Bereich statt, in dem große institutionelle Machtunterschiede bestehen: Richter*innen, Sachverständige, Behörden und andere Verfahrensbeteiligte treffen Entscheidungen, die das Leben von Familien langfristig verändern können.
Gerade deshalb braucht es:
- eine konsequente Prüfung von Gewaltvorwürfen,
- eine geschlechtersensible Perspektive,
- wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen,
- Schutz vor Täter-Opfer-Umkehr,
- und eine stärkere Berücksichtigung der Erfahrungen betroffener Frauen und Kinder.
FEM.A setzt sich dafür ein, dass Alleinerzieherinnen in familienrechtlichen Verfahren nicht als Problem gesehen werden, sondern als Menschen, deren Sicherheit und Rechte geschützt werden müssen.
Macht und Kontrolle als gesellschaftliches Thema
Die Auseinandersetzung mit Macht und Kontrolle bedeutet nicht, einzelne Familiengerichte oder Professionist*innen pauschal zu verurteilen. Sie bedeutet, Strukturen kritisch zu hinterfragen, wenn Verfahren dazu führen können, dass Gewalt übersehen oder Betroffene zusätzlich belastet werden.
Für FEM.A ist klar: Der Schutz von Kindern und Frauen muss im Mittelpunkt familienrechtlicher Entscheidungen stehen. Ein Familienrecht, das Gewalt nicht ausreichend berücksichtigt, kann selbst zu einer zusätzlichen Belastung für Betroffene werden.
Quellen:
- Hammer, Wolfgang (2024): Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen.
- FEM.A: Familiengericht – Gewalt, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren aus Sicht alleinerziehender Mütter.
- FEM.A: Intrafamiliäre Gewalt im Kontakt- und Sorgerechtsverfahren.