Die UN-Kinderrechtskonvention

 Warum sie für Alleinerzieherinnen und ihre Kinder so wichtig ist

Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ist das wichtigste internationale Menschenrechtsabkommen zum Schutz der Rechte von Kindern. Sie wurde 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und von Österreich 1992 ratifiziert. Seit 2011 sind zentrale Kinderrechte außerdem im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verfassungsrechtlich verankert.

Die Konvention verpflichtet den Staat, die Rechte und das Wohl jedes Kindes in allen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder familiärer Lebenssituation. Sie garantiert unter anderem das Recht auf Schutz vor Gewalt, auf Entwicklung, Bildung, Gesundheit, Beteiligung und darauf, dass das Kindeswohl bei allen staatlichen Maßnahmen an erster Stelle steht.

Warum ist die Kinderrechtskonvention für Alleinerzieherinnen besonders wichtig?

Nach einer Trennung oder Scheidung befinden sich viele Kinder und Eltern in belastenden Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Gerade in diesen Situationen ist die UN-Kinderrechtskonvention von zentraler Bedeutung: Sie stellt klar, dass nicht die Interessen der Erwachsenen, sondern die Rechte und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt stehen müssen.

Für Alleinerzieherinnen bedeutet das insbesondere:

  • Kinder haben das Recht auf Schutz vor jeder Form von Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung (Art. 19 UN-KRK).
  • Das Kindeswohl muss bei allen gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen vorrangig berücksichtigt werden (Art. 3 UN-KRK).
  • Kinder haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern und entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife gehört zu werden (Art. 12 UN-KRK).
  • Der Staat trägt die Verantwortung, Kinder zu schützen und jene Unterstützung bereitzustellen, die sie für eine gesunde Entwicklung benötigen.

Diese Rechte gelten selbstverständlich auch im Familienrecht. Gerichte, Kinder- und Jugendhilfe, Sachverständige und alle beteiligten Behörden sind verpflichtet, ihre Entscheidungen an den Kinderrechten auszurichten.

Warum setzt sich FEM.A für Kinderrechte ein?

Aus der täglichen Beratungsarbeit weiß FEM.A, dass viele Alleinerzieherinnen erleben, dass die Rechte ihrer Kinder in familiengerichtlichen Verfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Immer wieder berichten Mütter, dass Hinweise auf Gewalt gegen Kinder oder gegen den betreuenden Elternteil nicht ausreichend in Entscheidungen über Obsorge oder Kontaktrecht einfließen. Auch erleben viele Kinder, dass ihre eigenen Wünsche und Erfahrungen im Verfahren zu wenig Gewicht erhalten.

Deshalb setzt sich FEM.A dafür ein, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich konsequent umgesetzt wird, nicht nur als rechtliche Verpflichtung, sondern auch in der täglichen Praxis.

Die Forderungen von FEM.A

FEM.A fordert insbesondere:

  • Die konsequente Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention in allen familiengerichtlichen Verfahren.
  • Das Kindeswohl muss Vorrang vor den Interessen der Erwachsenen haben.
  • Gewalt gegen Kinder und gegen den betreuenden Elternteil muss bei Obsorge- und Kontaktrechtsentscheidungen umfassend berücksichtigt werden.
  • Kinder müssen altersgerecht angehört werden und ihre Meinung muss ernst genommen werden.
  • Richter*innen, Sachverständige sowie Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe benötigen verpflichtende Aus- und Fortbildungen zu Kinderrechten, Gewaltfolgen und Traumatisierung.
  • Kinder müssen vor Retraumatisierungen durch belastende Gerichtsverfahren geschützt werden.
  • Internationale Menschenrechtsabkommen wie die UN-Kinderrechtskonvention, die Istanbul-Konvention und die Lanzarote-Konvention müssen in der familiengerichtlichen Praxis konsequent angewendet werden.

Kinderrechte schützen auch Alleinerzieherinnen

Wer Kinder schützt, schützt auch jene Elternteile, die täglich Verantwortung für sie übernehmen. Für Alleinerzieherinnen ist die UN-Kinderrechtskonvention deshalb weit mehr als ein internationales Abkommen: Sie ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Kinder sicher aufwachsen, Gewalt ernst genommen wird und staatliche Entscheidungen konsequent am Kindeswohl ausgerichtet werden.

FEM.A setzt sich dafür ein, dass Kinderrechte nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern in jedem Pflegschaftsverfahren und bei jeder Entscheidung über Obsorge und Kontaktrecht wirksam umgesetzt werden.

Denn jedes Kind hat das Recht auf Schutz, Sicherheit und eine gewaltfreie Kindheit.

Quellen

 

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